Steyrer Werksarbeiter, 32. Jg. März 1980, Nr. 2

Ein reichhaltiges Ferienprogramm für MÄDEL und BUBEN unter liebevoller Aufsicht bewährter Mitarbeiter, die es ver - stehen auf sinnvolle Wünsche der uns an - vertrauten Kinder einzugehen und für eine schöne und vertrauensvolle Heimgemein - schäft sorgen, bietet auch heuer "KINDERLAND - JUNGE GARDE” Die jeweils 3-wöchigen Erholungsturnusse stehen bereichts fest : I. Turnus: 7. 7. - 26. 7. 80 II . Turnus: 26. 7. - 14. 8. 80 III. Turnus: 14. 8. - 2. 9. 80 Im III. Turnus gibt es wieder Lernhilfe in MATHEMATIK, DEUTSCH und ENGLISCH I Teilnehmen können alle Kinder von 6 bis 15 Jahren (ausgenommen schwer körperbehinderte Kinder, Bettnässer und Kinder mit ansteckenden Krankheiten). Im Elternbeitrag von S 1.850,- (KASSE N- ZUSCHUSS MÖGLICH 0 ist enthaIten: - Fahrkosten Linz-Kirchschlag und zurück - Unterkunft in schönen Zimmern und ausreichende Verpflegung (gesunde, ausgeglichene Hausmannskost) - tägliche ärztliche Betreuung - Zusatzversicherung - und wie zuvor erwähnt: Lernhilfe auf freiwilliger Basis und kostenlos im III. Turnus ! Auf Ansuchen gewähren die Krankenkassen ZUSCHUSSLEISTUNGEN. Antragstellung und Verrechnung wird weitgehendst von uns erledigt I RASCHE ANMELDUNG ERLEICHTERT UNSERE PLANUNG I Und sichert Ihrem Kind einen Platz . ,===^==-=====~= Anmeldung ======== Der Bub das Mädel ................................................ .....................................................................^b. am.:.......................... Der Bub das Mädel ........................................ «eb* ......................... wird/werden für den Turnus vom 7. Juli bis 26. Juli 0 vom 26. Juli bis 14. Aug. 0 vom 14. Aug. bis 2. Sept.O 1980 zutreffendes anhaken ! Ich möchte bei der ..............................................................welcher? - Krankenkasse um einen Zuschuß ansuchen. Ich bezahle den Vollbeitrag von S 1.850,-. — nichtzutreffendes bitte streichen ! - Bei unbegründeter Stornierung muß die Einzahlung als Stornogebühr einbehalten werden. Der Rest des Teilnehmerbeitrages ist nach Erhalt der Vorschreibung fällig. Bei eventueller Nichtbewilligung des Kassenzuschusses wird der Differenzbetrag nachverrechnet. ....................................................... .. ........... (Unterschrift der Eltern)

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