Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts

-32- Geschäftsverbindungen standen, kamen durch Heirat in die Patrizierfamilien der Stadt ; 1 bis in die höchsten Adelskreise sind die Angehörigen jener Geschlechter zu verfolgen. Sie erhielten aber auf Grund ihrer großen Bedeutung für die gesamte Wirtschaft unseres Landes oft selbst Adelsbriefe vom Kaiser, erwarben Grundbesitz und Rittergüter und residierten dort als Angehörige des Eisenadels. Da- niel Strasser erwarb die Herrschaft Gleiß; seine Söhne Hanns und Wolf wurden in den Landmannsstand in Österreich unter der Enns aufgenommen. 2 Hanns Köllnpeck zu Sallaberg J.V.D. Römischer Kaiserli- cher Majestät und Erzbischöflicher Salzburgischer Rat galt als Begründer des Geschlechtes der Herrn von Ottsdorf, Sallaberg und nieder Wallsee . 3 Michael Pfefferl kaufte 1544 den Adelssitz zu Biberbach, seine Nachkommen nannten sich die „Herrn von und zu Biberbach“ . 4 Kaiser Maximilian I. sprach von Hanns Gromatschmied und dessen Bruder als „Edle Wappengenossen und Rittermässige Leute des Heiligen Römischen Reiches“. Diese hatten Besitzungen in Steyr, Grub, Linz, Freistadt, Krems, Wien, Venedig, Prag und Joachimstal, wo sie ein Gewerk betrieben . 5 Einer der vermögendsten Händler war Hanns Prandstetter, der bei seinem Tode 1527 seinen Kindern 6 Häuser in der Stadt samt dem Stadt- bad, in Steyrdorf auch 6 Häuser, 2 Bauernhöfe (den Wasch- und Kleehof) mit Wiesen und Gärten, ein Haus zu Eferding, den Edelsitz Rämingdorf und das Amt Oelling hinterließ; außerdem erbten diese ein beträchtliches Vermögen an Barschaft, Gülten und anderen Gütern. 6 Vermögen und Reichtum war in jenen Häusern angewachsen und nicht mit Unrecht beschuldigten Rad- und Hammermeister ihre Händler des Eigennutzes, sie verstünden wohl Schlösser und Edelmannsitze zu erwerben, wären je- doch beim Verlag sehr nachlässig. 7 Bis zum Jahre 1583 fand eine gesellschaftliche Vereinigung der Händler nicht statt; sie betrieben ihre Geschäfte allein. Auch der „Kaufleutebruderschaft“ kamen beim Eisenhandel keinerlei Funktionen zu. 8 Nur der Verlag des Vorderkernstahles erfolgte gesellschaftsweise, über die Mitglieder, ihre even- tuelle Beteiligung am allgemeinen Eisenverlag und Organisation jener Gesellschaft ist uns nichts be- kannt . 9 Auch nach der Auflösung der freien, privaten Eisenhandlung behielten diese Familien weiterhin be- stimmenden Einfluss in der Eisenhandlungskompagnie. Sie bestritten mit ihrem Geld die größten Ein- lagen; jenes Kapital belief sich auf mehr als die Hälfte aller Leggelder, trotzdem nicht alle Eisenhändler jene Neuerung begünstigten und manche den Handel aufgaben. Es lag aber auch nach der Kompag- niegründung der Handel selbst in den Händen der gewichtigen Eisenbürger der Stadt, die kraft ihrer bis zu diesem Zeitpunkt innegehabten alten Rechte, nicht darauf verzichten wollten. Eine Änderung der Verhältnisse brachte jedoch die Gegenreformation mit sich. Viele der alten Eisenhandelsfamilien waren zum neuen Glauben übergetreten und mussten zu Beginn des 17. Jh. das Land verlassen. 10 Fremde, eingewanderte Familien gelangten nach Gründung der Hauptgewerkschaft zu überragendem 1 Helena Schwab war mit Leonhard Köberer aus Nürnberg seit 1540 verbeiratet, Preuenhuber 270; ein Köberer war später Eisenkämmerer, 1489 starb in Steyr ein Nürnberger Bürger Kunz Horn, der schon ein Haus besaß, welches er seinen Diener Leonhard Köberer schenkte, Preuenhuber 147; Caspar Flädarn hatte die Nürnbergerin Anna, die Schwester Leonhard Dorns, zur Frau, Preuenhuber 163. 2 Preuenhuber 318, Grafschaft Gleiß = Gebiet am rechten Ufer der Ybbs bis Lunz. 3 Preuenhuber 188. 4 Schon der Bruder von Michaels Vater Christian erlangte von Kaiser Maximilian I. die Adelsfreiheit. Preuenhuber 274; Michael Pfefferl erwarb um die Mitte des 16. Jh. das Schloss „Teufelseck“, durch seine Tochter Potentia kam es an die Händl, 1642 Änderung des Namens zu „Engelseck“ = „Hof an der Steyrleite“, Schroff, Annalen v. Steyr, VI. 141. 5 Preuenhuber 258. 6 Preuenhuber 151. 7 Bittner 540, Anm. 1; Als gelegentlich des Feldzuges Maximilian II. gegen die Türken in Jahre 1566 alle Adeligen aufgefordert wurden, daran teilzunehmen, erklärte jedoch der Rat: „es sey zwar nicht ohne, dass theils ihrer burger voreltern um ihrer dienste willen mit adelsbefreiungen von den landesfürsten begabt worden seien, sie hätten sich aber derselben weder mit landgütern, titel oder in andere wege gar nicht bedient, sondern burgerli- che gewerb, als eisen- und hammerwerckshandthierung betrieben und dahin ihr gut und vermögen verwendet.“ Da die meisten von ihnen Stadtämter bekleideten, erfolgte eine Aufhebung dieses Befehls Preuenhuber 280. 8 Preuenhuber 226, Verzeichnis der Zechen 1521. 9 Bittner, 542. 10 vgl. S. 15, Anm. 4.

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