Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts
-40- Vorbereitung des Materials zum Schmieden: Das „Frumbwerkzeug“ gelangte „par um par“ in die Hände der Klingenschmiede, die sich aus „Frum- bstahl und Zaineisen“ ihr direktes Ausgangsmaterial selbst erzeugten, indem sie Stahl und Eisen „gärb- ten“; der so erhaltene Gärbstahl eignete sich am besten für die Klingenerzeugung. Es wurde dabei ein Stück einer Stahlstange von 1 Zoll Länge und 1 Viertel Zoll Dicke in glühendem Zustand auf die Kneipen eines Schraubstockes gelegt und mit einem stumpfen Meißel zusammengerollt. In diesen aufgerollten Stahl wurde ein dünnes Rundeisen gesteckt und mit dem Stahl zusammengeschweißt. Dann schmiedete der Arbeiter auf dem Amboss diesen zubereiteten Stahl zu einer Klinge aus. Der Rücken entstand auf der Seite, wo beide Enden des aufgerollten Stückes zusammenstießen, die Schneide auf der entgegengesetz- ten Seite. Hierauf hieb der Schmied die im groben gebildete Klinge von der Eisenstange ab, ließ aber von letzterer ein Stück für den „Angel“ stehen. Der Schmied musste besonders darauf achten, das Rundeisen nicht bis an die Klingenspitze zu stecken, da diese sonst weich bleiben würde Das Äußere der Klinge und damit auch die Schneide bestand nun aus reinem Stahl, der Kern aus Eisen . 1 Dieses Verfahren wendeten die Schmiede besonders für größere Klingen an; für kleinere Sorten, etwa bis 14 cm Klingenlänge verwendeten die Klingen sicherlich „Frumbstahl“ als solchen. Sie schmie- deten diese kleinen Klingen also aus „einem Zain“, allerdings aus reinem Stahl; alle größeren Klingen mit breitem Rücken wurden aus „zwei Zainen“ hergestellt, und zwar aus Stahl und Eisen. Um 1577 musste eine gute Klinge aus „zwei Zainen“ geschmiedet sein, und zwar aus „Frumbstahl und Zaineisen“ laut vorstehender Erklärung mit Ausnahme der kleinen Klingen, die nur aus „Frumbstahl“ hergestellt wurden . 2 Eine Erklärung für das Verbot, aus einem „Zain“ zu schmieden, kann dadurch gegeben wer- den, dass die Schmiede für den einen „Zain“ minderwertiges oder schlecht härtebares Eisen und kei- nen „Frumbstahl“ verwendeten. Das Schmieden von 3 „Zainen“ war ebenfalls verpönt und es kann angenommen werden, dass folgende Gründe hiefür maßgebend waren: Das Aufschweißen von zwei Platten „Frumbstahl“ auf ein Mittelstück aus Eisen ging bedeutend schneller als das Einrollen eines Eisenkerns; es kam dadurch aber das Eisen auf der Schneidseite zum Vorschein und das Messer blieb daher nicht scharf. Die Gründe für die Anwendung des „Gärbverfahrens“ lagen teilweise in der verbesserten Stahlqua- lität, die dadurch erzielt wurde, teilweise auch in der weniger anstrengenden Arbeit, die die Erzeugung einer Klinge mit eingeschweißtem Weicheisenstück forderte; auch der Kostenpunkt mag eine Rolle gespielt haben, denn Weicheisen kam wesentlich billiger als Frumbstahl . 3 Um nun den Vorgang des „Gärbens“ verständlich zu machen, versuchte ich diesen durch eine kleine Skizze wiederzugeben. 4 Die Erklärungen für die einzelnen Muster sind folgende: Fig. 1.: Ein Stahlstück ½ Zoll breit, ¼ Zoll stark; diese Größen sind jedoch schwankend, je nach der Größe der Klingenlänge. Fig. 2.: Dieses Stahlstück in zusammengerolltem Zustand. Fig. 3.: Der Rundeisenzain von ca. 8-12 mm Stärke wird in den gerollten Stahl eingeschoben, jedoch nicht ganz bis an die Spitze. Stelle durch Kerbe bezeichnet, wo das Rundeisen abgeschrotet wurde. Fig. 4.: Fertig ausgeschmiedete Klinge mit Schnitt, wobei die Verteilung des Eisens und Stahls ersicht- lich ist. 1 Diese Darstellung nach Beck, Il, 416/17. 2 1577 Handwerksordnung der redlichen Klingenschmiedwerkstätten; durch diese erhalten wir, wenn auch nur spärlich einige Angaben über die Produktionsweise: „Die Messer mussten aus zwei Zainen gemacht sein, um ihren alten guten Ruf zu bewahren. Wer von einem Zain schmiedet oder von drei Zainen, was von Pogen schießen heißt, soll gestraft werden“. Schoiber 47, vgl. Anm. 3. 3 1560 Jän. 1, Eisenordnung Ferdinands I. Es kostete 1 Zentner Zaineisen bei den Händlern in Steyr 1 fl. 5 Schilling 9 Pfg. 1 Zentner gezainter Frumbstahl dagegen 2 fl. 3 Schilling 14 Pfg. 1560/VII/1, 3, OBA. 4 vgl. Anhang, Blatt 5, Fig. 5 und 6 vermutliche Darstellung des Schmiedens von 3 „Zainen“.
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