Zwei Jahre Aufbau 1934 - 1936
war schon vor der Regierungsumbildung vorhanden, durch sie trat er lediglich in den Lichtkreis der Aktualität. Vor zwei Jahren an der Bahre eines treuen und unvergeßlichen Toten galt es, eine geistige und politische Erbschaftsmasse zu verwalten. Die Regie– rung, die sich am 29. Juli 1934 bildete, hatte vor allem die Mission der Testamentsvollstreckung. Sie setzte sich aus den Exponenten jener Kräfte zusammen, denen das Vaterland seine Wiedererneuerung ver– dankt und die dieses gegen alle Angriffe zu schützen verstanden. E i n W i 11 e i n z w e i K ö p f e n, d a s war damals die Losung. Und es war damals auch richtig und vernünftig von der Personalunion bei Bildung der Regierung und Beherrschung der Vaterländischen Front abzusehen. Das Prinzip: „Getrennt marschieren und vereint schlagen" hatte sich auch während des heißen Bürgerkriegsringens durch das einträchtige Zusammenwirken der Exe~ kutive und der Selbstschutzverbände glänzend be– währt. Was sich im Sturme explosiver Ereignisse als notwendig erwies, das zeigt manchmal bei Normali– sierung der Verhältnisse gewisse Gebrechen. So glänzend das Einvernehmen zwischen dem Bundes– kanzler Dr. Schuschnigg und dem früheren Führer der Vaterländischen Front, Vizekanzler Fürsten Ernst Rüdiger Starhemb'erg, sich auch gestaltete, so mußte man es dennoch hinnehmen, daß zwei so scharf umrissene Individualitäten bei gleicher politischer Uberzeugung über taktische Methoden verschieden denken können. Während Dr. Schuschnigg im Sinne der ständischen Verfassung die· Zusammenfassung, die Unifizierung aller Einrichtungen am meisten am Herzen lag, so war begreiflicherweise für den Fürsten Starhemberg· die Selbständigerhaltung der Bewegung besonders wichtig, der er das Gepräge seines starken Geistes und ebenso starken Willens aufgedrückt hat. 12
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