Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts

-25- der Ennsmündung die Donau hinunter über Ybbs, Melk, Krems, Stein, Tulln nach Wien. Krems erlangte eine wesentliche Bedeutung in Eisenhandel. Der Simonimarkt verschaffte den Stey- rer Bürgern die unentbehrlichen Einnahmegelder zur Zahlung ihrer Verläge und Reichung der Darle- hen. Die Kremser Händler standen ebenso wie die aus den anderen Legorten in dauernder Geschäfts- verbindung mit Steyrer Kaufherrn und waren ihnen durch Vorschusszahlungen und Verträge verbun- den. Die Kremser Händler versandten das Eisen in nordöstliche Gebiete; Polen und Russland galten neben Mähren und Schlesien als Hauptabnehmer . 1 Wien gewann durch seine natürliche Vorzugsstellung am Brückenkopf zwischen Alpen und Sudeten und Ungarn auch für den innerbergischen Eisenhandel bestimmenden Einfluss. Das innerbergische Ei- sen hatte hier wohl unter der Konkurrenz der Vordernberger Erzeugnisse schwer zu leiden, das große ungarische Absatzgebiet wurde zumeist mit diesem versorgt. Der Eisentransport von Steyr bis Wien erfolgte auf demWasser in Verbindung mit dem Holzhandel. Das zum Verkauf bestimmte Holz wurde zu Flößen zusammengefügt und darauf das Eisen verladen. Doch erfolgte der Transport auch auf Schiffen. Die Steyrer hatten Mautprivilegien auf diesen Wegen und wurden in jeder Weise vor Hindernissen geschützt. 2 Der Eisenhandel erfolgte in all diesen Orten durch Privathändler, deren Anzahl nicht sehr groß war, um 1570 gab es in Enns nur zwei, in Linz und Wels drei bis vier, in Wien 1615, allerdings unter beson- ders schlechten Verhältnissen, nur zwei bis drei Eisenhändler. 3 Diese gaben, um sich das Vorkaufsrecht in Steyr in Steyr und bei den Eisenhandlern zu sichern, diesen Vorschüsse wofür sie jährlich eine be- stimmte Menge Eisen erhielten, es begründete sich also auch hier der Handelsverkehr auf feste Ver- träge. Die Wiener Eisenhändler zahlten den Steyrern, wenn sie in Beziehungen zu ihnen traten, ebenso Vorschüsse wie Krems und Freistadt, ja seit 1605 hatten diese Orte auf Grund einer kaiserlichen Reso- lution den alleinigen Verschleiß nach Böhmen, Mähren, Schlesien und der Lausitz in ihren Händen. Dafür hatten diese Orte größere Verläge in Form von unverzinslichen Darlehen zu gewähren, Freistadt gab damals 18.000 fl., Krems und Stein 36.000 fl., die Privateisenhändler von Wien 12.000 fl. Auch waren jene Orte verpflichtet, ein bestimmtes Quantum Eisen und Stahl in „Wierde und Unwierde“ abzunehmen. Diese Bestimmung jedoch hielten diese drei Städte nicht ein, sie bezogen nur so viel Eisen, als sie sicher verkaufen konnten und blieben mit der Barzahlung in Rückstand. Die Gewerkschaft erwirkte nun auf Grund eines kaiserlichen Erlasses die sofortige bare Bezahlung und regelmäßige Ei- senabnahme, ansonsten sie den Handel ins Ausland, auch in den jenen Städten überlassenen Gebieten, allein zu führen befugt sein sollte. Krems und Freistadt (wohl auch Wien) lehnten dies ab und erhielten seit 1643 nur mehr die zur Deckung des Eigenbedarfes erforderlichen Mengen. Mit dem Auslandshan- del dieser Orte war es bis 1668 vorüber; erst in diesem Jahre wurde auf Intervention der niederöster- reichischen Regierung jenen Kaufleuten der Handel in die genannten Gebiete mit den üblichen Ver- pflichtungen eingeräumt . 4 Doch auch diese Bestimmungen wurden nicht eingehalten. Die drei Legorte klagten über mangelnden Absatz, zahlten die gelieferte Ware nicht. Es entbrannte ein Kampf der drei Städte und der Gewerkschaft aufs Neue . 5 Wenn auch die Schuld teilweise bei den Händlern selbst zu suchen ist, war die wirtschaftliche Lage derart erschöpft, die Absatzgebiete nicht aufnahmefähig, dass ein gewaltiger Rückgang im Export die Folge war. Nicht nur in den beiden österreichischen Ländern, sondern auch über die Grenzen hinaus unterlag es Straßen- und Stapelzwang, es hatte also über Steyr hinaus eine gebundene Marschroute. Der Export ins Deutsche Reich erfolgte über Linz und durch die Vermittlung der Handelszentren Passau und Re- gensburg, die seit dem 13. Jh. als Ausfuhrorte für steirischen Stahl nachgewiesen werden können. 1 Laut Vertrag mit der niederösterreichischen Regierung mussten an die beiden Legorte Krems und Freistadt jährlich um 40.000 fl. geschlagener Zeug geliefert werden. IV/15/83, St.A.; vgl. Bittner 529 2 1381 Dez. 21, Albrecht III. verbietet gegen die Bürger von Steyr das Recht der Grundruhr anzuwenden, Preuen- huber 63. 3 Bittner 578. 4 1668 wurden Freistadt und Krems je 4.000 Zentner und Wien 3.000 Zentner für den Export zugewiesen, den beiden ersteren je 2.700 Zentner, Wien 600 Zentner für die Versorgung des Inlandes. Pantz 76, Anm. 1. 5 1671 Streit der Steyrer mit den „12 bürgerlichen Eysslern“ aus Wien wegen Erteilung des „Niederlagsrechtes“; den Steyrern wurde aber trotz großer, Anstrengungen jeder Eingriff in die Privilegien der „Eyssler“ verboten, Verlg.St. 3243/2 h; vgl. Thiel 519.

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