Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts
-52- Kinderklingen wurde schon seit 30 Jahren um 8 Pfg. weniger als im Vertrag gefordert wurden, bezahlt. Damals wurden auch die Preise für die Nürnberger Gattungen festgelegt: 100 große kosteten 2 fl. 2 gr. 100 andere Sorte 2 fl. 6 gr. 100 dritte Sorte 2 fl. 6 gr. 100 vierte Sorte 1 fl. 6 gr. 100 fünfte Sorte 1 fl. 72 gr. 1 Die Klingenschmiede erklärten, falls die Messerer keine besseren Preise zahlen würden, müssten sie ihre Klingen nach auswärts verkaufen. Doch die allgemeine wirtschaftliche Lage hatte sich derart verschlechtert, dass die vielen Klingenschmiede um Steyr von den Messerern nicht mehr gefördert werden konnten; das Preisproblem stand in allen Streitschriften des 17. und besonders des 18. Jh. im Mittelpunkt. Der Verlag durch die Messerer konnte sich nur in Zeiten besten Geschäftsganges bewähren, bei schlechter Marktlage machte sich das Abhängigkeitsverhältnis in unangenehmer Form bemerkbar. Aber nicht nur die Klingenschmiede, auch die Schleifer waren auf die Messerer angewiesen. Schon um 1442 war es diesen verboten, ihre Klingen um Lohn schleifen zu lassen . 2 Es hatte sich also der Brauch durchgesetzt, dass die Messerer von sich aus an bestimmte Schleifer die geschmiedeten Klingen zum Schleifen gaben, die Schleifer dafür entlohnten und die geschliffenen Klingen zurücker- hielten. Trotz Verbotes aber blieb dies weiterhin üblich und gab noch öfters Anlass zu Streitigkeiten . 3 Den Messerern fiel es verhältnismäßig leicht, dieses Handwerk in ihre Hand zu bekommen; die Schleifer galten als wenig geachtetes Völkchen, das zu keinem Ansehen und Wohlstand gelangte und im Leben der Stadt nie eine bedeutende Rolle spielte. Es fehlten ihnen die Mittel, die geschmiedeten Klingen käuflich zu erwerben, sie wurden von den Messerern beliefert, für die sie als Heimarbeiter um Lohn schliffen. 1 1668 Dez. 1, Vorschriften die von der Eisenobmannschaft (Eisenobmann Gottlieb Schröffl) getroffen wurden; Schoiber 62/63. 2 Bittner 548, Anm. 2. 3 1553, Vergleich deswegen zw. Klingenschmieden von Kleinraming und Messerern von Steyr, Schoiber 40/41; 1569 März 22, Ordnung für den Verkehr zwischen Klingenschmieden, Schleifern u. Messerern; Bittner 548, Anm. 2.
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