Zwanglose Blätter, Nr. 47, vom 26. August 1848

im Zuge ist, über seine anfängliche Unthätigkeit im Reichs= tage, über seine Ungeschicklichkeit sich bei einem Antrage zu betheiligen, dessen vollständige Entscheidung die Vollmach= ten des Reichstages überschreiten würde, der auch bereits, durch die Presse aufmerksam gemacht, sich seiner Vollmachten und seiner Aufgaben zu besinnen anfängt, sei hier kein Wort verloren. Nach= gerade mag es aber Hr. Vacano doch unbequem sein, gar kein Zeichen des Vertrauens und der Anerkennung seiner Comittenten zu besitzen und verfiel, ein solches zu erhalten, auf nachstehendes Mittel — denn Hr. Vacano ist ein ehren= werther Mann. Er schrieb einen Brief an den in Steyer neuentstan= denen Bürgerverein — den Schreiber dieses als Schrift= führer jenes Vereines zur Einsicht bekam, — und den er sich hier um so weniger zu besprechen scheut, da ihn Hr. Vacano seither selbst der Oeffentlichkeit übergeben hat, be= vor noch der Verein eine Antwort darauf erließ. Jede Antwort auf diesen Brief, die artig stylisirt zufällig der ausdrücklichen Bemerkung ermangelt hätte, daß der Ver= ein die Wahl des Hrn. Vacano aus in diesen Blättern oft erwähnten Gründen für ungil= tig anerkennen müßte, hätte genügt bei weiteren Protestverhandlungen dem Reichstage als freiwilliges Ver= trauensvotum produzirt zu werden, denn — Hr. Vacano ist ein ehrenwerther Mann. Ob der Coup gelingen wird? — ich weiß es nicht, der Brief des Hrn. Vacano ist aber nicht gelungen. In den Ausschuß berufen der den Constitutionsentwurf zu ver= fassen hat, glaubt er (nach seinem Schreiben) in der Lage zu sein die vom Bürgerverein zu erstattenden Antworten auf nachstehende Fragen benützen zu können: 1) ob die Gemeinden die Abthuung, von zu keinem Civilprozesse gediehenen Verlassenschaften für sich in An= spruch nehmen wolle? 2) welche persönlichen Eigenschaften, welchen Betrieb= fond u. dgl. ein Gewerbewerber nachweisen müßte? 3) welcher Unterschied, bezüglich des Gewerbeverlei= hungsrechtes unter den verschiedenen Gattungen der Ge= werbe zu machen sei, und noch viele derlei Spezialfragen, deren Entscheidung jedenfalls dem konstituirenden Reichstag nicht zusteht. Zum Schlusse will er gar in seiner Thätig= keit als Reichstagsdeputirter (wofür er sich hält) die Er= richtung einer Credit=Anstalt in Verbindung mit einer Versorgungsanstalt für arbeits= unfähige Arbeiter, und deren Witwen und Waisen in Anregung bringen. Risum teneatis amici! Ich möchte eine Constitutionsurkunde lesen, in welcher diese Fragen entschieden erscheinen. Wie kann uns Hr. Vacano, wenn er nur den allgemeinsten Be= griff von der Aufgabe und der Berechtigung eines konstituirenden Reichstages hat, jetzt diese Fragen zur Beantwortung vorlegen?! Oder sollen wir ihn vielleicht einstweilen informiren, daß er zu dem gesetzgebenden Reichstag doch nicht gar so ununter= richtet komme, wie er in diesen trat? Hr. Vacano lese doch einige Constitutions=Urkunden und denke ein wenig darüber nach, wie weit die Aufgabe und die Berechtigung eines verfassungsgebenden Reichsta= ges reichen. Daß er das Vertrauen der Einwohner der Stadt Steyr nicht besitzt, das wußten wir schon vor sei= ner Wahl, daß er aber von dem Inhalte einer Constitutions= Urkunde gar keinen Begriff habe und mithin der Aufgabe eines Deputirten zu einem verfassungsgebenden Reichstage so ganz und gar nicht gewachsen sei, das hat uns — wir können es nicht läugnen — gewaltig überrascht. Alex. Jul. Schindler. Kurzer Lebensabriß des Feldmarschalls Radetzkys. Der Graf Josef von Radetzky wurde 1766 zu Trzeb= nitz in Böhmen geboren, begann seine militärische Laufbahn am 1. August 1784 als Privat=Kadet bei Franz Kürassier Regiment Nr. 2, avancirt am 5. Februar 1786 zum Un= terlieutenant; am 11. November 1787 zum Oberlieute= nant; am 9. August 1794 zum zweiten Rittmeister; am 29. Mai 1796 zum Major beim Pionier=Korps; am 1. Mai 1799 zum Oberstlieutenant mit Versetzung zum gro= ßen Generalstabe und wurde am 15. Juni desselben Jah= res zum Generaladjutanten ernannt. Bereits am 5. No= vember desselben Jahres erhielt Radetzky die Beförderung als Oberster bei Herzog Albert Kürassier, erlangte am 27. August 1805 den Grad eines Generalmajors und empfing am 27. Mai 1809 die Ernennung als Feldmar= schall=Lieutenant und am 6. September desselben Jahres als Inhaber des fünften Husaren=Regimentes. Am 21. Februar 1829 erfolgte seine Besörderung als General der Kavallerie, im Jahre 1832 die zum kommandirenden Ge= neral im lombardisch=venetianischen Königreiche, und am 17. September 1836 endlich ernannte ihn sein Kaiser von Prag aus zum Feldmarschall. Schon früher, am 22. Juni, erhielt er die Würde als wirklicher Geheimrath. Außer= dem wurden seine mehrfach geleisteten Dienste durch zahl= reiche Ordensverleihungen anerkannt. Seine neuesten, ruhmgekrönten Thaten in Italien sind bekannt. Graf Ra= detzky ist seit 1796 mit der Gräfin Franziska Strassoldo= Graffenberg vermählt. Er ist der geistreiche Erfinder einer ausschließlich für die österreichische Armee bestimmten Ma= növerir=Methode. Hum. Schlafen ist süß! (Traumgedanken eines Nationalgarden, der auf seinen Posten schläft!) Wozu denn wachen? Wer da schläft der sündigt nicht, wer nicht sündigt, der wird nicht observirt; wer nicht ob= servirt wird, der wird nicht denuncirt; wer nicht denuncirt wird, der wird nicht citirt; wer nicht citirt wird, der wird nicht inquirirt; wer nicht inquirirt wird, dem wird nichts eingerührt; wem nichts eingerührt wird, der wird nicht condemnirt und wer nicht condemnirt wird, der wird nicht präterirt, wenn die neuen Kreisgerichte errichtet werden, bei denen man alle ungeschickten Leute anstellen will, weil

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