Steyrer Werksarbeiter, 36. Jg. April 1983, Nr. 2

Zur Arbeitszeitverkürzung Vielen (lenkenden Arbeitern ist schon längst klar, daß ohne eine echte lohnausgleichende Arbeitszeitverkürzung die Zukunft irn Interesse der arbeitenden Bevölkerung nicht bewältigt werden kann. Dennoch diskutieren manche Gewerkschafter in geradezu perfekter Un- ternehniermanier die Frage der Kosten einer Arbeitszeilregelung immer’ wieder i nkonsequent Sie reden von den Kosten der Arbeitszeitverkürzung, nicht aber von den Verlusten, die durch Arbeitslosigkeit entstehen. Sie negieren dabei auch meistens die Leistungs- und Produktiv!- tatssteigerurig der letzten Jahre. Diesem Verhalten müssen wir gerade innerhalb der Arbeiterschaft energisch; entgegentreten. Den Aufwänden für eine verkürzte Arbeitszeit müssen natürlich jene Betrage entgegengestellt werden, die durch Arbeitslosigkeit gesamtgesc11- schalt lieh entstehen. Die nachstehende Tabelle veranschaulicht dies deutlich. Diesen Berechnungen liegen die direkten und indirekten Kosten der Arbeitslosigkeit eines Industriearbeiters mit dem Durchschnittsverdienst für 1981 zugrunde Tabelle 5 Kosten der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld Ausfall der Lohnsteuer Ausfall an Sozial- versicherungsbeitragen Kosten insgesamt Dienstnehmer Dienstgeber Lediger Industrie ai beitm Verheil aletei Industrie arbeite! mit zwei Kindern 63 100 78 200 33 200 32.000 23 100 23 100 33 500 33.500 152 900 166 900 Bei dieser Kostenberechnung werden nur die zahlenmäßig exakt erfaßKosten, die baren Kosten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt, weitere infolge geringerer Konsummoglichkeiten und den dadurch bedingten Mindereinnahmen an Steuern entstehen, blieben unberücksichtigt Dallingers Enttäuschung Enttäuscht über die tatsächlichen Auswirkungen des Nacht- schicht-Schwerarbeitergesetzes zeigt sich nun Soziaiminist er E llinger. Nur 500 Arbeiter, die bisher in den Genuß des Sonderruhegeldes kamen und in ganz Österreich nur rund 12.000 anerkannte Nachtschicht-Schwerarbeiter — so schaut die Bilanz nach anderthalb Jahren dieses Gesetzes aus. Und da kann man wirklich nur sagen: Es ist traurig, was von der prachtvollen Idee eines solchen Gesetzes üb« riggeblieben ist. Allerdings, und da« kann man Alfred Dallinger nicht ersparen, ist der Sozialminister selbst nicht ganz unschuldig daran, daß vom ursprünglich von den Arbeitern geforderten Gesetz fast nichts mehr übrigblieb. Schon sein erster Gesetzentwurf blieb weit hinter den Forderungen der betroffenen Arbeiter zurück, und dann gab sich Sozialminister Dallinger ganz sozialpartnerschaftlich, wollte unbedingt den Konsens mit den Unternehmern und muß jetzt, selbst zugeben, daß nur mehr der „geringste gemeinsame Nenner" übrigblieb. Auf der Strecke blieben wie so oft die betroffenen Arbeiter, denn durch die ungeheure Einengung der Anspruchsvoraussetzungen gelingt es nur ganz besonders arg Betroffenen, in den Genuß der einen oder anderen Vergünstigung durch das Gesetz zu kommen. Wenn Sozialminister Dallinger jetzt doch von einer Novellierung des Nachtschicht-Schwerarbeiter- gesetzes nach den Wahlen spricht, so ist das aber nicht nur auf sein» eigene Enttäuschung — die wir ihm wirklich nicht absprechen wollen — zurückzuführen, sondern doch in erster Linie auf di» vielen Proteste, die aus den Betrieben kamen. Eines aber ist klar: So wie das gesamte Gesetz nur eingeführt wurde durch den großen Druck, der aus den Betrieben kam, so wird es auch nur dann eine wirklich positive Novellierung geben, wenn sich di» Arbeiter nicht allein auf den So- zialminister verlassen, sondern selbst deutlich machen, wat sie wollen und brauchen. J. G. IMPR.: Verleger, Herausgeber, Hersteller: Gewerkschaftlicher Linksblock - Kommunisten, linke Sozialisten, Parteilose, alle 4400 Steyr, Johannesg. 16, Redaktion: Steyr.

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