Steyrer Werksarbeiter, 36. Jg. September 1983, Nr. 4

Umstieg vor Einstieg Ein unverständlicher, wesentlicher Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten wird in der Personalpolitik praktiziert. Während bei den Arbeitern auslaufende Arbeitsverhältnisse nicht durch neue ersetzt werden, geschieht bei den Angestellten zumindest das Gegenteil. Wenn im Angestelltenbereich ausscheidende Kräfte zu ersetzen sind, so ist das gut und freut uns für die Angestellten. Im Arbeiterbereich gibt es diese Möglichkeit schon lange nicht mehr. Die Tatsache, daß sich diese konträren Vorgänge in ein und dem selben Betrieb abspielen, führt selbstverständlich zu der Überlegung, daß der Bedarf an An- gestellten—Kräften mit Beschäftigten aus dem Arbeiterbereich gedeckt wird. Das scheint logisch zu sein. Die Verantwortlichen im Personalwesen sehen das jedoch offenbar anders. So kamen im Juli von den acht Eintritten ins Angestelltenverhältnis nur zwei aus einem internen Lohnverhältnis, im Juni war von 4 Eintritten nur ein Arbeiter aus dem eigenen Haus. Das ist nicht einzusehen. Den Arbeitern wird ständig Personalüberhang erklärt und die gleiche Firma deckt ihren Angestelltenbedarf mit Neuaufnahmen. Dieser Sachverhalt kam in einer BR-Sit- zung zur Sprache und seitens der SP- Arbeiterbetriebsratsführung wurde er- klärt, daß dies eine Angelegenheit des Angestelltenbetriebsrates sei und daher nichts zu machen wäre. Damit können wir nicht einverstanden sein. Nach Ermessen des GLB haben beide Betriebsratskörperschaften - Arbeiter wie Angestellte - in gemeinsamer Vorgangsweise dafür zu sorgen, daß der oben angeführten Logik in der Personalpolitik Rechnung getragen wird. Ob sich BRO Leithenmayr und BRO Pimsl vertragen oder nicht, ist hier nicht relevant. Wir sind auf jeden Fall in der gegenwärtigen Situation für die Losung: UMSTIEG VOR EINSTIEG ! Zwangsurlaub sichert keine Arbeitsplätze.!! Die SPÖ-Gewerkschaftsspitzen unseres Betriebes tragen sich mit dem Gedanken eines Zwangsurlaubes im Jänner zur Absicherung der Beschäftigungssituation. Dabei wird an diese Möglichkeit gedacht, wenn die •Firmenseite eine Zusage abgibt, die über den Jänner hinaus Arbeitsplatzgarantien darstellt. Weder der Umfang des Zwangsurlaubes noch das Garantieausmaß wurde genauer definiert, so daß es sich um einen Versuchsballon zu handeln scheint, um die Reaktion in der Belegschaft zu testen. Die bisherige Erfahrung mit den Garantien seitens der Firma erlauben keine Zustimmung in diesem Fall. Der Betriebsrat muß mit allen Mitteln auf die Einlösung der bisher gemachten Versprechungen (Konzern-Konzept) drängen und tatsächlich arbeitsplatzsichernde Maßnahmen setzen, wie wir sie an anderer Stelle dieser Ausgabe zusammengefaßt haben. Mit neuerlichen Flickschustereien auf Kosten der Urlaubsrechte unserer Belegschaft kann in Wirklichkeit kein einziger Arbeitsplatz abgesichert werden. Darum soll man derartigen Firmenanliegen nicht Rechnung tragen und die Belegschaft soll rechtzeitig informiert werden, um entsprechend reagieren zu können, ehe man wieder etwas Unnützes vorgesetzt bekommt. So etwas gab es bekanntlich schon wiederholt im Zusammenhang mit Zwangsurlauben. GEWERKSCHAFTLICHER LINKSBLOCK Aktiv für Ihre Interessen in Betrieb, Gewerkschaft und Arbeiterkammern GB.

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