Gernot Fieber - Die Verwaltung und Gerichtsbarkeit der Stadt Steyr von 1100 bis heute

10 3) DIE VERWALTUNG DER STADT BIS ZU DEN REFORMEN MA- RIA- THERESIAS UND JOSPH II Wie schon erwähnt hatten bis 1499 zuerst die gesamte Bürger- schaft, dann der Stadtrichter, die Räte und die Genannten die Verwal- tung der Stadt über. Ab 1499, mit der Wahl des Bürgermeisters stand nun ein Mann an der Spitze der städtischen Verwaltung. Neben dem Bürgermeister war der Stadtschreiber der oberste Be- amte der Stadtverwaltung. 3.1) Der Stadtschreiber Der Stadtschreiber, der in Steyr erstmals 1433, 13 genannt wurde, nahm an den Ratssitzungen, an den Sitzungen des Stadtgerichtes, an den Landtagen und an auswärtigen Verhandlungen teil. Ihm unterla- gen die Ausfertigung und die Aufbewahrung von Urkunden. 3.2) Die Stadtkanzlei Sämtliche Schreibarbeiten, die anfielen, wurden in der Stadtkanzlei (Stadtschreiberei) erledigt. Sie bestand aus dem Registrator, Expedi- tor, Oberschreiber, mehreren Kanzlisten und einigen Ratsdienern. Die Registratur (aus der später das Archiv entstand) war der Aufbewah- rungsraum für Urkunden und abgelegte bedeutsame Schriftstücke. Außer dem Bürgermeister, Stadtrichter, Räten und Stadtschreiber gab es noch andere Stadtämter, deren Verwaltung zum Großteil in den Händen der Ratsherren lag. * Das Stadtkammeramt regelte die Ein— und Ausgaben. * Das Stadtsteueramt und das Mautamt verbuchten die Eingänge aus den verschiedenen Steuern und Mauten. * Das Pfarrkirchenamt regelte das Vermögen der Stadtpfarrkirche.

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