Gernot Fieber - Die Verwaltung und Gerichtsbarkeit der Stadt Steyr von 1100 bis heute

32 8.4) Der Magistrat Der Magistrat wird durch den Bürgermeister (Vorstand), dem Ma- gistratsdirektor (höchster Beamte) und den übrigen Bediensteten ge- bildet. Der Magistrat gliedert sich in die verschiedenen Magistratsab- teilungen und die angeschlossenen Dienststellen. Der Magistrat hat die Aufgaben alle Geschäfte der Stadt zu besorgen, das Vermögen der Stadt zu verwalten, in allen behördlichen Aufgaben des eigenen Wir- kungsbereiches der Stadt in 1. Instanz (soweit das nicht anderen Orga- nen vorbehalten ist) zu entscheiden und hat als politische Behörde alle Amtshandlungen im Wirkungsbereich einer Bezirksverwaltungsbe- hörde zu vollziehen.

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