Zwanglose Blätter, Nr. 25, vom 11. Juni 1848

gehoben. Also verdienen Verbrecher mehr Schonung, als ein ehrlicher Soldat? Warum will man unseren Brüdern, die dem Kriegsdienste gewid= met sind, nicht gleichen Theil lassen an der Freiheit, deren beseligender Wiederschein selbst in die Nacht des Kerkers fällt!? Der König von Preußen soll mit dem Könige des einen Siciliens in Neapel im lebhaften Briefwechsel ste= hen. Er erwartet gegenwärtig in den Gardenreichen Gar= tengängen seines Potsdamischen Sorgenfrei's die Uebersen= dung des Planes, nach welchem Ferdinand am 15. Mai zu Neapel seine constitutionelle Bürger angriff. Inzwi= schen singt er „Schleswig=Holstein meerumschlungen“ und speist russischen Cawiar dazu. Das letzte Manifest des Kaisers hat einige Herren (ihre Nahmen sind uns nicht bekannt) auf die Vermuthung gebracht: auch der Kaiser sei ein Republikaner. Sie haben geschworen von diesem Augenblicke an keine Zeitung mehr zu lesen, kein politisches Gespräch mehr zu führen und so erwarten sie ein Liedchen pfeifend oder trül= lernd gemüthlich den Untergang der Welt. Der Erzherzog Johann hat in einem der letzten Blät= ter der allgemeinen österreichischen Zeitung einen warmen Lobredner gefunden, der seinen Aufsatz „aus Stadt Steyr“ überschreibt. Wir wünschen dieser Lobredner hätte den Ruhm dieses Prinzen noch dadurch vermehrt, daß er die Verdienste desselben um die Eisenindustrie Oberöster= reichs und Obersteiermarkts durch die Aufzählung mehrerer allgemein bekannten Thatsachen beleuchtet hätte. Der slavische Congreß in Prag hat erklärt, er werde nie dulden, daß die deutschen Provinzen Oesterreichs an Deutschland sich anschließen. Sie sollten sich wohl an die slavischen anschließen, um von den deutschen Brüdern ge= trennt, von den slavischen leichter beherrscht zu werden? Schon gut! Wir werden uns das überlegen. Die Mitglieder des slavischen Congresses in Prag verstehen sich nicht, denn fast jeder spricht einen andern Dialekt, der wieder dem Nächsten nur halb verständlich ist. Wenn sie deutsch reden wollten, würden sie sich leichter verstehen, denn diese Sprache sprechen sie alle, da sie und ihre Vorfahren all ihre Bildung von dieser Sprache ge= nossen. Das eingestehen zu müssen ist freilich dermalen nicht sachdienlich. Die Zehentfrage. (Fortsetzung.) Hat nun der Staat die unbestreitbare Pflicht den in= nern Wohlstand zu heben, so hat er auch das Recht, jene zu Rechten erwachsene Gebräuche, welche der Gesammtheit schaden, zu lösen, und es ist nun seine Aufgabe, wie er dieß zu Stande bringt, ohne den bisher Berechtigten zu nahe zu treten. Bei der Zehentfrage sind die Berechtigten zu nahe zu treten. Bei der Zehentfrage sind die Berechtigten in zwei Classen einzutheilen. Jene, welche für den bisherigen Ge= nuß nur geeignete Entschädigung haben wollen, und jene, welche die Zehentfrage als eine Eristenzfrage für ihre Kör= perschaften betrachten. Diese beide Classen, welche in frü= heren Zeiten in so weiter Kluft geschieden waren, sind durch den Umschwung der Dinge in neuester Zeit und in dieselbe Cathegorie gesetzt: Sie sind sämmtlich zu Staats= bürgern geworden. So wenig als zwischen einzel= nen Individuen in politischer Beziehung Vorrechte bestehen dürfen, ebensowenig, darf dieß bei einer Körperschaft, welche im Grunde nichts anderes als eine Versammlung von In= dividuen für einen besonderen Zweck ist, Statt finden. Es müssen nur Rechte bestehen für das Allgemeine, nicht Vor= rechte gegenüber von Einzelnen. Nach dieser Anschauungsweise glaube ich die obener= wähnten zwei Classen der Zehentberechtigten zusammen= schmelzen zu dürfen. Der Zehentberechtigte ist ein Capitalist, er bezieht nur eine jährliche Rente, welche nach Verhältnissen bald größer, bald kleiner ist. Seine Auslagen müssen sich also nach seinen Einnahmen beschränken, und da die Letztern heuer mehr im nächsten Jahre weniger seyn können, so wird er, einmal an größere Auslagen gewöhnt, sich nicht am Besten in eine Beschränkung finden können. Eine im Voraus vergewisserte Einnahme ist wohl für jeden einzel= nen und jede Familie wünschenswerther, da alle Sorgen mit und ohne Noth wegen der Größe des unbestimmten Einkommens beseitigt, der Habsucht nicht so viele Thore geöffnet, mehr Stättigkeit in das Familienleben überhaupt gebracht wird. Diese Darstellung trifft wohl jene Nutz= nießer nicht, welche alljährlich von ihren Renten zurückle= gen können, ob sie hoch oder gering sind, aber diese Sinne= kuren reizen wieder den mit seinem Geiste oder seinen Hän= den arbeitenden Staatsbürger und solche Drohnen sind für den Staat politisch und moralisch gefährlich. Ich ignorire diese Abart und komme auf die Ablösung wie ich sie für die Berechtigten und Belasteten am Zweckmäßigsten halte. Die Berechtigten, Zehentherren, die Rentiers sollen ihre jährlichen Bezüge, festgesetzt auf einen zwanzigjährigen Durchschnitt des Ertrages, (wobei aber die letzten zwei Jahre als außerordentlich weggelassen werden mögen) wie= der erhalten, wobei das Schätzungsoperat des allgemeinen Catasters maßgebend zu Grunde gelegt wird. Nimmt man den Durchschnittspreis von 20 Jahren für die Körnergat= tungen, so dürfte nach einen ungefähren Ueberschlag in un= serer Gegend, wo 5/4 Metzen pr. Joch, wenn der Zehent nicht eingehoben wird, abgeliefert werden, der Preis von fl. 4 pr. Waitzen, fl. 3 pr. Korn, fl. 2 pr. Gerste, = Drei Gulden pr. Joch erscheinen. Die Bonitirung ist auf fl. 11, I. Classe, fl. 9 Il. Classe, fl. 7 III. Classe gestellt, mithin wäre fl. 10 Reinertrag, fl. 3 Rente, = Gulden sechzig à 5 % in unserer Gegend, welche einen vorzüglichen Wai= tzenboden einschließt, zu rechnen. Dieß für die Berechtig= ten; natürlich genau durch Vorlage der bezüglichen Er= tragsbögen nachzuweisen und nach dem verschiedenen Rein= ertrag regulirt. (Schluß folgt.) Mit einem Anzeiger Nr. 16. Verantworlicher Redaecteur Alex. Jul. Schindler; Mitredacteur F. W. Arming. Druck und Verlag von Sandböck und Haas in Steyr.

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