Dann ein Mann, verschlossen, düster, unzufrieden wie der Seemann, der sich einem blühenden Mädchen verlobte und nach stürmevoller allzulanger Fahrt heimgekehrt einer ern¬ sten Jungfrau sich vermählen muß. — Ja freilich! die Freiheit in der grünseidenen Enveloppe des Papa Gränz¬ boten, die burch das ständische Lesezimmer und durch die Salons hapste, welche die Polizei nur in Glacehandschuhen bestichte, war niedlicher anzusehen, als die ernste Schwert¬ jungstan, mit den nordisch=strengen Zügen, die jetzt mit dem Brantsgam zum Altar tritt. Jnnächst ein aufgeblasener Mann, zufrieden lächelnd #ie Hände in der Tasche und im Verborgenen schlau an ben Fingern rechnend, daß die Curatel über ein ganzes Volt doch noch mehr abwerfe, als die Curatel über die fette Gesbamasse des renommirtesten Banquiers! Daneben ein netter Weißkopf, immer rechnend und prosektirend und immer dabei klagend, wie der Beamte so sehr überladen sei und sich plage und dem Bürger es sor¬ genlos=wohl sei bei Wein und Braten in seinem Hause. Unten sitzt ein junger Mann mit einem schönen gro¬ ßen Bart. Ihm thut das redliche Herz weh, daß man das Volk nicht wie eine Familie glücklich machen kann mit einem einfachen Worte und einer schlichten That, sondern daß der nothwendige (??) bureaukratische, diplomatische und militärische Wust alles Glück todt drückt. Ihm gegenüber ruht ein fetter Krauskopf im Lehnstuhl und summt das alte Liedchen: „Ubi bene ibi patria.“ Vor den Sieben steht in der Mirte der Tafel eine grosse Schüssel voll Gold und Ehren, sie langen zu, der mit mehr, der mit minderer Begierde und von Zeit zu Zeit kommt ein Ministerialrath oder sonst ein Kammerherr mit einem Rauchfaß und beräuchert alle, daß sie vor Wohlge¬ ruch ganz heiter und trunken werden. Aber das seltsame Mahl wird doch kein fröhliches Ende nehmen — ich sehe an der Wand eine schreibende Hand die Hand eines kleinen Journalisten. Sie schreibt die welt¬ historischen Worte: Mene, thekel, upharsin! — Eh noch der Morgen graut, wird sich die unwiderstehliche Linke des Volkes erheben: Dann stürzen die Gäste Geschmäht und geschändet In nächtliche Tiefen Und harren vergebens Gerechten Gericht's Aler. Jul. Schindler. (Schluß folgt.) Gewerbliches. Ueber eine Eingabe vieler Gewerbetreibenden von Steyr vom 10 Juni dieses Jahres, welche um Sistirung aller Personal=Gewerbeverleihung, bis eine neue Ge¬ setzgebung ins Leben getreten ist, oder doch wenigstens um einstweilige Uebertragung des Gewerbverleihungsrechtes von den politischen Behörden an einen Ausschuß von Gemein¬ degliedern beim Ministerium des Handels ansuchten, hat laut unten folgenden Dekretes das Ministerium eine Ver¬ fügung getroffen, welche wohl eine vorwaltende gute Mei¬ nung nicht verkennen läßt, die Verleihung eines neuen Gewerbes aber noch immer ganz und gar von der Will¬ kür der politischen Behörden abhängig macht. Wir ha¬ ben, leider selbst an unserem Reichstage, der doch der Vater aller Wahrheit, Freiheit und Gerechtigkeit sein sollte die Erfahrung gemacht, daß das bewiesene Recht gegen den einmal gefaßten Beschluß eines Bureaur, einer Behörde, oder wie man das Ding nun nennen will, doch noch immer unterliegen muß. — Wenn nun ein Ma¬ gistrat oder dgl. einmal behauptet, aus gewichtigen Grün¬ den (die Summe des Gewichtes gibt er nicht an) sei bei aller angewendeten Behutsamkeit und Umsicht, doch die Verleihung eines neuen Personalgewerbes nöthig, so dürfte wohl die höhere politische Behörde „regis ad exemplum“ trotz aller Proteste und Rekurse der Bürgerschaft es doch bei dem verliehenen Personale bewenden lassen. Uebrigens bleibt die Ministerial=Entscheidung für den Gewerbestand Steyrs doch immer eine höchstwichtige Er¬ rungenschaft, wenn nur die Bürgerschaft Einigkeit und Entschlossenheit genug hat, die Behörden trotz „alter lieber Gewohnheit“ dahin zu vermögen, obige Entscheidung nicht nur dem Worte, sondern auch dem Geiste nach zu befolgen. Das erwähnte Dekret lautet: Dekret an den Herrn Schuhmachermeister Georg Oeker. In Erledigung des mit Erlaß des Handels=Ministe¬ riums vom 27. Juni 1848, Z. 338 an die Regierung zur Amtshandlung herabgelangten, und von vielen Gewerbe¬ treibenden der Stadt Steyr vom 10. Juni 1848 unterzeich¬ neten Gesuches, um einstweilige Einstellung der bisher üb¬ lich gewesenen Verleihung von Personal=Gewerben, ist den Bittstellern zu Folge Regierungs=Dekretes vom 19. v. M. Z. 16756 zu erinnern, daß nach dem Ausspruche des Han¬ delsministeriums es unter den dermaligen Umständen bei der eingetretenen Stockung aller Erwerbs=Geschäfte, und bei der daraus hervorgegangenen Störung des Gleichgewich¬ tes zwischen dem Anboth und dem Begehr nach Waaren räthlich erscheint, bei Verleihung neuer Handlungs= und einfacher Gewerbs=Concessionen auch alle obwaltenden Ver¬ hältnisse genau zu berücksichtigen, und dabei mit aller nur möglichen Umsicht vorzugehen, und während der Dauer der gegenwärtigen auf die Erwerbs= und Verkehrs¬ verhältnisse im Staate unstreitig lähmend einwirkenden Zeitverhältnisse bei Verleihung neuer Gewerbs= und Hand¬ lungsbefugnisse die schwierige Lage der Umstände in angemessene Berücksichtigung zu ziehen. Hiernach benimmt sich die Regierung, und hat sich auch der Magistrat Steyr zu benehmen. Hievon werden Sie in Folge kreisämtlichen Dekre¬ tes vom 3/21 d. M., Z. 8132 zu Ihrer Wissenschaft ver¬ ständiget. Magistrat Steyr am 23. August 1848.
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