Steyrer Werksarbeiter, 21. Jg., Oktober 1968, Nr. 7

GE GewerkSchaltlichen Einheit Für die Verbesserung der Rechte der.Arbeiter . Die Forderung riach Angleichung ·'der Rechte der Arbeiter an . ,die der Angestellten wird immer dringlicher. In der modernen Industriegesellschaft ' wird der Unterschied in der Tätigkeit der Arbeiter und der Angestellten immer geringfügiger. Die meisten Arbeiter haben heule nicht mehr nur irgendeine manuelle Tätigkeit durchwführen, sondern ihre Qualirikaticin und ihre Verantwortung, ihre nervliche und psychische Belastung ist ungeheuer gewachsen. Es wäre an der Zeit, diese Veränderungen anzuerkennen. :Jas nachfolgende Beispiel soll beweisen, wie dringend notwendig e; ist, diese ungerechte Differenzierung zu beseitigen. Nehmen wir also einen Arbeiter und einen Angestellten, die jeder 20 Dienstjahre in einer Firma haben und ein monatliches Gehalt Arbeiter Kündigungsfrist: S Wochen S 4375.- Abfertigung: 3 Wochenlöhne S 2625.- S 7000.- beziehungswei se Lohn von 3500 S beziehen. Die nachfo lgende Tabelle spricht für sich. Zur Abfertigung ist noch zu beme rken, daß bei Arbeitern erst ab 15 Dienstjahren, bei den Angestellten aber bereits ab dre i Dienstjahren ein Anspruch besteht. Angestellter 4 Monate S 14.000.- .9 Monatsgehälter S 31.500. - plus neun Zwölftel der Sonderzahlungen s 5249.- S 50.749.- Auch beim Urlaub uie Unterschiede beim Urlaubsanspruch sind ebenfalls beachtenswert. So erhält ein Arbeiter erst nach 1.5 Dienstjahren vier Wochen Urlaub, während der Angestellte bereits nach zehn Jahren Anspruch auf vier Wochen Urlaub hat. Diese zehn Jahre sind für einen Angesfellten aber des• halb leichter erreichbar, .weil bereits nach zwei Dienstjahren im ·neuen Unternehmen fünf Dienstjahre des alten Dienstverhältnisses angerechnet werden. Das heißt also, daß der Angestellte be i einem Arbeitsplatzwechsel nach fünf Dienstjahren (unter Anrechnung seiner Vordienstzeiten) bereits wieder vier Wochen Urlaub beanspruchen kann . Ein Arbeiter hat jedoch bei einem Arbeitsplatzwechsel nach seinem 45. Lebensjahr keine •Möglichkeit mehr, über seinen Grundurlaub von drei Wochen hinauszukomrnen. · An Hand dieser Beispiele ist wohl eindeutig der Bewe is erbracht, wie dringend notwendig eine Kodifizierung des Arbeitsrechts ist und dal~ der ÖGB jetzt - im Hinblick auf d ie zukünftige Entwicklung - von Beschlüssen zu einem Kampf um die Kodifizierung des Arbeitsrechtes schreiten muß. Ab wann 40~Stunden-Woche? o„s ist der Beschluß des Bundesvorstilndes des Osterreichi• sehen Gewerkschilftsbundes vom 24. September 1968: ·,;Im Zuge der internationAlen sozialpolitischen Entwicklung und entsprechend den Beschlüssen des OGB-Bundeskongresses verlangt der Bundesvorstand die baldige pitrlamentarische Verabschiedung eines modernen Arbeitsgesetzes. Dieses Gesetz soll, ausgehend von der 45-Stunden-Woche, einen konkreten Arbeitszeitverkürzungsplan enthalten, der unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Entwicklung bei vollem Lohnaus• gleich zur 40-Stunden-Woche, möglichst _auf fünf Tage verteilt, führen soll." ÖGB-Präsident Benya hat auf der Landeskonferenz Vorarlberg des Gewerkschaftsbundes erklärt, daß die 40-Stunden-Woche in den nächslen drei Jahren angestrebt wird. Es wäre höchste Zeit, daß sich .der 0GB endlich für die Arbeits• zeitverkürzung ausspricht. Trotz• dem haben viele Kollegen ein schlechtes Gefühl. Auf allen bisherigen ÖGB-Kongressen und auch in vielen Bundesvorstandssitzungen wurde die Ersetzüng der noch immer geltenden Arbeitszeitordnung aus der Nazizeit durch ein modernes österreichisches Gesetz verlangt, Geschehen ist aber in diesen Jahren nicht viel, außer daß Sozialminister Proksch - weil . Wahlen vor der -Tür standen -den Entwurf eines · Arbeitszeitgesetzes vorlegte. Alle Fraktionen in den Gewerkschaften bekannten sich gleich zu diesem Gesetzentwurf. · Seither spielte der Proksch-Enl· wurf, der schon 1961 dle 40Stunden-Woche bei vollem lohn- .ausgleich hätte bringen sollen, in der Wahlagitation der SPÖ eine große Rolle. 1970 sind wieder Wahlen. Das schlechte Gefühl, das viele Kollegen haben, kommt auch aus dem naheliegenden Verdacht, daß die sozialistische Fraktion im OGBBundesvorst„nd mit ieser Forderung nur ein neues Wahlmanöver plant. Die Sowjetunion hat eine durchschnittliche Arbeitszeit von 39,5 Slunden, in den anderen sozialistischen ündern gibt es bereits genaue Pläne für die Einführung der 40-Stunden-Woche, in Westdeutschland, in Schweden, in Frankreich, in England und jetzt auch in Finnland gibt es zum Teil bereits die 40-Stunden-Woche oder bestehen bindende Verein• barungen zur Einführung. Die Forderung nach der 42Stunden-Woche ab 1969 und die Einführung der 40-Stunden-Woche ist für die Arbeiter und Angestellten eine viel zu ernste Angelegenheit, als daß man daraus nur einen Wahlschlager macht. Wenn die Gewerkschaften es wirklich wollen, kann noch in diesem Jahr ein Arbeitszeitgesetz und eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich durchgesetzt wer- •len, Die Arbeiter und Angestellten werden hinter dem 0GB stehen, wenn es gilt, den Widerstand der OVP und der Unte.,- nehmer zu brechen. Eigentümer,~erausgeber, Verleger u:n-d Druck: Fr aktion der 'Ge·Werks chaftlichen Einheit im 0GB - Otto Treml. Inhalt verantw.: Otto Treml, beide Steyi:·, Johannesgasse 16

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