Die Schwarzhafner und die Weißhafner in Oberösterreich. 91 flußten Kultur einzureihen. Die Topfformen dort (Abb. 68) sind keineswegs von provinzialrömischen Formen abgeleitet, sind auch in ihrer Grundform keineswegs slavisch, sondern handgeformte Nachahmungen der derben merowingischen Erzeugnisse. Mit dem Topf Nr. 5 der Abbildung 68 ist nun der aus Weis stam mende Topf Tafel X 1 formmäßig ähnlich. In beiden Fällen ist der Ton grob, mit Steinchen und Ouarzkörnern versetzt und dunkel grau bis schwarz geschmaucht, bei dem Welser Topf auch mit Graphit vermengt. Dieser letztere Topf stammt aus dem 13. Jahr hundert und ist Erzeugnis einer zunftmäßigen bürgerlichen Hafnerei in der Stadt. Nach dieser dunkelgrau bis schwarz geschmauchten Eisentonware heißen diese Hafner die Schwarzhafner. Das ist die Grundlage für die Abgrenzung der Töpfereibetriebe im Lande. Die Hafnereien bestehen also einerseits bei einzelnen Gruppen von Bauernhäusern, bei denen sich ein Tonlager befindet, wie bei den im II. Teil zu besprechenden Erzeugungsorten. Sie gehen weit in die Vergangenheit zurück, denn sie wirken noch in den alten provinzrömischen Formen. Das sind die Bauern, die Weißhafner. Die zweite Gruppe entsteht erst später etwa im 13. Jahrhundert als zunftmäßiger Betrieb in der Stadt und beginnt mit der dunkel geschmauchten, graphitierten Ware, der derben germanischen Bauernkeramik. Das sind die Stadtbürger, die Schwarzhafner. Die Weißhafner sind auf die ländlichen Abnehmer eingestellt, die Schwarzhafner versorgen das städtische Gebiet. Die Eisenton ware wird aus Oberösterreich, Hafnerzell und der Mauthausener Gegend auch auf der Donau abwärts bis nach Ungarn verfrachtet. Gleichzeitig nimmt aber das Land auch Ware aus Wien und Tulln. Die schwarze Eisentonware, die sich ja fortschreitend auch ver feinert, gilt bis zum Ende des 16. Jahrhunderts als das vornehmere Erzeugnis. In der Wiener Handwerksordnung vom Jahre 1431 wird unterschieden zwischen „gemain hevenwerch" und „eysernen Hevenwerch". Merian nennt das Hafnerzeller Eisengeschirr „schön Geschirr". Noch im Jahre 1589 heißt es in der Ordnung des Hafner handwerks zu Wels"'), daß kein Meister kein Hefen mit „March" nicht merken soll, allein es sei Eisentachen. Die „schlechten" Hefen aber sollen mit „zwei Griff" und nicht anders bezeichnet werden. Das Wort „schlecht" in der alten Bedeutung „schlicht" bezeichnet also die helltonige Ware als die einfache Ware und schreibt hiefür ein besonderes Merkzeichen („zwei Griffe") ? vor. Als im 17. Jahr hundert die Eisentonware aufhört, verliert sich mit dem Worte Schwarzhafner auch das Wort Weißhafner, taucht jedoch im 18. Jahrhundert wieder auf für die Erzeuger der mit weißer ') Walcher A. R. v. Molthein, Bunte Hafner-Keramik der Renaissance in Ober österreich und Salzburg (1906), S. 91. . 'm
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