Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts

-22- aufzuheben. Auch bedeutete diese Absperrung eine Schmälerung der Mauteinnahmen ; 1 es erging da- her mehrmals an die Steyrer Händler die Aufforderung um ihren Bericht. 2 Diese hielten auch mit ihrer Meinung keineswegs hinter dem Berg und beantragten die Aufhebung dieser Anordnung. Um allen Unstimmigkeiten wegen ungerechter Eisenverteilung ein Ende zu machen, kam es auf kaiserlichen Be- fehl 1563 zur Errichtung der landesfürstlichen Eisenkammer in Steyr, „damit die armen Handwercks- leut in der Stat alda zu Steyr, auch die auf dem Gey hinfüron nicht als wie bissheer grossen manngl vnnd abganng am Eisen gedulden müssen, auch nicht bedrängt werden sollen mit der Annahme von Stahl neben dem weichen Zeug“, sondern mit Eisen „umv so vil mer versehen vnnd hierdurch die be- schwerde so vor disem mit abganng desselben gewiss abgestellt wurde“ . 3 Die Eisenkammerordnung von Steyr sollte nach dem Muster der Leobner aufgerichtet werden und an 22. Jänner 1565 konnte erstere bereits publiziert werden. 4 Als Oberaufsichtsorgan über diese Einrichtung wurde der Eisenkäm- merer Paul Köberer eingesetzt der der niederösterreichischen Regierung und dem Landeshauptmann unterstand und nach einer eigenen Instruktionsordnung sich zu halten hatte. Alles nach Steyr ge- brachte geschlagene Eisenzeug, sei es zu Wasser oder zu Lande, hatte zuerst durch die Hand des Käm- merers zu gehen. Jeden fünften Zentner oder nach Bedarf auch mehr zog der Kämmerer für seine Kammer ein, das Übrige erhielten die Händler. Den zur Kammer verwiesenen Landschmieden hatte er das Eisen auszuteilen und das hiefür empfangene Geld den Eisenhändlern, die von ihren eigenen Be- ständen also eine bestimmte Menge abtreten mussten, auszufolgen. Da die Schmiede oft über ein Jahr den Kammerer die bezogene Ware schuldig blieben, der Kammer aber kein eigenes Handelskapital zur Verfügung stand, mussten die Händler oft lange auf die Bezahlung warten. Ein Betriebskapital wäre zur Anlage eines bestimmten Vorrates nötig gewesen, womit auch dann die Handwerker versorgt wer- den könnten, „wenn beim Eisenwesen feyr eingefallen oder der Eisenzeug aus zu grossen oder Clainen Wasser von den Hämmern nicht herausbracht werden mag, welches sich dann im Jar gar offtmals zuet- regt“ . 5 Daran jedoch war nicht zu denken. Auch der Rat der Stadt sah sich zur Bezahlung des vorrätigen Zeugs keineswegs verpflichtet und auch das Verlagsgeld schien hiefür nicht geeignet. Die Eisenhändler forderten bare Bezahlung des für die Kammer eingezogenen Eisens, ansonsten sie trotz kaiserlichen Befehls den Zeug nicht mehr in die Kammer geben wurden. 6 Auf Grund einer Kommission erklärte sich der Rat der Stadt bereit, der Kammer 600 fl. jährlich ohne Zinsen zu leihen, damit von diesem Betrag ein Vorrat angelegt werde, der in Notfall an die Landschmiede ausgeteilt werde. Da aber die Erträg- nisse aus der Verhandlung von Eisen aus der Kammer sehr gering waren, ja nicht einmal die 150 fl. jährliche Besoldung für den Kämmerer gedeckt werden konnten, mussten die 600 fl. Darlehen der Stadt angegriffen werden . 7 Als der Magistrat dies erfuhr, bot sich ihm die beste Gelegenheit, weitesten Einfluss in dieser Einrichtung zu verschaffen. Er schlug deshalb der Regierung vor, diese Kammer „uns gemainer Statt Steyr zu hannden vnnd zuuersorgen dermassen genedigist hinüberheben thette, dass wir weder mit Raittung auf die Niederösterreichische Kamer noch in das Vizdomamt verbunden wä- ren“ . 8 Der Rat beschwerte sich außerdem, dass die Handwerker keineswegs gleichmäßig ihr Eisenbe- ziehen konnten, die Schulden an die Händler jedoch auf 900 fl. angewachsen waren, die weder aus dem Vizdomamt noch durch andere Gefälle beglichen werden konnten. Mit allen Mitteln strebte der Rat diese Kammer in seine Hand zu bekommen, obwohl man betonte, dass eine derartige Änderung keinen Vorteil, sondern größere Auslagen bringen wurde. Sollte sich der Kaiser weigern, auf diesen Vorschlag einzugehen, dann würde der Rat das Darlehen kündigen; auch die Eisenhändler würden das Eisen nicht mehr borgen, sondern es nur gegen bare Bezahlung verkaufen. Die Versorgung der 1 Mautgebühr für 1 Zentner Stahl zu Linz 1 Kreuzer, für 4 Zentner Weicheisen, „so über sich in das Land geführt wird“ 13 Kreuzer, 1565, 238/114/S, HKA. 2 1562/V/93, OBA. 3 1563 Befehl Ferdinands an den Amtmann deswegen, 1563/VI/14, OBA. 4 1565 Jän. 22, Bittner 562, Anm. 2. 5 1573 Bericht des Bürgermeisters, Richters und Rates der Stadt Steyr, die kaiserliche Eisenkammer dort betref- fend, 238/144/S, HKA. 6 ebenso 7 Erträgnisse in den Jahren 1565-1572 526 fl., die Besoldung in diesem Zeitraum hätte V.200 fl. betragen: 1573 gestattete der Kaiser 200 fl. Sold, doch die Erträgnisse waren weniger als vor Jahren. 238/414/S, HKA. 8 1574 Febr. 6, Bericht des Bürgermeisters an die Räte und verordneten Kommissäre. 238/114/S, HKA.

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