Zwanglose Blätter, Nr. 4, vom 30. März 1848

rakter seiner Söhne eine Bürgschaft. Aber wir bemerken in der Reihe der eben erzählten Bege= benheiten das Erstemal seit den kaiserlosen Ta= gen, die mit der Niederlegung der deutschen Krone durch Franz I. begannen, das ehrgeitzige Streben eines deutschen Fürsten um den goldenen Stirn= reif Kaiser Karl des Großen. Manches edle Herz mag in diesen Tagen seine Hoffnungen sehnsuchts= voll bis zu diesem Kleinode erheben, das doch nur einem Haupte beschieden sein kann. Noch nie hörten wir von allen Thronen das Wort "Deutsch" mit so stolzer Betonung herab erschal= len; die einst so schwer verpönte schwarz roth gol= denen Bänder schmücken der Fürsten und ihrer Die= ner Brust. Wie oft zerspaltete und zerfleischte sich schon Deutschland im Kampfe um die Kaiserkrone möge dieses Schicksal von uns abgewendet bleiben. Um aber für jeden Kampf, woher er immer kommen mag gerüstet zu sein, bedarf es ausgepräg= ter Ordnung und unerschütterlicher Festigkeit im Innern. Osterreich muß sich organisch aus einer absoluten Monarchie in einen konstitutionellen Staat verwandeln, d. h. alle seine Gesetze und Einrich= tungen müssen so umgeändert werden, daß sie un= beschadet der Privat= und öffentlichen Rechte des Einzelnen in einem Staate Anwendung finden kön= nen, dessen Herrscher nur durch und mit dem Willen seines Volkes regiert. Wir werden uns in einem der nächsten Auf= sätzen leicht faßlich darzustellen bemühen, was man unter dem Ausdrucke Constitution zu verstehen ha= be und dabei Gelegenheit finden die konstitutio= nellen Bedürfnisse des Vaterlandes nach Kräften entwickeln. Das erste Bedürfniß zum glücklichen Bestande eines konstitutionellen Staates ist aber das Vertrauen des Volkes zu seiner Regierung. Wir erlauben uns demnach als wachsame Beo= bachter und sorgsame Belauscher der öffentlichen Stimme, auf drei Punkte aufmerksam zu machen die einer gehörigen Beherzigung nicht unwerth scheinen: 1. Man hat bemerkt, daß alle unter der neuen Regierung ernannten höheren Staatsbeamten, nicht minder sämmtliche Oberkommandanten der Wiener= Nationalgarde, ja sogar der Oberkommandant des Studentenkorps einer schon früher bevorzugten Classe angehören. Es läßt sich freilich einwenden, unter der vorigen Regierung war es diesem Stande allein vorbehalten, hohe Stellen zu bekleiden, daher sich gegenwärtig Uebung und Vorbildung dazu nur wie= der bei ihm vorfinden könne. Aber nicht jeder der Ti= tel, Ansehen und Gehalt einer Staatsstelle genoß, verrichtete auch die Arbeiten die mit dieser Stelle verbunden waren, das wissen wir gar wohl und wir möchten gar zu gerne das Verdienst, ohne Un= terschied der Geburt, auf den Posten sehen, die ihm gebühren. 2. Das Militär ist durch seinen früher gelei= steten Eid noch immer dem absoluten Kaiser Oster= reichs zum unbedingten Gehorsam verpflichtet. Si= cheren Vernehmen nach ist dasselbe noch immer nicht auf offiziellem Wege von der Umgestaltung der Regierungsform im Vaterlande verständigt. Das Heer kann freilich noch nicht auf die Ver= fassung beeidet werden, weil wir bisher zwar das unabweisliche Recht eine solche zu verlangen, sie selbst aber noch nicht besitzen. Nichts destoweni= ger liegt es aber doch in der Macht des Monar= chen solche Befehle an die Armee zu erlassen, die sie all unserer Errungenschaften und Verheissungen all unserer Rechte und Pflichten theilhaftig ma= chen, damit wir getrost der beruhigenden Ueber= zeugung leben können, daß die Soldaten auch jetzt schon als Brüder Hand in Hand mit uns einem gemeinschaftlichen Ziele zuschreiten werden. 3. Auch an die politischen Behörden, nament= lich an die erster Instanz, die unmittelbar mit dem Volke in Berührung stehen, ist zu lange keine offi= zielle Mittheilung und Weisung über den Umschwung

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