Steyrer Werksarbeiter, 36. Jg. Mai 1983, Nr. 3

EINLADUNG zu einest 3-tägige n BUDAPEST-REISE am 1.2.3. September 1983 Leistungen: 2 Nächtigangen Vottpensio n modernen Reisebus Stadtlund/^ahit Betriebsbesichtigung Re Es eie itaug Preis: S . 6 5o . - Anmeldungen bei BR Hinterieithner sowie den funktionalen des G L B RASCH ANMELDER ! Die Pausenschieber Ein immer wiederkehrendes Problem erbt sich im Falle eines hohen "Be- ouches" im Hauptwerk. Es passiert dann fallweise, daß in manchen Abteilungen oder Bereichen die Gäste gerade dann angesagt werden, wenn die Arbeiter ihre Mittagsruhe genießen. Das stört die Beschäftigten wenig oder überhaupt nicht. Lästig wirds erst, wenn Besucher egal wie prominent sie sind - zum Anlaß für Pausen Verschiebungen genommen werden. Da kann es passieren, daß mit vollem Ernst aus den oberen Etagen eine Verlegung der Ruhepausen angeordnet wird. Man denkt dort offenbar sehr unbefangen, oder eher gar nicht über die Bedürfnisse der arbeitenden Menschen nach und meint es womöglich noch gut, wegen der Gastfreundschaft w. Man ist der völlig irrigen Ansicht, daß die Arbeiter Rücksicht auf die Besucher nehmen müßten anstatt umgekehrt. So sehen das jedenfalls Werksangehörige, die von der Arbeit nicht nur gehört haben. Ein derartiges Anliegen hört sich doch in den Ohren eines Akkordarbeiters, der 5 Stunden an der Maschine steht, ganz anders an als die abstrakt Beschäftigten in den Chefetagen sich aas einlauen lassen . Die Menschen, die in der Produktion tätig sind, freuen sich, wenn es gegen Mittag geht, nämlich noch auf eine Ruhepause, auf das Essen und einen guten Schluck. Denn Arbeit ermüdet, macht immer noch hungrig und durstig. Man soll daher uns Arbeiter und Angestellte zumindest in der Mittagszeit in Ruhe lassen und nicht stören, denn dagegen hama was .... Üble Verleumdungen Die Mehrheitsbetriebsräte wiederholen laufend wider besseres Wissen ihre Fehldarstellungen über das Stimmverhalten des GLB im Zusammenhang mit der Krisenbekämpfung im Konzern. Sie rechnen offenbar mit ihrer starken Informationswirkung und glauben, die Wahrheit übertünchen zu können. Wir stellen den bewußt verbreiteten Unwahrheiten die Tatsachen gegenüber Bei den 6 Abstimmungen, die es zum Thema Krisenbekämpfung bisher gab, hat der GLB in zwei Fällen zugestimmt, in zwei weiteren Fällen dagegen gestimmt und sich bei zwei Abstimmungen der Stimme enthalten. Alleiniges Entscheidungskriterium war, ist und bleibt für den GLB die Arbeitsplatzsicherung sowie die Arbeiterinteressen im allge- meinen. Eines ist natürlich klar: den Funktionären des GLB einreden zu wollen, daß mit Kündigungen Arbeitsplätze gesichert werden können und daß mit Prämienanteilen Verdienstentgänge bei Kurzarbeit echt abgegolten sind, war natürlich nicht möglich. Das hätte BRO Leithen- mayr wissen müssen. Ebenso unglaubwürdig ist nach unserem Ermessen die Behauptung, wonach der jetzt praktizierte Zwangsurlaub eine arbeitsplatzsichernde Wirkung hat und daher notwendig ist. Eines können wir dem BRO Leithenmayr sicher prophezeien: solange die Mehrheitsfraktion in ihren Beschlußanträgen mehr Unternehmerinteressen als Arbeiterinteressen einbringt, wird sich der GLB diesem Vorgang nicht anschließen, werden die Funktionäre des GLB dagegen auftreten und wenn nötig auch dagegen stimmen. Belegschaft, spricht : (ins rettet nur ein, tohn verzinkt (

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