Steyrer Werksarbeiter, 12. Jg., Dezember 1958

• 0 l\l~Bl 1-1 S/1 J-1 VlR ~011/UI\JG 1 ST KE 1 ~~ E PAPS TWAHL Fünf Monate sind vergangen9 seit Verhandlun[;en über eine allgemeine Herabset~ung der Arbeitszeit angekündi 0t wurden! •••• Am 1. Jänner 1959 soll die 45 Stunden-Woche für alle Arbeiter und Angestellten in Kraft treten 9 aber die Arbeiter und An.?estellten haben bisher nur sehr weni5 darüber erfahren, wie die Ve'J;' hai;:dlungen verl aufen! •... J Will man vielleicht das Konklave zur ?apstwahl nachahmen? Sollen wir auf dem Ballhausplatz nachschauen, ob schwarzer oder weißer Rauch aus dem Bundeskanzleramt.kommt? Obwohl sich R a a b und B ö h m nicht bei 'Nasser und Brot ein- -- mauern ließen, wie es die Kardinäle in Rom getan haben, funktioniert di e Geheimhaltung noch besser als in Rom!! .•• Obwohl in unserem Werk die 45 Stunden-Woche bereits eingeführt ist, spielt doch der Abschluß eines Kollektivvertrages zum 1. Jänner 1959 eine entscheidene Rolle! Der Kollektivvertrag, der als Ersatz für den zu den Akten gele6ten Arbeitszeit;esetzentwurf ( 4o Stunden-Woche bis 1963 ) die 45 Stunden- Woche bringen soll, hat für uns insoferne Bedeutung, da er - wird der Vertrat_: bei vollem Lohnausgleich und das ist ja Voraussetzung - die Frage nach Bezahlung der noch fehlenden drei Stunden für die Akkordarbeiter neuerlich akut nacht !••..• Wir haben bereits im Aueust die Forderung nach Bezahlunc der drei Stunden gestellt, als die Wiener Fahrzeu[industrie bei vollem Lohnausgleich die 45 Stunden-Woche abschlofJ ! Damals wurde uns :m,i t ge teilt, daß die Betrie~ratsmehrheit bereite seit 3 Wochen verhandle! ..•• ) Seit dieser Zeit sind nun 18 Wochen verstrichen, die 3 Stunden fehlen immer noch! . Aus der Außerung des Kolleben Heie:;l in der letzten Lohnti.us sch:u.ss ) sitzunß war zu entnehmen, daß sich die Betriebsratsmehrheit nun_auf den ·Kollektivvertrag verläßt um in der Frnce der 3 Stunden weiterzukommen! Dies veranlaßte unseren Vertreter zu der Feststellung,daß die Bezahlung der noch fehlenden Zeit auch ohne hbschluß eines Kollektivvertrages weiter betrieben werden muß !..... Da wir neben dieser für uns entscheidenden-Frage der Meinun:: sind, daß_ der Gesetzentwurf des Sozialministers trotz Vertra0 realisiert _ .werden muß1 ist daher auch für uns die Frage weiter berechtict-!, ..• Was ist l os? In einigen Wochen ist der l.Jänn er! Wo_blä bt der bis dahin versprochene Vertrag?? .•...•. - Diese Forderung muß durchgesetzt werden! ... Sie kann durchgesetzt werden, wenn die Gewerkschaftsführun~ mit den Geheimverhandlungen Schluß macht, die Arbeiterschaft voll informiert und unsere Kanpfbereitschaft bei den Verhandlungen in di e ·yv.J.agschale wirft ! •. ·.. . .• Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Fraktion der Gewerkschaftlichen Einheit; T r e rn 1 Otto. Inhalt und Vervieifältigung verqntwortlich: T r e m 1 Otto, beide Steyr - Johannesgasse 16.

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