Umverteilung—für wen? Was bringt der Staatshaushalt 1980? Finanzminister Androsch sagt: Es ist ein „Sparbudget“. Wer aber soll sparen und wo wird gespart? Der staatliche Pensionszuschuß wird gekfimt, aber die Pensions- Versicherungsbeiträge werden erhöht Gespart wird an den Subventionen für Grundnahrungsmittel, wodurch sich diese verteuern. Gespart wird bei der Sparförderung, wobei es hauptsächlich den kleinen Bau- und Prämiensparer trifft. Auf Lohn- und Umsatzsteuern werden 1980 bei einem Gesamtsteueraufkommen von 237 Milliarden Schilling schon 143 Milliarden Schilling entfallen. Alle zwölf Unternehmer-, Ertrags- und Vermögenssteuern hingegen werden zusammen bloß mit 483 Milliarden Schilling veranschlagt. In einem Antrag zum jüngsten Parteitag der SPÖ wurde der „Kampf um eine gerechtere Einkommensverteilung“ von der Regierung gefordert. Aber die Regierung verteilt zugunsten des Großkapitals um. KPÖ und GLB treten für eine Umverteilung zugunsten der arbeitenden Menschen ein: # Für eine soziale Steuerreform auf Kosten des Kapitals. # Für den Abbau der Politikerprivilegien. 0 Für eine Einschränkung der Bundesheerausgaben. £ Für den Bau von mehr Wohnungen zu erschwinglichen Mieten. KPÖ setzt sich wirksam für Bevölkerung ein In Steyr war es auch schon in der vergangenen Funktionsperiode des Gemeinderates zum Unterschied von Linz üblich, daß auch die Minderheitsfraktionen an der Arbeit der Ausschüsse teilnehmen konnten. Das neue Statut hat diese Möglichkeit nun gesetzlich untermauert. Die KPÖ ist daher in Steyr In den folgenden gerne! nderätlichen Ausschüssen vertreten: Finanz- und Rechtsausschuß, Bauausschuß, Kulturausschuß, Wohlfahrtsausschuß, Wohnungsausschuß, Verkehrsausschuß und Prüfungsausschuß. Gemeinderat Otto Treml wird durch die Mitarbeit in diesen Ausschüssen in die Lage versetzt, daß er stets rechtzeitig über alle Kommunalprobleme informiert ist Dies wirkt sich natürlich auch günstig für die Hilfestellung aus, die er sowohl seinen Wählern als auch der arbeitenden Bevölkerung gegenüber leisten kann. Gemeinderat Otto Treml ist jederzeit über die Adresse Jo- hannesgasse 16, Telephon 23-1-79, zu erreichen. Neues Wohn- und M iet recht sgexet z: Wirksamer Schutz für Mieter? Nach über ein Jahrzehnt währendem Hinhalten soll es nun am I. Jänner soweit sein Das neue Wohn- und Mietrechtsgesetz soll in Kraft treten. Doch allzugroße Freude ist fehl am Platz, das zeigt schon der vor einigen Wochen von Justizminister Broda vorgelegte Entwurf. Was nützt es dem Mieter schon, wenn es nun statt ..Mietengesetz“ „Wohn- und Mietrechtsgesetz“ heißen wird und der berüchtigte Paragraph 7 nun leicht abgeandert in den Paragraphen 3 und 16 eine Neuauflage erlebt"’ Dazu kommt noch, daß aut Grund der Reaktion der Hausherrenvertreter damit gerechnet werden kann, daß bis zur Verabschiedung des Gesetzes durch den Nationalrat noch einige Verschlechterungen hinzutreten werden. Kernstück des Wohn- und Mietrechtsgeset- /es ist zweifellos die Vereinheitlichung der Miet/insberechnung So sein dieses Bestreben zu begruben ist. so sehr muß das Ergebnis ahgelehnt weiden Ein Quadiai- meteizins von IX S bei der Ausstat- tungskategorie A (Zimmer. Küche. Vorraum. W( Bedegelegcnhen. Zentral- odei E tagenheizung. Warmwasseraufbereitung mindestens 30 mH erscheint ebenso über hohl wie der von 13.SOS bei der Kategorie B ( Badegelegenheit innen 1 ö S bei der Kategorie ( (W( und Wasserentnahme innen) oder die 4 50 S bei dci Kategorie I) (.Substandard I. Wei aber nun glaubt, weil ei auf (.rund einer freien Mietzinsvereinbarung mehi zahlt als es nach den genannten Obergien- zen zulässig scheint, ab I Jauner weniger zahlen zu müssen, ist aul dem Holzweg. Erst wenn der vereinbarte Mietzins die Obergrenze um mehr als die Hälfte ubei steigt, kommt es zu einer Rückführung' Der wesentlichste Mangel des Gesetzesenl wurfes hegt aber unbestritten im Fehlen einer sozialen Regelung fui die Instand- haltungs und Verbesserungsarbeiten. An statt einen zentralen Repaiaturfonds zu ssh.iften. aus dem dann die notwendigen Arbeiten bezahlt wurden, begnügte man siJi damit, den den Hausherren sehi genehmen Paragraph ” ein wenig zu polieren. Sicher ist es ein Vorteil, wenn der Hausherr nun auf eine zehnjährige stau aut eine bishenge siebenjährige Mietznisreserve zuruck gleiten muß. ehe ei die Mieter zur Kassa buten dart. prinzipiellei Vorteil ist das aber sicher keiner Im Ergebnis werden es wieder die Miier sein, die dem Hausherren das Haus hei rieh ten und damit zur Vermehrung seines Besitzes beitragen. Ebensowenig kann Jie Neuregelunguber Jie verbotenen Vereinbarungen und Straf be-uimmungen bctn< digen Im Prinzip bleibt hier nämlich alles beim alten, und wie au-> der bisheriger Praxis entnommen werden kann, stellt das Gesetz keinen wirksamen Schutz der Mietet dar. Fine echte Eosung kann hier sicher nur durch öffentliche Wohnungsvergabe erzielt werden. die .Strafbestimmungen mußten aber jedenfalls auch schon den bloßen Versuch ( Ankündigung mit Inseraten!) erfassen. Recht problematisch erscheint auch die I alsache.daß wenn auch eingeschränkt dem Untermieterein höherer Zins auferlegt werden darf als dem Hauptmieter Damit kommt neben sich aus dei Natur der l nteimiete ergebenden Nachteilen auch noch die (Jefahr einer Umgehung dei Schutzbestimmungen über die Miet- zinsobergrenze hinzu Die volle .Auswirkung des Wohn und Mietrechtsgesetzes wird man sicher erst in einigen Jahren beurteilen können, wenn die ersten obeistgenchthchen Entscheidungen ergangen sein werden. Ein Urteil ist aber, wie schon eingangs erwähnt, bereits jetzt möglich Nur wenn es gelingt, den notigen Druck zu entwickeln, wnd es in Zukunft möglich sein, aus diesem Mietengesetz in neuem Gewände wieder ein Gesetz zu machen, das einen echten Mieterschutz verankert, so wie es in der Zeit nach dem ersten Weltkrieg dei Fall war W l..
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