Zwanglose Blätter, Nr. 40, vom 2. August 1848

Die Appellation an das Volk. Die Allgemeine österreichische Zeitung erklärt „Ap= pelliren aus Volk auf offenem friedlichem Wege sei der einzige Weg, die richtige Majo= tät zu erfahren, wenn die Beschlüsse eine aus indirekten Wahlen hervorgegangenen Reichstags es bezweifeln lassen, ob sie wirk= lich dem Willen des souverainen Volkes ent= sprechen. Die Gratzer Zeitung meldet, daß eine derlei Appella= tion nicht Statt finden könne, weil darin eine Verletzung der Volksrechte liege! Gute Gratzer Zeitung, das hat dir gewiß ein Wahl= mann gesagt, der seit dem 28. Februar geschlafen hat. Appellationen an das Volk fanden schon früher Statt, als auf dem Continente noch die freisinnigen Constitutio= nen aus den 30ger Jahren blühten mit zwei Kammern, wovon die eine die Pairskammer die Erlauchten des Lan= des, die Hochedlen, die Höchst= und Durchlauchtigst=Ge= bornen vereinigte. Wenn nämlich die andere Kammer, bestehend aus Deputirten zu energisch darein ging — war der Krone das Recht vorbehalten, diese Wahlkammer aufzulösen, und durch eine neue Deputirtenwahl an das Volk zu ap= pelliren. Seit 28. Februar nun haben sich die Verhältnisse umgekehrt; aus der Souveränität der Krone ist eine Sou= veränität des Volkes geworden. Was natürlicher, als daß nunmehr dem Volke das Recht zusteht, sich selbst darüber auszusprechen, ob die Be= schlüsse seiner Deputirten auch wirklich seinem Willen zu= agen. Was natürlicher, als daß dieses Recht ihm um so mehr zusteht, wenn die Deputirten nicht von ihm unmit= telbar, sondern durch Wahlmänner gewählt worden sind. Die Deputirten haben die Wünsche des Volkes aus= zusprechen; erfüllen sie diese ihre Bestimmung nicht, han= deln sie treulos an dem Volke, so ist dieses vollkommen in seinem Rechte, ihren Beschlüssen den Gehorsam zu ver= weigern, und keine Majorität ist maßgebender als jene des Volkes. Wer einen Advokaten wählt, um seine Angelegenhei= ten vertreten zu lassen, hat das gesetzliche Recht, bei offen bar schlechter Vertretung durch diesen Advokaten, das ganze Proceßverfahren umzustoßen, und den Proceß von Neuem anzufangen. Und dieses Recht, was einem Einzelnen, in minder bedeutenden, unwichtigen Angelegenheiten zusteht, soll ei= nem ganzen Volke bei Entscheidungen über das Wohl und Wehe von Millionen verweigert sein, von wem verweigert sein, von dem Volke selbst, das bei einem konstituirenden Reichstag der eigene Gesetzgeber ist? Möge jeder, der seit Märztagen auftauchenden Pub= licisten, — möge jede Zeitungs=Redaktion, die es mit dem Wohle des Volkes offen und ehrlich meint, es genau überlegen, ehe ein derlei Artikel der Oeffentlich= keit übergeben wird! Sophisterei, Rabulistik haben sich überlebt, und wehe dem, der da glaubt, das Volk, das so lange und arglistig betrogene Volk, werde sich die so schwer errungenen Recht durch Trugschlüsse verkümmern lassen. Die Politik des heutigen Tages ist die der Ehrlich= keit, so sprach Prinz Johann, der Mann, den das Volk zu seinem Retter erwählte, und so ist es auch. Hoch lebe die Souveränität des Volkes! (Fsge.) Die periodischen Blätter in Wels. Ein mit 3 Pferden, nach schwerer Fuhrmannsart be= spannter Wagen fährt daher. Das ist der „Welser Landbote“ welcher jeden Samstag in Wels eine Ladung absetzt. Hr. Salfinger, Dr. der Gottesgelahrtheit ist es, dem die Ehre gebührt, das erste Blatt nach den Märzta= gen herausgegeben zu haben. Er schwingt wacker die Fuhr= mannsgeisel, aber nicht bloß auf seine drei Pferde, sondern mehr noch auf die Radikalen und Freigeistigen, die ihm auf der Strasse unterkommen, und denen er gar gram ist. Was er wohl Alles in seinem Wagen führt? Politik, Staatswissenschaft, wenig — aber viel hierarchischen Tand; jüngsthin bedünkte es mich als hätte aus den aufgehobenen Blachen ein Jesuitenköpflein herausgeguckt. Aber Herr Salfinger hat doch in seinen Ankündigungen, die er in Linz in Bier= und Gaststuben austheilen ließ, versichert „daß er sich von klerikalen Einseitigkeiten stets ferne halte.“ Also kann es kein Jesuitenkopf gewesen sein; zudem sind ja die Jesuiten so klug, sich jetzt wie andere Christenmenschen zu kleiden — der Schalk bleibt ihnen dabei doch im Herzen. Von demselben Herrn Verfasser hinkt seit kurzer Zeit „der Kapitelbote“ durch das Land, der aber weil er zu Fuß gehen muß und nur in Klöstern und Pfarrhöfer einkehren darf, dem fahrenden Landboten gar nicht nach kommen kann. Doch geht es ihm vielleicht viel besser, wenn er hier und da auf seiner Einkehr von einer freundlichen Pfarrerköchin einen fetten Bissen und guten Trunk erschnappt als dem fahrenden Landboten, der immer daran denken muß, wie er seine Räder schmiert. Dieser Kapitelbote erscheint jeden Mittwoch, wahr= scheinlich nicht ohne Grund. Denn an demselben Tag erscheint auch das „konstitutionelle Wochenblatt“ an welchem ebenfalls zwei Fakultäten laboriren: die juri= dische und medicinische. Dieses koustitutionelle Blatt ist dem Landbothen schon einigemal nahe gekommen, so daß seine Pferde mühsam keuchend ihre Ladung fortziehen muß= ten, und beinahe scheu darüber wurden. Ist auch natür= lich; denn obwohl alle Fakultäten mit einem Nebel anfan= gen und mehr oder weniger noch immer im Nebel herum tappen, haben sie sich doch nie sonderlich gut miteinanden vertragen; — einst hatte schon die theologische alle übrigen in die weiten Taschen ihres Rockes gesteckt, aber sie sind ihr entschlüpft und seither kann jene sie nimmer gerade an= schauen; vielleicht darum, weil sie in ihrer Gefangenschaft

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