Stephan Willner - Annalen der Stadt Steyr 1839-1882

48 Nationalbank versetzt worden sind. In der ganzen Stadt sind über 300.000 fl. gezeichnet worden. Im Monat August wurden bereits allenthalben Vorbereitungen zur zwei- ten Organisierung der politischen Ämter und der Justizgerichte eingeleitet. Nach Steyr kommt anstatt der gegenwärtigen k. k. Bezirkshauptmann- schaft wieder die k. k. Traunkreisbehörde und ein politisches Bezirksamt für den ganzen Steuerbezirk Steyr. Dabei ist von den Gemeinden, ob und welchen Wirkungskreis dieselben erhalten werden, gar keine Rede, weil das deshalb notwendige neue Gemeindegesetz noch nicht erschienen ist. Die Stadt muss für das neue politische Bezirksamt im Hinteren Trakt des städtischen Ex-Zölestinergebäudes zu ebener Erde eine Dienerwohnung, fünf Polizeiarreste und zwei Schubstuben auf städtische Kosten herrichten ohne Entschädigung und Mietzins. Zur Besorgung der Justiz- und Strafrichteramtsge- schäfte kommt hierher ein Kreisgericht anstatt des bisherigen k. k. Landgerich- tes, eine Abteilung des Kreisgerichtes bildet das k. k. städtisch delegierte Be- zirksgericht, welches die Justizgeschäfte und kleineren Klagsachen, dann die Be- strafung der Übertretungen im ganzen Steuerbezirk Steyr zu besorgen hat. Das k. k. Kreisgericht mit dem Grundbuchsamt und dem städt. Delegier- ten-Bezirksgericht, dann das politische Bezirksamt und das Steueramt bleiben im ärarischen Exjesuitengebäude, während die k. k. Kreisbehörde mit der Steuerinspektion und der Baubehörde wieder das frühere Kreisamts- und Be- zirkshauptmannschaftsgebäude am Stadtplatze beziehen wird. Am 15. September übernahm der von Schärding hierhergekommene k. k. Kreisvorsteher Statthaltereirat Herr Karl Reichenbach die Akten der neuen Kreisbehörde und am 30. September begann dieselbe, sowie die neuen Ge- richte, zu fungieren. Der bisherige k. k. Bezirkshauptmann Herr Franz Heiß, welcher von der Stadtgemeinde einen schönen silbernen Becher als Andenken erhielt, wurde jubiliert. Die Stadt musste die Konskriptions-, Rekrutierungs-, Gewerbsakten usw. an das k. k. Bezirksamt übergeben und steht nun, wie jede Landgemeinde, ganz unter demselben, obwohl das besondere städtische Gemeindestatut nicht aufgehoben wurde und auch kein neues erschienen ist. Eine gewiss sehr unklare und unwürdige Stellung, welche nicht von langer Dauer sein kann.

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