Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts
-37- 1. Klingenproduktion a. Technische Voraussetzungen Bis tief hinein in das 18. Jh. bildete „Frumbwerkzeug“, d.i. „gezainter Frumbstahl und Zaineisen“ das Ausgangsmaterial für die Klingenerzeugung. Man beratschlagte zwar zu Beginn des 18. Jh. ob die Klingen nicht aus „gezaintem Scharsachstahl„gemacht werden konnten; dies gelangte jedoch wegen der hohen Stahlkosten und schlechten Absatzmöglichkeiten nicht zur Ausführung. 1 Erst 1770 verpflich- teten sich die Klingenschmiede, Scharsachstahl zu verwenden. „Frumbstahl“ war kohlenstoffreichster Stahl, daher gut härtbar und sehr geeignet für Erzeugung von Schneidwaren. Über die Herstellung dieses Stahls erfahren wir nicht viel, doch mussten die Pro- duktionskosten wesentlich höher gekommen sein als die von „gemeinem Stahl“. Der Kohlenverbrauch gestaltete sich wesentlich grösser, der Wasserstand musste eine bestimmte Höhe erlangt haben, an- sonsten die Hämmer nicht „zainen“ konnten , 2 auch die Hammerschmiede mussten längere Erfahrung und beste Fertigkeit im Schmieden besitzen, um jenen Spezialstahl in vorgeschriebener Güte erzeugen zu können. Es waren daher manche Hammermeister gar nicht im Stande, diese Stahlsorte zu schmie- den, manche wollten sich nicht in jene großen Unkosten stürzen; außerdem waren die Preise für „Frumbstahl“ und „Vorderhackenstahl“ gleich hoch, obwohl letzterer viel einfacher ausgeschmiedet werden konnte . 3 Kaiserliche Befehle an die Hammermeister mehr „zainten Frumbstahl“ und „Zainei- sen“ als „Vorderhackenstahl“ zu erzeugen, sollte den eingetreten Rohstoffmangel abstellen und die Klingenschmiede und besserer vor Arbeitseinstellung schützen. 4 Viele von diesen mussten Mitte des 16. Jh. ihre Werkstätten schließen und feiern, da sie wochenlang keinen Werkzeug bekommen konn- ten. 5 Die Schmiede gaben in erster Linie den Händlern die Schuld, die den Rohstoff nach ihrem Belie- ben verkauften, bekannte Schmiede bevorzugten, den armen jedoch nie ihre bestimmte Menge zu- kommen ließen. Es wurde daher angeordnet, dass kein Eisenhändler, „er sei der Messerhandlung ver- wandt oder nicht“ Frumbwerkzeug für sich selbst oder seine Klingenschmiede und Messerer verwen- den dürfe, sondern der gesamte Frumbwerkzeug müsse in die neu errichtete Eisenkammer geliefert werden. 6 Diese Kammer, die die Handwerker mit Eisenzeug zu versorgen hatte, konnte aber den Be- darf der Klingenschmiede nicht decken. Es kam daher zu Verhandlungen wegen Errichtung einer eige- nen „Frumbwerkzeugkammer“; diese sollte nur die Klingenschmied- und Messerwerkstätten im Lande versehen. 7 Die Ausführung jenes Planes kam jedoch nicht zustande. Der Amtmann von Innerberg griff nun ein und traf eine Regelung mit den Hammermeistern; die jährliche Erzeugungsmenge wurde auf 11.800 Zentner festgesetzt ; 8 diese sollte an die Eisenkammer von Steyr geliefert werden und von dort 1 1605 Juli 8, Extrakt aus der Einziehordnung, XI/5, St.A. 2 zainen = unter dem Hammer auf ein vorgeschriebenes Profilmass schmieden, wobei meist kleine Maße gemeint sind. 3 1567 Juli 15, Bürgermeister, Richter und Rat an niederösterreichische Regierung und Kammer; ebenso 1561 Okt. 25, 1564 Juli 4; IV/7/172, St.A. 4 1559 Dez. 2, erster kaiserlicher Befehl in dieser Angelegenheit an die Hammermeister von Weyer; 1559/126, OBA; „Vorderhackenstahl“ verwendete man zur Erzeugung des Schneideteils der Hacken, grösser dimensioniert als der zainte Frumbstahl; dieser also nicht nur qualitäts- sondern auch dimensionsmäßig (kleiner Querschnitt) schwer herstellbar. 5 1564 Juli 4, Kammerverordnung der niederösterreichischen Regierung befiehlt kommissionelle Verhandlung deswegen; 1564/VI/39, OBA. 6 1560 Juli 8, Klage der Klingenschmiede von Steyr, Raming und Dambach, dass sie um ihr bares Geld bei den Eisenhändlern keinen Werkzeug erhalten; IV/212 a, St.A. 7 1564 Okt. 18, Frimbwerkordnung für Hammermeister und Werkleute von Steyr 1564/VI/66/67/68, OBA. 8 1565 Dez. 3, Befehl des Amtmannes an die Hammermeister wegen „zaintem Stahl“, die inneren admontischen und gallnerischen Hämmer hatten in jedem ihrer welschen Hämmer jährlich 150 q beiderlei Sorten Frumbzeug, Eisen und Stahl, die Hammermeister der vorderen Werke von jeder Sorte 350 q zu erzeugen. Wenn sie diese Mengen nicht zur rechten Zeit und mit rechtem Gewicht nach Steyr liefern würden erhielten sie kein Rauheisen zugeteilt. 1565/VI/152, OBA.
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