Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts

-13- sichere Einhaltung der Verträge erwartet werden könne. 1 Der Erzherzog erklärte, den Verkehr mit Steyr ganz abzubrechen, wenn sich dort nicht eine eigene Gesellschaft der Eisenhandlung mit Teil- nahme der ganzen Stadt bilden würde. Diese kamwohl damals noch nicht zu Stande, doch wurde durch eine landesfürstliche Kommission die „Widmung“ eingeführt. 2 Nach dieser musste jeder Radmeister eine bestimmte Anzahl Hammermeister mit Roheisen und die einzelnen Hammermeister gewisse Ver- leger mit geschmiedetem Eisen versehen. Dafür hatten die Verleger die Hammermeister und diese die Radmeister mit Geld und Lebensmittel zu versehen. Aber auch dadurch konnte die gewünschte Ord- nung im Bezugssystem nicht erreicht werden. Die „Ordnung und Abtheilung der Hammerwerke im Lande Österreich und Steyr“ durch Maximilian II. und Erzherzog Karl von Österreich erlangte ebenso wenig den erhofften Erfolg . 3 Eisenhändler von Steyr, die „khain aigenthumbliches noch bestanndt Hammerwerch“ besaßen, bewarben sich gegen altes Herkommen bei den Hammermeistern um Verlag und Roheisen, was sie nach ihrem Wohlgefallen den einzelnen Hammermeistern zukommen ließen. Die Verleger pochten zu sehr auf ihre monopolistische Stellung und waren nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht. Erzherzog Karl ließ nicht mehr locker und entsandte eine Kommission, die die Gründung einer Eisenhandlungsgesellschaft vorbereiten sollte. Tatsächlich war eine Änderung in der Form des Eisen- bezuges dringend nötig. Die Eisenhandlung lag Ende der 70-er Jahre des 16. Jh. in der Hand weniger Verleger, die dadurch zu bedeutendem Vermögen gekommen waren . 4 An erster Stelle stand Bürger- meister Daniel Strasser, der 70.000 fl. beim Eisenwesen liegen hatte. Benedikt Ättl und Gotthard Händl, Ratsbürger zu Steyr, waren ebenfalls mit hohen Summen am Verlag beteiligt. Rad- und Hammermeis- ter gerieten dadurch in größte Abhängigkeit. Durch Erzherzog Karls Einflussnahme wurde die Gründung einer „Compagnie oder bürgerlichen Ei- senhandlungsgesellschaft“ beschlossen. Laut Compagnieordnung von 1581 5 sollten alle Verleger, die ihr Gut in der Eisenhandlung hatten, dies in die „Masse der Gesellschaft und gesamten bürgerlichen Eisen- handlung“ kommen lassen. Also jeder Bürger konnte dort Geld einlegen, auch wenn er vorher nicht im Eisenhandel tätig war. Die geschlossene Klasse der Eisenhändler, der vornehmsten und einflussreichsten Bürger der Stadt, sollte dadurch gesprengt werden . 6 Die Gesellschaft selbst wurde im Eisenhandel als hiesiges bürgerliches Gewerbe unter Garantie der Stadt eingerichtet. Da Bürgermeister, Richter und Rat selbst die Leitung innehatten und alle Geschäfte in ihren Namen führten, erhoffte man sich eine gewisse Sicherheit beim Eisenbezug und in der Stellung der Verlagsgelder. Die bisherige Höhe des Verlages von 192.800 fl. reichte nicht mehr aus, man errechnete einen Betrag von 266.500 fl., den die Stadt aufzubrin- gen versprach. Die Höhe des Einlagekapitals pro Kopf sollte nicht weniger als 100 fl. betragen und 4 Jahre lang durfte davon nichts herausgegeben werden. Neue Einlagen waren erst nach Ablauf der 4 Jahre mög- lich, reichte aber das Einlagekapital zur Herhaltung des Eisenwesens nicht aus und schien der Eisenbezug nicht gesichert, sollte Geld gegen Zinsen aufgenommen werden, dies jedoch nur mit Vorwissen der er- fahrenen Stadträte. Die Ausbezahlung des Gewinnes sollte jeden Gesellschafter je nach der Höhe seines Leggeldes jährlich gewährleistet werden. Die Führung der Amtsgeschäfte oblag 4 „Oberpersonen“, wo- von zwei Mitglieder des inneren Rates sein mussten. Der Buchhalter, der jährlich über Eingang und Aus- gang, Empfang undWiederverhandlung des Eisens und Stahls Rechnung legen musste, wurde von diesen kontrolliert; außerdemwaren noch zwei Kassiere für die Regelung der finanziellen Geschäfte in Amt. Vier „Zeugsempfaher“, die von den Hammermeistern Eisen und Stahl in Empfang nahmen, Kontrakte mit den Gewerken abschlossen, Geld einhoben und die Ware nach Steyr brachten, wurden ebenfalls von der 1 1575 Kammerverordnung über die Beschwerde des Hans Schickerl über die Vernachlässigung seiner Hammer- werksverläge durch die Eisenhändler zu Steyr; 1575/X/10, OBA; zahlreiche andere Beispiele ebenda. 2 Pritz 465. 3 1570 Okt. 1. 1570/IX/7, OBA. 4 1579 Relation der Kommission über die Verhandlung mit den Hammermeistern und Eisenhändlern zu Steyr über alle zur Hebung des Eisenwesens abzustellenden Gebrechen; 1579/X/9, OBA. 5 1581 Nov. 14, HKA 238/114/S. 6 Trotzdem blieben in erster Linie die Eisenhändler und Bürger der Stadt die Darlehensgeber, auch reiche Händler der „Legorte“ Enns, Linz, Wels, Freistadt, Krems, Wien und Kaufleute aus den Reich (Regensburg, Passau, Nürn- berg) streckten der Compagnie beträchtliche Summen vor; Pantz, Gewerkschaft 6/7; Verzeichnis der Eisenhänd- ler und Handwerker die 1583 Leggelder in die Gesellschaft zahlten; Ordnung und Sachen von wegen der Eisen- handlungscompagnie zu Steyr, 1581 Rept. 14, IV/10/374, St.A.

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