Gernot Fieber - Die Verwaltung und Gerichtsbarkeit der Stadt Steyr von 1100 bis heute

6 2) DIE ENTSTEHUNG DES BÜRGERMEISTERAMTES Der Inhaber der städtischen Gewalt war ursprünglich die gesamte Bürgerschaft (universitas civium) . 7 Sie trat aber nur bei besonderen Anlässen, wie zum Beispiel bei Kriegsgefahr, zusammen. Die Zunahme der Verwaltungsgeschäfte und deren Durchführung erforderte eine aus mehreren Personen bestehende Körperschaft. Diese 6 Bürger, auch Rat genannt, und der „von der Gmain“ 8 erwählte Stadtrichter, der vom Landesfürsten bestätigt werden musste, bildeten das „Regi- ment der Stadt“. 9 Dazu kamen noch, mit der Zustimmung der Bürgerschaft, 50 in Steyr und Steyrdorf lebende Bürger als Erweiterung der Gemeindever- tretung. Diese 50 Genannten (Genannte deshalb, weil ihr Name der Bürgerschaft genannt werden musste) wurden aber nur zu den wich- tigsten und hauptsächlichsten Beratschlagungen der Stadt herangezo- gen. Eine solch große Anzahl an Vertretern war aber störend, und so fassten die 6 Ratsmitglieder, der Stadtrichter und die Genannten den Entschluss, einen zweiten Rat von 6 Leuten zu wählen, den sogenann- ten Jungen Rat. Der Junge und der oben erwähnte Alte Rat setzten sich aus 10 Ver- tretern von Steyr und 2 von Steyrdorf zusammen. Aus den 10 Vertre- tern der Stadt Steyr musste der Stadtrichter gewählt werden. Dieses System blieb bis 1499 bestehen. Die Kriegsereignisse in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts be- scherten der Stadt eine schwere Wirtschaftskrise. Durch eine einset- zende Geldentwertung verarmte die Bürgerschaft. Drückend hohe Steuern, hohe Kriegsraten und der Neubau der städtischen Befesti- gungs- und Verteidigungsanlagen verbrauchten auch noch große Teile des vorhandenen Kapitales. Kaiser Maximilian I (1493-1519) war der Stadt, wegen einer großen Summe, die sie gegen die Ungarn auf- brachte, sehr gewogen, und kannte die Not der Stadt, da er öfters in Steyr war. In dieser eher schlechten Situation verlieh Kaiser Maximilian I, 1499, der Stadt das Privileg, aus den zwölf Mitgliedern des Alten und

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