Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts
-79- Wels Wels besaß im 15. Jh. eine bedeutende Klingen- und Messerindustrie. 1463 standen die Welser mit den Steyrer Messerern in Streit wegen der Handwerkszeichen. Friedrich III. entschied diesen und be- stimmte, dass kein Messerer zwei Meilen umWels sesshaft sein durfte . 1 Seit 1470 gehörten die Welser der Gottleichnamszeche an, ihre Werkstätte galt als redlich. Auch eine Klingenschmiede- und Schlei- ferwerkstätte bestand in dieser Stadt. Im 16. Jh. wanderten viele Messerer aus Wels nach Steyr, da man hier bessere Entwicklungsmöglichkeiten für das Handwerk sich erhoffte. 2 Die Welser Messerer- zunft nahm während des 16. und 17. Jh. immer mehr ab und 1731 wohnte nur mehr 1 Meister in dieser Stadt, der in Steyr einverleibt war; seit 1762 gab es in Wels keinen Messerermeister mehr, das Hand- werk war somit erloschen . 3 Steinbach an der Steyr Jener Ort im Steyrtal besaß seit dem 15. Jh. eine bedeutende Klingenschmied-, Schleifer- und Mes- serwerkstätte. Die erste Freiheit stammt aus dem Jahre 1462 und war gegeben für die „maister gemai- niglich der messerer und scharsachschmid in Steinbach und daselbst umb in zweyen meillen weit und braith in marckhten dörfern und auf dem landete in unserm fürstenthum ob der Enns gesessen“ . 4 Steinbach und sein Zweimeilenbezirk bildete ein geschlossenes Wirtschaftsgebiet; auch die Messerer, Schleifer und Klingenschmiede von Neuzeug, Sierninghofen, Sierning, Waldneukirchen, Grünburg, Molln, Kremsmünster, Bad-Hall, Kirchdorf, Klaus, Trattenbach und Ternberg, die vereinzelt in diesen Orten ihr Handwerk betrieben, gehörten zu diesem Bezirk. Sie alle waren aufgenommen in dem „er- samben handtwerch der kayserlich woll befreudten messerer clingenschmidt und schleuffer werchstatt Stainpach“. Das Messererhandwerk, das als bürgerliches Gewerbe galt, konnte sich in die- sem Ort mit Hilfe landesfürstlicher Privilegien behaupten; Steinbach bildete mit seiner Messerwerk- stätte also eine Ausnahme. Ihre Mitglieder waren berechtigt, allen Bedarf an Stahl, Eisen, Kohle, Mes- sing, Buchsbaumholz, Getreide und Wein „wo sie das feil finden“ zu decken. Nicht nur bei der Aus- übung ihres Gewerbes, sondern auch beim Verkauf ihrer Erzeugnisse waren sie geschützt. Ihnen war gestattet allen Handel mit in und Ausländern zu treiben; diese Rechte bedeuteten eine große Auszeich- nung für den Ort. Die Handwerker anderer Ansiedlungen und vom platten Land mussten ihre Waren an die städtischen Handwerksgenossen verkaufen; in den Dörfern und auf dem Lande durften nur Le- bensmittel verkauft werden. 5 Steinbach, das durch seine Industrie besonders hervorragte, war von dieser Einschränkung befreit, es konnte direkt an sich einfindende Kaufleute seine Erzeugnisse verkau- fen . 6 Diese Bevorrechtung durchkreuzte die Stadtfreiheiten von Steyr und bildete den Ausgangspunkt für jahrhundertelange Streitigkeiten zwischen diesen beiden Orten. Der freie Handel, besonders der nach Venedig, wurde von Steyr arg bekämpft, die Stadt fühlte sich in seiner „Venedigischen Handlung“ durch die Beteiligung Steinbachs in seinen Privilegien verletzt. Die Bürger der Stadt wandten sich an den Generallandtag von Augsburg im Jahre 1526, um eine Änderung zu erzielen; sie erhielt auch von der niederösterreichischen Regierung und Kammer ein Patent, wonach den Steinbachern der Handel 1 Bittner 569, Anm. 7. 2 vgl. S. 55, Anm. 4. 3 1731, 1762, XII/42, St.A. 4 1477 Okt. 8, Steyr, Kaiser Friedrich III. bestätigt den Messerern und Scharsachschmieden „vom Steinbach„ die ihnen von seinem Bruder Erzherzog Albrecht bestätigte Ordnung und Satzung vom Jahre 1462 März 25, Linz; Steinbach 1, L.A. 5 Eine große Rolle spielte daher der Jahrmarkt, an dem alle diese städtischen Privilegien aufgehoben waren, je- dermann seine Waren verkaufen konnte und mit Fremden Geschäfte abschließen konnte. Jahrmarktsbewilligung Albrechts II. Für Steyr, 1347 Juni 10, Jahrmarkt fand 8 Tage vor und 8 Tage nach Christi Himmelfahrt statt; U.B.E. 7, 25; welche Bedeutung der Steyrer Jahrmarkt für die Steinbacher Messerer hatte, erhellt daraus, dass die Zah- lungen der Messerermeister von Steinbach in die Zunftkasse am Sonntag nach dem Steyrer Jahrmarkt stattfand. Ordnung von 1462, vgl. S. 79, Anm. 4. 6 Bittner, 564.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2