Stephan Willner - Annalen der Stadt Steyr 1839-1882

137 der dortigen Brunnröhren in den Schlossgarten, Ausfüllung des Teiles des Schlossgartens zur Eröffnung der Straße außerhalb des Schlosses von der Pro- menade zur Berggasse und Schlossberg durch Wegräumung der dortigen ho- hen Zwingermauern und Torturm und Zahlung von 3000 fl. für Aufhebung des Durchpassierungsservitutes durch das Schloss“ in der Gemeinderatssitzung vom 23. April angenommen hat. Nachdem ein Konsortium von 5 hiesigen Bürgern (darunter Bürgermeister Pöltl und Reichsrat Wickhoff) die schöne Haller'sche Gartenrealität Nr. 164 und 165 an der Promenade nebst dem nebigen Felde, zusammen 11 Joch um 40.000 fl. gekauft hat und davon der Stadtgemeinde und der Sparkasse den zur Erbauung von drei großen Zinshäusern nötigen Grund um 6 fl. per ▢ ° überlässt, so wurde auch der Bau der städtischen Häuser am 15. und des Spar- kassahauses am 24. Mai begonnen und überdies gestalten auch noch die obi- gen Besitzer der Gartenrealität ihre 2 gemauerten Stadelgebäude in der Schweizergasse zu Wohnhäusern um. Am 2. Juni fand in der Vorstadtpfarre bei wohl trüber aber doch schöner Witterung die Fronleichnamsprozession statt, welche der Linzer Bischof F. J. Rüdigier abhielt und wurde gleichzeitig um 10 Uhr vormittags im Rathaussaal rückwärts im 2. Stock für die in der Bildung begriffenen altkatholischen Ge- meinde hier von demWiener altkatholischen Seelsorger Dr. Kirzinger der Got- tesdienst mit Predigt, Messe und drei Trauungen, ganz nach katholischem Ri- tus abgehalten und dazu gleich der Rathaus-Fronleichnamsaltar benützt. — So ist also das Schisma in der katholischen Kirche, welches die gegen das Un- fehlbarkeitsdogma anfänglich protestierenden deutschen und österreichi- schen Bischöfe durch ihre nachträgliche Unterwerfung verhüten wollten, dennoch ausgebrochen und nimmt sogar immer größere Dimensionen an. Am 20. Juni brachte endlich die Wienerzeitung die kaiserl. Bewilligung zur Errichtung der Staatsoberrealschule in Steyr, aber die Umgestaltung der ge- genwärtigen 4-klassigen Unterrealschule in ein Realgymnasium (eine Ver- schmelzung von Realschule und Gymnasium) wurde, als nicht vorteilhaft, nicht bewilligt. Am 4. Juli ist der diesfällige Statthaltereierlass angelangt. Die Dotierung der neuen, eigentlich- nur erweiterten Anstalt bleibt die bisherige, nämlich- die Stadtgemeinde- muss die Lokalitäten, Einrichtung und Lehrmittel beschaf- fen und sämtliche Regiekosten tragen, wobei jedoch die Aufnahmegebühren der Schüler zu 2 fl. 10 kr. und von den Schulgeldern zu 16 fl. die Hälfte zur

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