täuscht haben. Eine durch zwei Zeugen erhärtete Anklage die ich sogleich beim Ausschuße anbrachte, wird zur Un= tersuchung und hoffentlich zur Nullitäts=Erklärung dieser Wahlen führen; zumal ich versichert bin, daß von an= dern Bezirken ähnliche Beschwerden einlau= fen werden. Von so gewählten Wahlmännern konnten unmöglich vertrauenswürdige Deputirte hervorgehen. Wien. Adolf Foglar. Nachstehende Stellen aus dem von hier an das Mi= nisterium gelangten Wahlproteste mögen die Aehnlichkeit unseres Falles mit dem geschilderten Falle in Wien dar= thuen: „Die Ungesetzlichkeiten bei der Wahl der Wahlmän= ner in Steyr bestehen in folgenden Punkten: 1. Bei der ersten Wahl der Wahlmänner wurde nur für etliche Urwähler eine absolute Stimmenmehrheit erzielt. Statt nun für die fehlenden Stellen eine neue, ganz freie Wahl einzuleiten, wurde im offenbaren Wider= spruche mit den § §. 39 40 und 15 der in unserer Pro= vinz als gültig kundgemachten provisorischen Wahlordnung zu der engeren Wahl geschritten. Aber auch diese wurde nicht nach dem Sinne des Gesetzes vorgenommen, son= dern einzelne Glieder der Wahlkommission erlaubten sich eine direkte Einwirkung auf die Wahl der Wahlmänner zu nehmen, so daß sie den Urwählern Leute mit Namen vorschlugen und sagten: „Ihr müßt schon diese wählen, sonst werden wir gar nicht mehr fertig. — Dieses erbie= ten sich die mitgefertigten Beisitzer der Wahlkommissionen mit ihrem Zeugnisse in jeder verlangten Weise zu bekräf= tigen. 2. Mehrere der mitgefertigten Urwählern erhielten weder eine Ansage zur Wahl der Wahlmänner noch die vorgeschriebene Legitimationskarte: Es war ihnen daher durch den Unverstand oder die Umtriebe einer Parthei unmöglich gemacht, ihr freies Wahlrecht als konstitutio= nelle Staatsbürger auszuüben. Die Anzahl der Wahlbe= rechtigten, die an der Wahl ohne ihr Verschulden nicht Antheil nahmen, ist sehr beträchtlich. 3. Obwohl den Arbeitern freies Wahlrecht gesetzlich zugesichert ist, so wurde doch nicht ein Einziger zur Wahl der Wahlmänner vorgerufen oder zugelassen. Das betref= fende Gesetz ward ihnen nicht bekannt gegeben und nur die getäuschte Hoffnung einen Mann ihres Vertrauens als ihren Vertreter zu begrüßen, ließ sie in ihren Su= chen um ein Rettungsmittel vor den unleidlichen Zustande sich von einem Deputirten vertreten lassen zu müssen, dem sie nicht Vertrauen schenken, an gesetzkundige Männer gerathen, welche ihnen freimüthigen Aufschluß über das ihnen zuständige und vorenthaltene Recht gaben. Dieses sind die 3 gesetzlichen Haupteinwendungen gegen die Wahl der Wahlmänner die Unregelmäßigkeiten gegen den §. 35 zu verschweigen, daß nicht jeder Stimm= berechtigte persönlich erschien, sondern viele ihre Wahlzettel durch dritte Personen: Dienstbothen und dergleichen un= bekannte Leute überschickten." Der Protest selbst ist heute auch in Abschrift und mit einem Ansuchen um Unterstützung und Förderung die= ser höchst wichtigen Angelegenheit beim Ministerium des Innern, an den Ausschuß der Bürger, Nationalgarden und Studenten für Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Wah= rung der Volksrechte nach Wien abgegangen. Un= ere Schritte sind offen. Wir scheuen nicht das Licht, weil wir das Recht nicht scheuen. Wir erwarten die Nullitäts=Erklärung der Wahlen, weil sie ungesetzlich waren; wir appelliren nöthi= genfalls von dem Richterstuhle des Ministeriums an den Reichstag, finden wir auch da nicht unser Recht, so übergeben wir den Fall der Wissenschaft und der Geschichte, den unerbitterlichen Richterinnen. Wir werden der Welt beweisen, daß auch junge Söhne der Freiheit ihre Rechte mit Ge= schick und Mäßigung innerhalb den Grenzen der konstitutionellen Gesetze zu behaupten wissen. Der Unterstützung und der Anerkennung von Seiten aller wahren Freunde der Freiheit sind wir versichert. Neuestes. Prinz Johann in Wien. Erzherzog Johann ist bereits als Stellvertreter des Kaisers in Wien eingetroffen und der Minister Pillersdorf hat ihm am 25. d. M. den Oberkommandanten und die Officiere der Nationalgarde vorgestellt. Der Erzherzog sagte den Vorgestellten in schlichten und herzlichen Worten, wie sich die Wiener Zeitung vom 26 d. M. ausdrückt, daß sie d. h. die Nationalgarde einen schönen Beruf habe da sie für Ordnung und Sicherheit einstehe. Aber die Nationalgarde steht nicht nur für Ordnung und Sicherheit sie steht auch für die Erhaltung der konstitutio= nellen Freiheit ein! Schade, daß Se. Kais. Hoheit bei Erwähnung des hohen und schönen Berufes der Na= tionalgarde darauf vergaß. Auch fehlt in der Rede des Prinzen nicht jene Frase, die wir schon in unserem Auf= satze „die Saison in Ischl“ beleuchteten. „Meine Herrn von einer Reaktion ist keine Rede, denn diese ist ganz un= möglich „Was ist möglich, was ist unmöglich? Wessen Menschen Geist vermißt dieses? Und ist das scheinbar Mög= liche nicht schon tausendmal versucht worden? Hat man nie versucht Gold zu machen? in die Zukunft zu sehen und dgl.? Eine Reaktion existirt, wie groß, wie klein sie sei, ob sie Aussicht auf Erfolg habe oder nicht, kommt hier in keinen Betracht. Wir glauben dem edlen Prinzen aufs Wort, wenn er sagt: „Weder ich, noch mein Kai= ser denken an eine Reaktion!“ Aber, daß alle in diesem Punkte so redlich, so edel denken wie er und sein Kaiser, — das bezweifeln wir mit Recht.
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