Steyrer Werksarbeiter, 14. Jg., Juli 1960

ERKtNNE DEINE RECHTE to:· 11,,.,,..,.,,.,,,..,,.1.,,.,V,""""'"'"""""'"""'"'"''""!"•HIIIILl11uliuluu""l"'""'""""""''"''"u,1,IH\hlll11•hlu,)111111111111u,11.,,1111u11,111u.,,1,11111ul!11,p1!J11,,.11111111111111,11111-,,,.1,.•11•111uun1111,,1,.,,..,1.,,,,,.,.. FRAGEN um den URLAUB! ' Urlaubsanspruch: Im e~sten Dienstjahr besteht Anspruch auf Urlaub nach einer Dienstzeit von 9 Monaten beim .A.rbei ter und nach 6 :Monaten beim Angestell t.en! Im zweiten und den folgenden Dienstjahren besteht jeweils vom erst~n Tag des neuen Dienstjahres Anspruch auf Urlaub! •••• · Urlaubszeii:2_unkt muß v~,~~}.-~~~--t .. ~'.erden : @ Die Zeit, in der der Urlaub konsumiert wird, ist im Einvernehmen zwischen Dienstnehmer und Betriebsleitung f'estzulegen ! Kein Teil kann den anderen zwingen 9 zu einem von ihm allein festgesetzten Zeitpunkt in Urlaub zu. gehen, bezw. ihn zu gewähren! Wird ·daher die Urlaubszeit nicht rechtzeitig vereinbart, so läuft der .Dienstnehmer Gefahr, daß ih:.: der Urlaub nicht zu der von ihm ge- .wüp.schten Zeit gewährt wird! .. , ...... . Unternehmer muß Schäden ersetzen : · ~ .. / Ist die Urlaubszeit vereinbart, so kann diese nur in dringenden Fällen abgeändert werden! Läßt e:in Unternehmer einen Dienstnehmer nich.t zu der vereinbarten Zeit in Urlaub gehen 9 so. muß er für den Schaden 9 den der Dienstnehmer dadurch erleidet, aufkommen! Hat ·der Betroffene z.B. für ein Qurtier oder bei einer R?isegesellschaft bereits Anzahlungen geleistet, die er nicht zurückbekommt, so muß der Unternehmer die Beträge vergüten! Bekommt der Betroffene dann nur mehr eine teuere Pens;Lon oo.er Quartier, · so muß für den LTehrbetrag ebenfalls der Unternehmer aufkollllller-! ............. . Nicht konsumierter Urlaub kann verfalle.n : Ein Urlauq_ muß grundsätzlich im Dienstjahr konsumiert werden! Eine Verschiebung ins neue Dienstjahr ist jedoch im Einvernehmen möglich! Bietet abar der Unternehmer am :C:nde des Dienstjahres dem / Dienstnehmer an, in Urlaub zu gehen und macht der Dienstnehme-:-vo~ diesem Anerbieten keinen Gebrauch·, so ist der Urlaub verfallen! .• Verstreicht das Dienstjahr aber 9 ohne·daß der Unternehmer den Urlaub ) anbietet, so ist dieser nicht verfallen, sondern kann auch nach Ab- .lauf des Dienstjahres gel tcnd gemacht werden! ....... . Urlaub~währvng kann e.i_n&ekl~:gt werden_:_ @~ Der Urlaubsanspruch e-rlischt auch dann nicht, wenn der Dienstnehmer durch Krankheit oder andere Umstände verhinde:rt ist, sich c.sn Urlaub im Dienstjahr zu nehr:!en! Geht das Dienstjahr zu Ende und der Unternehmer weigert sich, den Urlaub zu gewähren 9 so kann der Dienstnehmer sein Urlaubsgeld b8ZY-'. Gewährung der Freizeit beim Ar bei tsgerich t einklagen! ....... , .. · ..• ''"'' • 1 .1.·u,I .. ,., • l<"''"·"' 111 "'"lh'l·t,11111dH,hUI o'l!•''•'"'"IU, "l"ll'•••t•!'l"•••••• .. ••· .. "o,.u ....... 11 .......... ,..,,,,11., •· .. ••••••l.1•jlfi,oh,•••••nn,101,, •. i•-u•••• .. •.l,-1 t•o•tu. 11,:11,, 1, 11111, 1.,,.,., 1 ., ... ,. 11 , .................... ,.o t.:;·:.'.';··•..:.~.~".; Freunde unserer Zeitung lb"0sucht das O Neue-Zeit 11 - ti"! f~lj ~~~ir~~~i~!~it!:,; ~7::;o d::r 6, August 1960 im itl . ~;,'.'}:~.,1tu+,l,tl•1•1•1•1•1u,1111"1•1•1•1•1•1•111>j•il11nn,ulhnl1,l•hl•1th•1.1•••l•l1h\'l\h11l 11•111'. 11,111,,,,,.,,u1,,.,,,,,., 111\•llt·l',1i'1;1•••1h•"l""•'"•lt1ti:1h,1uu1 ... 11,ui·.o.ou;1;1,1,1, 1,,,..,u,u11•1'1111\1illh1•••1-,l,\111,u1,11·.1•t>l'l•ll,,,O,!.,;, j::,(•

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