Die Österreichische Eisenstraße

Die Eisenwurzen und der Staat Schon frühzeitig versucht en d ie Herrscher, das Eisen– wesen in allen seinen Elementen zu kontrollieren . Die Gründe dafür lagen einerseits in dem Interesse an entsprechend hohen Abgaben von einem langfristig funkt ionsfähigen Wirtschaftssystem , andererseits in dem Best reben , die Erwerbsmöglichkeiten für die Be– völkerung der Region zu erhalten . Dazu kamen Machtfragen und das Bestreben , Konkurrenten zu– rückzudrängen , d ie nicht dem Landesherrn unt er– standen . Die Bedeutung des Eisenwesens für den Staat lag sowohl in den d irekten Abgaben bei der Produktion als auch - und vor allem - in den Erträ– gen durch den Handel. Am Anfang des 16. Jahrhun– derts umfaßten die Einnahmen vom St eirischen Erz– berg etwa e in Fünftel der gesamten inneröster– reich ischen Einnahmen des Landesherrn. 60 Zuerst lagen die Schwerpunkte der staatlichen Eingrif– fe im Bergbau , der t rad itionell als Regal , also als alleini– ges Recht des Landesherrn angesehen wurde. Er ver– gab dieses Recht in Form von Verkäufen und leihen an die Ausübenden. Da es dabei vor allem um das materi– elle Interesse an Abgaben (Gefällen) ging, versuchte man zunehmend , den immer w ieder auftretenden Krisen durch Regulierungen entgegenzuwirken . Unter Kaiser Maximilian 1. wurde der Einfluß des Staates auf das Eisenwesen im Bereich des Erzberges deutlich gestei– gert, die Reg ion wurde zum landesfürstlichen Kammer– gut erklärt. Der Landesfürst setzte Preise fest, griff bei Streitigkeiten ordnend und schlichtend ein und ließ die Durchführung seiner Anordnungen durch den kaiserli– chen Amtmann überwachen. 61 Staatliche Regulierungen wurden in versch iedenen Be– reichen und Formen wirksam: • Maßnahmen zur Erhaltung der Ressourcen - z.B. Waldordnungen. • Die Eisenordnungen , die Friedrich III. zwischen 1448 und 1450 für das steirische Eisenwesen erließ , so– wie Eingriffe späterer Landesfürsten regelten Pro– duktion und Absatz, Zah l und Größe der Hämmer, Höhe der Löhne und Preise, Ausmaß und Zuord– nung der Gebiete für die Holz- und Lebensmittel– versorgung , zulässige Straßen , Legorte und Absatz– gebiete. • Erteilung von Privilegien (Streit Waidhofen - Steyr, 1501 zugunsten Steyrs entschieden) , insbesondere Niederlags- bzw. Stapelrechte. • Vorschriften für den Export. • Besonders ab der Zeit des Merkantilismus hat der Staat großes Interesse daran, die Voraussetzungen für die frühindustrielle Entwicklung der Region gün– stig zu erhalten . Wie andere Herrscher ihrer Zeit ver– folgte Maria Theresia eine Politik der selektiven „In– dustrialisierung ", die der Eisenstraßen Region be– sondere Förderung zukommen ließ . 62 • Die Region verfügte zeitweise über einen ähnl ichen rechtl ichen Status wie das Salzkammergut. Mitun– ter wird daher auch von einem „Eisenkammergut" gesprochen. Maximilian 1. erklärt den Steirischen Erzberg als landesfürstliches Kammergut. • Ende des 15. Jahrhunderts wurden die Bewohner des unteren Ennstales, der Täler von Erlauf, Ybbs , Mur, Mürz verpflichtet, Lebensmittel nach Inner- bzw. Vordernberg zu bringen. • Im 15./16. Jahrhundert waren die Wälder um den Erzberg ausschließ lich der Eisen industrie vorbehal– ten . • Bau von Holzrechen durch den Landesfürsten in Hie- flau , Großreif ling und Palfau . • Regelungen der Produktion . • Regelung der Handelswege. • Vorschriften über die Versorgung mit Brennstoff und Lebensmitteln (Widmungsbezirke). Waldordnungen 63 Die ersten Regelungen , die den Wald betrafen , sollten nur den Vorrang der Holznutzung für den Bergbau fest– legen. In der Bergordnung Herzog Albrechts II. von Österreich aus dem Jahr 1336 wurde erlaubt, Holz in bel iebiger Menge für den Bergbau zu entnehmen . Die erste ausführliche Waldordnung , die für Österreich unter der Enns (Niederösterreich) erlassen wurde und 29

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