Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts

-14- Gesellschaft beschäftigt. Insgesamt standen 12 Beamte in ihren Diensten, die während ihrer Amtszeit ihre bürgerlichen Ämter und Gewerbe aufzugeben hatten. Um die Überleitung der privaten Handlung in eine Gesellschaft ordnungsgemäß durchführen zu kön- nen, mussten die Eisenhändlern mit ihren Hammermeistern genaue Abrechnung treffen und anzeigen, wieviel jeder Eisenvorrat bei den Hämmern liegen habe. Hiefür hatten sie bis „Martini“ 1582 Zeit und setzte bis dahin eine „Kleine Interims-Compagnie Ordnung“ in Kraft, nach der die Geschäfte bis zum An- tritt der großen Ordnung geführt werden sollten . 1 Allerdings kam es erst 1583 dazu, da die privaten Han- delsleute, die bisher mit großem Gewinn den Handel geführt hatten, das Heft nicht aus der Hand geben wollten. Auf Betreiben der k. k. Kommissäre und Ermahnung zum Gehorsam dem Kaiser gegenüber wurde diesen trotz allen durch das „Eisen-Reformations Capitulationslibell“ der private Eisenhandel ent- zogen. 2 Aller innerbergischer geschlagener Zeug von Stahl und Eisen, Schienen, Pflugblech u. dgl. Eisens- orte n 3 mussten ab nun an diese Gesellschaft geliefert werden und durfte weder an einen anderen Ort noch an hiesige Privatpersonen in großer oder kleiner Menge geliefert werden. Es war also ab nun nie- mand mehr gestattet, Handel mit geschlagenem Eisenzeug zu treiben. bis zu dieser Zeit führten die ein- zelnen Handelshäuser ihre Verläge für sich allein, die nur durch landesfürstliche Ordnungen in bestimmte Bahnen gelenkt waren. Nun kam es zur gesellschaftlichen Vereinigung. Die einflussreichen Steyrer Bürger waren jedoch mit dieser Änderung keineswegs einverstanden. Diese mussten nun ihre ertragreichen Geschäfte zu Gunsten der gesamten Bevölkerung aufgeben und auf ihre Einnahmen verzichten. Dies lag keinesfalls im Interesse ihrer Handelspolitik. Die private Hand- lung und die daraus fließenden Gewinne kamen trotz allem der Stadt selbst zugute und trugen wesent- lich zu ihrem Aufstieg bei. Ebenso ergab sich ein Für und Wider bei dem Eisenbezug durch eine Aktien- gesellschaft, die die Compagnie ja verkörperte. Nicht nur die davon selbst betroffenen Händler nah- men eine negative Stellung ein, auch Fremde verhielten sich ablehnend, Hans Steinberger, ein in Ei- senwesen vertrauter Mann, sandte einen flammenden Protestbrief gegen diese Gründung an den Stadtschreiber Hebe r 4 und erläuterte an verschiedenen Beispielen die „unheilvolle und gefährliche Neuerung“ einer derartigen Einrichtung. Viele Gesellschaften, die anfangs fest begründet waren, seien gar bald zerfallen; dies sollte doch lebendige Warnung sein. Auch werde der Haushalt in einer Gesell- schaft nie so „treu und genau“ geführt, wie es jeder für sich allein tue, „Nachlässigkeit, Unfleiß, Lieder- lichkeit“ behielten die Oberhand, die Leitung sei selten in ordentlicher und fleißiger Leute Hände. Auch war man sich der Kapitalvermehrung durch bloße Einlagen mit ihren verderblichen Folgen vollkommen bewusst. Die Jugend würde dadurch zur Arbeitsunlust und Bequemlichkeit erzogen, Fleiß und Tüchtig- keit würden fremde Begriffe werden. Die privaten Händler dagegen könnten erst nach einem arbeits- reichen Leben sich auf ihre Güter zurückziehen und die wohlverdiente Ruhe genießen! Die Compagnie aber war gegründet, die freie Eisenhandlung hatte zu bestehen aufgehört und alle, die dieses Gewerbe betrieben hatten, mussten sich dieser Neuerung fügen . 5 Die Gewerken erhielten nun von den Einlagen der Gesellschaft monatlich ihr Betriebskapital und diese bezog dafür die erzeugte Ware. Die erforderlichen Gelder für den Hammerwerksverlag konnten aufge- bracht werden und eine momentane Besserung trat in der gesamten Eisenwirtschaft ein. Dies war jedoch nicht von langer Dauer, die Gesellschaft, von der man sich Besserung versprochen hatte, entsprach ihren Erwartungen nicht. Sogar aus der ersten Zeit ihres Bestehens treten uns Klagen über die Nichteinhaltung der Verträge entgegen und die Steyrer mussten an ihre Pflichten gemahnt werden. 6 Nur mühsam war es 1 Das Einlagekapital der kleinen Compagnie betrug 57.915 fl. entnommen der großen Compagnieordnung v. 1581 HKA 238/114/S. 2 Preuenhuber 297. 3 Der Verlag des „Vorderkernstahles“ ging seit 1516 bereits durch eine Gesellschaft vor sich, die von den Häm- mern direkt diesen Stahl bezog und im ihren eigenen Werken diesen zu feinen Sorten verschmiedete. 1559 Dez. 24, Ordnung für die „Gesellschaft des gestreckten Stahls“ v. Ferdinand I., Bittner 541. 4 Preuenhuber 298/301. 5 Bürgermeister Wolf Händl stand dieser Gründung ganz ablehnend gegenüber, der folgende Ausspruch beweist dies: „Nun wohlan, die Compagnie ist geschlossen, aber Gott helfe dem welcher wird müssen der letzte darvon sein.“ Preuenhuber 297; Die Eisenhandlungsgesellschaft besaß 1598 das Haus Nr. 15; am Stadtplatz, Steuerbü- cher dieses Jahres, St.A. 6 1584 Befehle Erzherzog Karls an die Stadt Steyr um richtige Zuhaltung ihrer Verlagsgelder, da eine Stockung in

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