Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts
-60- Zur Veranschaulichung möge folgende Skizze dienen: 1 Fig. 1. Gebreiteter Angel mit durchgeschlagenen Nietlöchern Fig. 2. Holzschale im Anlieferungszustand vom Schroter Fig. 3. Aufgenietete Schalen mit Rosetten am Nietdraht Fig. 4. Zum Angel zusammengefeilte Schalen Fig. 5. Fertig facettierte Schalen Fig. 6. Gespitzter Nietdraht, Fig. 7. Rosettenstempel Fig. 8. Ein Stück Messingblech mit teilweise ausgeschlagenen Rosetten Beheftung einer Messerklinge mit aufgenietetem Ansatz u. einem Knochenheft mit einer Zwinge aus Packfong: Auf die meistens gevierteilten Röhrenknochen der Rinder wurden vom Messerer mit einer Hacke zwei Flächen aufgehackt. Dann feilte er im Schraubstock die Seitenflächen nach einem Modell nach und überfeilte auch die behackten Flächen. Nun bohrte der Messerer mit einem Drehbohrer, der durch einen Drehbogen in Bewegung gehalten wurde, das Heft . 2 Bei dieser Arbeit saß der Meister auf einem hohen Stuhl vor seinem Schraubstock; in diesem war ein Körner vorgesehen, worin die Körnerspitze des Bohrers lief. Mit der Linken, die auf dem linken Knie auflag, führte er das Heft, mit der Rechten bewegte er den Drehbogen und somit den Bohrer. Dabei musste das Heft einige Male gedreht werden, damit das Loch nicht schief ging. Waren nun mit diesem Bohrer bereits zwei Drittel des Heftes durch- gebohrt, so begann man mit einem kleinen Bohrer von rückwärts ebenfalls zu bohren; diese beiden mussten sich im letzten Drittel des Heftes treffen. Nun folgte das „Aufschäften“. Dies ging folgend vor sich: Auf einem im Schraubstock eingespannten Holzstöckel, bei dem ein Zapfen hervorragte, wurde mit einer „Schäftfeile“ der Schaft für den Sitz der Zwinge angefeilt und die Zwinge sofort darauf ge- steckt . 3 Die Klinge wurde in das Heft eingepasst, der Angel gerichtet, damit die Klinge zum Heft die richtige Stellung hatte. Nun wurde ein Topf mit Kolophonium „Saupech“ auf einem kleinen Feuer zum Siegen gebracht und das Heft mit dieser Masse vollgegossen; der Angel wurde indessen auf das Feuer gelegt, etwas erwärmt und dann rasch in das mit Masse gefüllte Loch gesteckt. Mit dem Ringfinger musste der Messerer das untere Loch zuhalten, damit die Klebemasse nicht durchrann. Diesen Vor- gang nannte man „Einkitten“. Nun wurde das Messer von übergelaufenem Kitt gereinigt, rückwärts der Angel mit Blei vermietet. Im Schraubstock feilten dann die Messerer mit einer „Schlichtfeile“ die Flächen, den „Kopf“ – die Heftrundung und die Facetten. Nun musste das Heft mit einem Schaber abgezogen und auf der Werkbank „ausgebreitet“ werden: dies erfolgte auf dieselbe Weise wie bei der Beschallung von Messerklingen. Außerdem wurden die Knochenhefte noch mit Wiener Kalk abgerie- ben und auf matten Glanz gebracht; dadurch hatten sich die Poren der Knochenverschlossen und sie behielt dadurch ihre reinweiße Farbe. wurde dies daher den Frauen, die kein Recht dazu hatten, untersagt und ihre Forderung verboten. 1470 und 1573 Vergleichsschriften IX/28; 1625 beschäftigte nicht jeder Meister einen Gesellen, aber 5-6 ledige Mägde. 1624 Febr. 14; Bittner 545, Anm. 4; Es war für die Meister aber die Verwendung der billigen Arbeitskraft trotz Verbotes auch im 18. Jh. noch verlockend. Höchstens Meisterstöchtern war es gestattet, da sie ja zum Handwerk gehörten, „auszubereiten, zu schaben und mit der linderen Feile zu arbeiten“. 1732 zeigte sich bereits der Erfolg: Die Meisterswitwe Doppler wurde mit 6 Schillingen bestraft, weil sie ihren Töchtern Gesellenarbeit tun ließ. XII/42/A. St.A. 1 Anhang Blatt 22. 2 Anhang Blatt 23. 3 Um den fortlaufenden Arbeitsgang nicht zu unterbrechen, stelle ich die Schilderung der Zwingenerzeugung an den Schluss dieser Ausführungen; vgl. Anhang Blatt 24, Fig. 7-11.
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