Steyrer Werksarbeiter, 23. Jg., Dezember 1970, Nr. 7

N EUES HE IM FÜR UNSERE JUGOSLAWISCHEN KOL LEGEN G eneraldirektor D ipl. Ing. R A B U S eröffnete am I. Dezember in Anw esenheit des jugos lawischen Botschafters MIT JA VOSN JAK und der zuständigen Behörden e in neues Gastarbeiterheim. Die zwei Wohnhä user mit 96 Garconnieren w urden in einer Bauzeit von nur drei :Monaten, im Werksgelände an der Einfahrbahn, mit einem Gesamtkostenaufwand von vier Millionen Schilling errichtet. Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns Herrn Dipl. Ing. Rabus sowie die gesamte Werksleitung zu erinnern, daß es im Stadtgebiet Steyr ·nur mehr eine ELENDSWÖHNBARACKE gibt, die den Steyr -Werken .gehört und von Werksarbeitern bewohnt wird. Für diese B ehausungen ohne Waschgelegenheit, zum Teil ohne sanitären Einrichtungen, kassieren die reichen S teyr-Werke monatliche Mietzinse in der Höhe von über dreihundert Schilling. Steyr-Werke beginnen Wohnprojekt Ennsleite soll neues Gesicht bekommen - Allerdings auch saftige Zinse Die Steyr-Werke·werden in sechs Etappen die völlig veralteten Blockhäuser auf der Enns:eite abbrechen und an ihre Stelle 554 Wohneinheiten errichten. Beim ersten Bauabschnitt in der Schillerstraße fand nun die Dachgleiche statt, wobei hier, · zunächst auf uriverbautem. Gebiet, 40 Wohnungen entstehen. In die neuen Gebäude sollen Bewohner eines Blockhausviertels übersiedeln, das dann abgerissen und dem nächsten Abschnitt P!atz machen wird. Am Scheitelpunkt des Arbeiterberges soll ein Hochhaus mit 16 Geschos~en, als höchstes Wohngebäude der •Stadt. errichtet werden, Alle rdings werden auch die Mietzinse in den neuen Wohnungen für Steyrer Verhältnisse sehr saftig sein. Schon im Abschnitt A werden für eine Wohnung von 79 Quadratmetern monatlich 1254 S bezahlt werden müssen, wozu noch 28.000 S an Bau• kostenzuschuß beziehungsweise ·als Darlehen, das natürlich zurückerstattet wer• den muß, zu zahlen sind, Da die Durchführung des gesamten Wohnbau• projekts längere Zeit in Anspruch nehmen wird, liegt es auf der Hand, daß Aufwendungen für · die Wohnungen in Zukunft noch höher sein werden. oe·m Wohnbauprojekt der SteyrWerke liegt offenkundig das Bestreben zugrunde, Arbeiter und Angestellte fest an den Betrieb zu binden, denn wenn ein Bediensteter hohe Eigenmittel in eine Wohnung investieren mußte, dann wird er es sich reiflich überlegen, abzuwandern, wie es gegenwärtig recht häufig geschieht. Das große Wohnbauprojekt wird für die Wohnungsnot in Steyr zweifellos eine spürbare Linderung bringen. Die Bevölkerung meint. allerdings, es wäre besser gewesen, wenn die Stadt und ihre Wohnungsgenossenschaft diese Woh• nungen hätten bauen können, weil dann die Mieten doch et:was niedriger gewesen wären. Nichts dem Finanzamt schenken! Verschiedene Ausgaben, die im laufe des Jahres getätigt wurden, können von .der Lohnsteuer abgesetzt werden. Dies muß allerdings innerhalb des gleichen Jahres geschehen. Es müssen daher die entsprechenden Anträge, gemeinsam mit der lohn• steuerkarte spätestens mit Poststempel vom 31. Dezember an das zuständige Finanzamt abgesendet werden. Wer sich der Post bedient, erspart sich langes Anstellen beim Finanzamt. Im folgenden geben wir eine Ober• sicht über jene Ausgaben, die als Steuerfreibetrag geltend gemacht werden können. Die Antragsformulare sind beim' finanzamt . erhältlich. • Freibeträge für Opfer der colitischen oder rassi schen Verfolgung sowie für Körperbehinderte, ·Ledige, bei erster Hausstandsneugründung 2500 Schi lling jährli ch auf fünf Jahre und Verheiratete 12.000 S jährlich ebenfalls auf fünf Jahre: An Stelle des Jahresbeitrages kann auch im erston Jahr der fünffache Jahresbetrag geltend gemacht · werden, wenn der Nachweis der getätigten Ausgaben in entsprechender Höhe erbracht wird. • Außergewöhnliche Belastungen, wie Unterhaltsleistung an t;lie geschiedene Gattin, Krankheitskosten, wenn die Kran kenkasse nicht alles bezahlt (teure fvl edikarnente, Zahnersatz, Operation) sowie notwendige ärztlich bestätigte Kuraufenthalte in bestimmten Fällen. Katastrophenschäden und deren Beseitigung. Hilfe für mittellose Angehörige. Begräbniskosten, w·enn man aus e igenen Mitteln dafür aufkommen muß. Kosten für auswärtiges Studium des Kindes__ sowie für Heiratsausstattung, die Eltern für ihre Kinder beisteuern. Bei ,,außergewöhnlichen Belastungen" gibt es eine sogenannte - nach Einkommenshöhe bemessene - .,zumutbare Mehrbelastung", nur was darüber hinausgeht, i~t absetzbar. ·• ,,Sonderausgaben" in der Höhe von 3276 S jährlich sind bereits in der Lohnsteuertabelle berücksichtigt. Darüber hinausgehende Beträge sind eben-falls absetzbar, wie Schuldzinsen, Versicherungsprämien (Kranken- oder Lebensversicherung) und Haftpflichtversicherung. Steuerbegünstigt ist ferner das Bausparen, die Anschaffung •,on Wohnraum (Beiträge an gemeinnützige Bau- und Wohnungs- und Siedlungsvereinigungen}. Der Bau von Eigenheimen (Wohnfläche bis 150 Quadratmeter und pro Kind weitere zehn Quadratmeter) und Eigentumswohnungen (Wohnfläche bis 130 Quadratmeter und pro Kind weitere zehn Quadratmeter) - sowie Rückzahlungen von Darlehen für Wohnraumbeschaffung. ber absetzbare Höchstbetrag fü r diese Sonderausgaben beträgt insgesamt 7000 für sich selbst, 7000 S für die Gattin sowie zusätzlich je 3000 S für die Kinder jährlich. Ist man älter als 50 Jahre, gibt es einen zusätzlichen Altershöchstbetrag von wieder 7000 S. • Werbekosten sind ebenfalls bis 3276 S jährlich pauschaliert und bereits in der Lohnsteuertabelle berücksichtigt . Nur w~ darüber : liegt, kann als Steuerfreibetrag eingetragen werden. Als Werbungskosten (die Aus-Raben des Arbeitnehmers zur Erwerbung, Sicheru ng und Erhaltung seiner Einnahmen) können unter anderem abgesetzt werden, Arbeitsmittel oder Fahrtausgaben zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Et genügt vorerst, den Anspruch geltend zu machen. Die erforderlichen Unterlagen können notfalls auch im nächsten fahr beigebracht werden. Also: Nichts dem Finanzamt •e~nkent

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