Gernot Fieber - Die Verwaltung und Gerichtsbarkeit der Stadt Steyr von 1100 bis heute

28 Dazu kamen noch die Gerichtskanzlei, bei der sich die Ämter im Ver- gleich zur Monarchie nicht änderten, und die Staatsanwaltschaft, die sich aus dem I. Staatsanwalt Staatsanwalt und einem Kanzlei-Official zusammensetzte. Die Statuten der Stadt Steyr wurden in den Zwischenkriegsjahren einige Male geändert. Die Arbeit am Stadtrecht fand mit dem Landes- gesetzblatt Nr.13 vom 18.3.193 0 55 ein vorläufiges Ende. Die Änderung der Rechtslage nach dem 12. Februar 1934 56 verlangte eine neue Aus- arbeitung des Stadtrechtes, das durch das Gesetz vom 30.1.1936 , 57 LGBl.Nr.20 aus 1936 festgelegt wurde. Es trat nach der Kundmachung am 12.6.1936 in Kraft. Nach der Machtübernahme durch die National- sozialisten wurde Steyr am 15.10.1938 nach der deutschen Gemeinde- ordnung zu einem Stadtkreis, 58 der durch Oberbürgermeister Bürgermeister fünf Beigeordnete vierundzwanzig Ratsherren Hauptverwaltung Stadtkämmerei Bau- und Wohnungswesen Schulwesen etc. verwaltet wurde. Am 1. April 193 9 59 nahm das Oberlandesgericht Linz seine Tätigkeit auf, dem die Sprengel der Landesgerichte Linz, Steyr, Wels und Ried unterstanden. Damit wurde auch die nationalsozialistische Rechtsord- nung in Steyr eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt gab es in Steyr ein Lan- desgericht und ein Amtsgericht. Das Landgericht (Landesgericht) setzte sich aus: Präsident Landgerichtsdirektor zwei Landgerichtsräten

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