Stephan Willner - Annalen der Stadt Steyr 1839-1882

15 1847 Mit Gottes Segen, denn dieser ist uns heuer besonders notwendig, weil bei allgemeiner Arbeitsstockung eine höchst fühlbare Teuerung herrscht, die auch vor der nächsten Ernte leider nicht nachlassen wird. Am 7. Jänner kostete durchschnittlich der Metzen Weizen 13 fl. 23 kr., das Korn 8 fl. 47 kr., die Gerste 6 fl. 23 kr., der Hafer 3 fl. 42 kr., ein Halbteil Erd- äpfel 6 kr., ein Ei 3 kr. W. W. Auch der politische Horizont ist durch die Verheiratung eines französi- schen Prinzen an eine spanische Prinzessin, und durch die Einverleibung des Freistaates Krakau in die österreichische Monarchie etwas getrübt. Am 13. Jänner fror bei heftigem Ostwind die Enns von der Holzhändlerau bis zur Ennsbrücke zu, doch wurde selbe am 17. schon wieder offen. Am 27. abends 8 Uhr brannte im Ort die Holzhütte des Schlossers Ebner Nr. 22 ab. In Frankreich und England herrscht furchtbare Teuerung, in Irland schreck- liche Hungersnot, so dass viele Menschen Hungers sterben. Auch bei uns lässt die Teuerung nicht nach. Die Teuerung dauert imMonat März fort; die höchsten Preise des Monats waren am 11., wo der Weizen 14 fl. 58, das Korn 9 fl. 58, die Gerste 7 fl. 28, der Hafer 3 fl. 45 kr. durchschnittlich kostete. In diesem Monate begann auch der Bau des Dr. Kompaßhauses an der Stelle des abgebrochenen Gilgentores. Doch konnte die beantragte gänzliche Freistellung der Stadtpfarrkirche, die Wegräumung des garstig im Wege ste- henden Grieslerhäusels und Errichtung eines schönen Kirchenplatzes durch Ausfüllung des Grabens mehrfachen Widerstrebens wegen noch nicht reali- siert werden. Die Bürger der Vorstadt Vogelsang, welche den Prozess gegen den Fürsten v. Lamberg, welcher nach der Umgestaltung seines Gartens den früher frei gewesenen Johannesplatz zum Garten gezogen, und so die Straße von Vogel- sang sowohl durch das Schloss, als auch über die Promenade anno 1844 gänz- lich abgesperrt hatte, in erster und zweiter Instanz gewannen, und so der gan- zen Stadt einen wesentlichen Dienst leisteten, ließen den Fürsten, der mit der gänzlichen Wiederherstellung der freien Passage zögerte, exekutieren, daher das k. k. Stadt- und Landrecht dem Pfleggericht Garsten die Einhebung eines Strafbetrages von vorläufig 50 Ducaten auftrug. Die Passage ist wohl jetzt

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