Die Schwarzhafner und die Weißhafner in Oberösterreich

98 Ferdinand Wiesinger, Wappens braucht aber für die Städte der Gebrauch des Binden schildes nicht verschwunden zu sein sowie ihn auch heute noch einige Städte Oberösterreichs im Wappen führen, gerade auch Enns, das im oberen Teil des Schildes sogar noch die alte Wappenfigur, den steyrischen Panther in der oberen Körperhälfte mitführt. Das mit dem Bindenschildzeichen versehene Hafen aus Enns Tafel III 2 muß nach seiner derben Ausführung noch in das frühe 14. Jahr hundert eingereiht werden. Aber allgemein reichen die Fundstücke aus dem Scherbenlager der Rauhripp auch noch in das 15. Jahr hundert hinein. Das Vermögensverzeichnis der Stadt Enns von 1393—1416 er wähnt in der Gegend von Rauhripp aber noch eine besondere Gruppe von Leuten, die „Hafenchewffel", vier an der Zahl. Das schon oben erwähnte, längst nicht mehr in Gebrauch befindliche Wörter buch (Kaltschmidt, Gesamt-Wörterbuch der deutschen Sprache aus allen ihren Mundarten, Nördlingen 1865) bietet immer, gerade für den süddeutschen Ausdruck wertvolle Auskunft, wo sogar Kluge versagt. Es gibt an: „Der Kaufl, die Käufl, süddeutsch die Kauf händler, Verkäufer. Sie heißen heute in der Mundart noch: die Vürkäufler." Wir ersehen also, daß kaufen, wie dies auch Kluge angibt, ursprünglich Handel treiben heißt und erkennen in den nächst den Hafnern angesiedelten Hafenkewffeln die Zwischenhändler, die die Ware dem Töpfer abnehmen und weiter handeln. Zwischenhändler werden schon in der Ennser Marktordnung vom Jahre 1330 (ge druckt bei F. Kurz, Österreichs Handel in älteren Zeiten, S. 387 f.) erwähnt. Das gleiche Wort wird auch noch in der Fischerordnung vom Attersee „etwas vor 1512" gebraucht^®). Die Herrschaft Kammer setzt sechs „geschworene Vischkewffl" ein und alle Fischer sollen nur diesen sechs Vischkewffeln verkaufen. Fremde Vischkewffl können nur mit Vorwissen des Pflegers von Kammer zum Kauf zu gelassen werden. Bei der besonderen Vorsorge mit der die Städte in das Wirtschaftsleben eingriffen, erscheint es nicht ausge schlossen, daß auch die Hafenkewffl Bestellte der Stadt waren. 7. Das Entstehen des Meisterzeichens. Bald mit dem 15. Jahrhundert entsteht also auf dem Schwarz hafnergeschirr das Töpferzeichen. Es wird in Wien 1431 ausdrück lich nur für die Ware aus Eisenton vorgeschrieben und 1527 wird besonders noch das Verbot erlassen, die Marke auch auf anderem Geschirr anzubringen. „Es soll hinfuran kein Meister den schilt ") Mück A., Die Geschichte des Marktes Unterach, Jahrbuch des Städtischen Museums und des Musealvereines Wels (1936).

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