Zwei Jahre Aufbau 1934 - 1936
Vereinigung des Bundesstaates mit d e m S t ä n d e b u n d auf der denkbar höchsten Entwicklungslinie zum Gedeihen aller vollbracht werden. Vereinheitlichung der Slaalsführung. Der Grundgedanke unserer Verfassung ist die Zusammenfügung aller Teile und ihre Unterstellung unter ein bestimmtes Zweckprinzip. Unsere Staats– p o 1i t i k beruht auf dem . Zusammenklang der autoritären Hoheitsverwaltung mit der autonom zu gestaltenden Bundesgesetzgebung, die Wirt– s c h.a f t s g es et z geb u n g auf dem Zusammen– wirken des autoritären behördlichen Apparates mit den autonomen Ständekammern und dem Bundes– wirtschaftsrat; die Ku 1tu r pol i t i k auf dem Gleich– schritt der autoritären Schulbehörden mit den auto– nomen kulturellen Gemeinschaften und dem Bundes– kulturrat. Die Verfassung kann nur bei Ausschaltung aller Zwischenglieder und aller Zweigeleisigkeiten jenen Lebensinhalt empfangen, den ihr der Schöpfer Dr. Dollfuß verleihen wollte. Je rascher das Ver– fassungswerk seiner Krönung entgegengeht, desto zwangsläufiger muß sich die Tendenz zur Konzentra– tion aller innerlich und äußerlich zueinander Gehöri– gen durchsetzen. Der Obergang von einer Entwick– lungsphase zu einer zweiten mußte sich selbstver– ständlich auch im ä u ß e r e n A n t 1 i t z d e r Regierung spiegeln. Kann sich eiri. bereits voll– zogener geschichtlicher Prozeß nicht nach außen kundgeben, dann gelangt man entweder auf die schiefe Ebene der Zweideutigkeit oder die unweg– same Ebene der Versteinerung. Die Vereinheitlichung der Staatsführung, die sich am 14. Mai vollzog, zeigte endlich ganz deutlich den gemeinsamen Nenner, auf den alles politische Sein und Werden in Osterreich gebracht werden muß. Dieser gemeinsame Nenner 11
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