Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts

-54- die das Handwerk zu regeln hatte. Hatte man die Höhe der Entlohnung festgesetzt, war es den Gesellen streng verboten, höhere Forderungen zu stellen; das Gesetz des Lohnstopps fand auch in jenen Zeiten schon Anwendung . 1 Der Sitte der Zeit entsprechend hatten die beiden Handwerke auch ihre eigenen Besitzungen; diese wurden meist durch Stiftungen vermacht, an die Verpflichtungen religiöser Art, wie Haltung eines ewi- gen Jahrtages, gesungene Vigilien etc. geknüpft waren. Diese Besitzungen bestanden meist in Grund und Boden, Zehenten und Abgaben, die an das Handwerk zu liefern sind, aber auch in Häusern und Werkstätten. 2 Das Klingenschmiede- und Schleiferhandwerk nahm jedoch in der Stadt selbst um die Mitte des 16. Jh. sehr ab, so dass der Magistrat die Stiftungen mit ihren Verpflichtungen übernehmen musste. 3 Aus jener Zeit stammen die letzten Aufzeichnungen über die Stiftungen der Klingenschmiede- und Schleiferzeche zu Steyr. 1 Um eine Basis für die Lohnverhältnisse zu gewinnen, muss man auf die Getreidepreise dieser Zeit zurückgreifen. Es kostete im Jahre 1563: 1 Metzen Weizen: ca. 12 Schillinge; 1577: Wochenlohn eines Schmiedes: 48 Pfg. Es ergibt sich daraus folgendes: ein Schmied verdient in 7 ½ Wochen 1 Metzen Weizen = 61,5 l, also wöchentlich 8,2 l, bei voller Verpflegung und Wohnung beim Meister. 2 1499 verkaufte Hanns Frölich mit seiner Gattin Margarete, Klingenschmied und Bürger zu Steyr, sein Haus in „Aichach“ (= Aichet, Vorort in Steyrdorf), zwischen der „Pleynin und der Treunten Waid“ gelegen mit Grund und Boden und allem Zubehör mit der Bedingung, dass die nachfolgenden Besitzer jährlich 24 Pfd. Pfg. an das Hand- werk zahlen sollten. 1507 traf Hans Krachsperger, Klingenschmied im Burgfried von Steyr, und im Sierningdorf bei Steyr folgende letzte Verfügung: Seinem Sohn Leonhard gab er seinen kleinen Schmiedzeug mit der Schmiede nächst seinem Haus, und zwar 3 Ambosse, Hämmer, Zangen und Blasbälge; sollte dieser aber sterben, so sollte die Klingenschmied- und Schleiferzeche dies erhalten. Der Zeche selbst vermachte er seinen Acker („pewnt“) in Pyrach bei Steyr gelegen; von dem Ertrag daraus sollten jährlich am St. Mertentag 80 Pfg. in das Spital zu Steyr eingezahlt werden. Dem Stifter zu Ehren sollten sie einen ewigen Jahrtag mit gesungener Vigil abends und mor- gens mit Seelamt und dabei die Zechkerzen aufstellen. Außerdem vermachte Krachsperger der Zeche noch 20 Pfd. Pfg. Zehentschilling, die Peter Grabendorfer, Klingenschmied und Bürger, ihm schuldig war. 1514 Michael Mair, Klingenschmied und Bürger zu Steyr und seine Frau Barbara verkauften dieser Zeche ihr Haus in Ennsdorf an der unteren Zeile gegen 5 Pfd. Pfg. jährlichen Zins. 3 Laut vom Magistrat ausgefertigten Stiftsbrief vom Jahre 1559 waren die Steuern und anderen Abgaben, die die Zeche zu zahlen hatte so groß, dass die Einnahmen bei weitem nicht reichten. Die Zeche übergab nun dem Ma- gistrat frei ihre Dienste und Einkommen, und zwar folgende: 1. Einen ganzen Zehent auf dem Gute der Kreu- zenstrasse in der Waldneukircher Pfarre: 2 fl. 4 Schillinge; 2. Von Achaz Wiegsters Haus in Steyr im Aichet jährli- chen Dienst von: 24 Pfd. Pfg.; 3. Von Max Archingers Haus im Ennsdorf, darauf 100 fl. liegen: 5 Pfd. Pfg.; 4. Von der Behausung der Margarete Mandlmayr in der Gleinkergasse: 4 Pfd. Pfg 5.; Von Hans Greuels Haus in der Gleinkergasse: 70 Pfg.; 6. Vom Andre Verbitzens Haus beim Gleinkertor: 4 Schillinge; 7. Von Hans Krachsperger: 20 Pfd. Pfg.; Die Stiftsbriefe der Klingenschmiede- und Schleiferzeche zu Steyr aus den angeführten Jahren :1499, 1507, 1514, 1559 liegen sämtliche: XI/33, St.A.

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