Ergänzungsblätter Nr. 1 bis Nr. 15, Steyr 1848

schwägerten) sind nur Privatpersonen, konstitutio¬ nelle Staatsbürger in der vollsten und edelsten Bedeutung des Wortes, Staatsbürger mit glei¬ cher Pflicht und gleichem Rechte wie jeder an¬ dere. Die äußeren Ehrenbezeugungen die ihnen der Staat zugesteht, können den Werth ihrer inne¬ ren Ehre unmöglich über den Werth der inneren Ehre eines jeden anderen unbescholtenen Staats¬ bürgers erheben. Wenn also die gleich werthe Ehre aller Staatsbürger durch den §. 25 voll¬ kommen gesichert erscheint, so ist nicht abzuse¬ hen, warum zum Schutze der Ehre der bezeichneten Mitglieder der kaiserlichen Familie ein verschärf¬ teres Gesetz zu bestehen habe; ist aber die Ehre aller Staatsbürger durch den §. 25. nicht voll¬ kommen gesichert, so verbessere man das Ge¬ setz zur Sicherheit der Ehre aller Staatsbürger. Ist dieses in entsprechendem Maaße geschehen, so wird ein besonderes Gesetz für die bezeichneten Mitglieder der kaiserl. Familie dadurch gänzlich überflüssig gemacht sein. Vielleicht besteht wegen der von einer Seite her gewunschenen Besetzung gewisser hoher Stellen durch gewisse Personen ein gewisser innerer Zu¬ sammenhang zwischen den §§. 18 und 20 die wir hier nur andeuten und den geneigten Leser auf den Inhalt beider Paragrafe verweisen wollen. Je¬ denfalls bleiben wir bei unserer Ansicht: die bezeichneten Mitglieder der kaiserlichen Familie sind, abgesehen von äußeren Ehrenbezeugungen die man ihnen zugesteht und den obrigkeitlichen Aem¬ tern womit man sie allenfalls bekleiden wird, Staatsbürger wie jeder von uns und wir sind überzeugt, daß diese Behauptung weder für eine Lästerung noch für eine Schmä¬ hung oder eine verhöhnende Darstel¬ lung genommen werden kann. Wir kommen vielleicht sväter auf eine um¬ fassendere Würdigung dieses provisorischen Pre߬ gesetzes zurück. 6 Aus Wien. So eben erhalten wir briefliche. Nachricht über die Aufname des provisorischen Preßgesetzes an der Wiener¬ Universität. In der Versammlung sprachen Giskra, Schuselka, Kuranda, und Hye, letzterer mit wenig Glück. Doch wurde er neben Kuranda, Schuselka, Giskra, Schneider, Fischhoff in eine Deputation gewählt, welche sich sogleich zum Minister des Inneren begab, um ihm die Stimmung der Studenten darzulegen, die dahin sich aus¬ sprach! Es müße dieses Gesetz zurückgezogen, und sogleich ein anderes auf ein Geschwornengericht gegründetes erlassen werden. In den Hauptbedenken, welche die Universität aus¬ sprach, sind auch zu unserer Freude alle jene mitbe¬ griffen, die wir im vorausgehenden Aufsatze auf unsere Weise auseinander setzten. Man würde der Universität einen ungerechten Vorwurf machen, wenn man behauptete, sie hätte sich vorerst mit dem im Grundsatze jedenfalls freisinnigen Gesetze einstweilen bis zum Erlaß eines definitiven Gesetzes begnügen sollen; denn die nächste Zeit ist die wichtigste, in ihr gilt es die Abklärung der Begriffe und die ernste und unbedingte Aus¬ sprache der öffentlichen Meinung. Wenn wir auch die Waffen des Armes niedergelegt haben, so kampfen wir doch noch einen gewaltigen Kampf mit feindlichen Geistern, die mit dem Geiste und mit der Wahrheit bekämpft werden müssen; ohne auf ein Recht unsere Waffen mißbrauchen zu dürsen Anspruch zu machen, können wir uns doch im freien Ge¬ brauche derselben gegen den Feind keine Schranken setzen laßen. 6 Mehreren Bürgern Gmundens. Mehrere Bürger Gmundens haben die Re¬ daktion mit einer Zuschrift erfreut, welcher sie ungesäumt mit der größten Bereitwilligkeit Folge geben wird, sobald nur zwei dieser Bürger dem verantwortlichen Redakteur ihre Namen und die genaue Angabe ihres Wohnortes werden mit¬ D. R. getheilt haben. Varnrerlicher Aebaelene Aler. Jul. Schindter, Mirsderenr de nchtreitichen Bheite F. 20. Neutng. Druck und Verlag von Sandböck und Haas in Steyr.

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