Werkruf - Jahrgang 2 - Folge 5 - 1939

Durch die Teilnahme am Wettbewerb verpflichten sich die Einsender, ihre Lichtbilder gegebenenfalls dieser Ausstellung zur Verfügung zu halten. Der Einsender hat auf dem Karton rechts unten außer dem Titel — eine fünfstellige Kennziffer anzu¬ bringen. Der Titel kann frei gewählt und an beliebiger Stelle angebracht werden. Jede eingereichte Arbeit darf nur einen Titel Gz. B. „Morgenstimmung“, „Rast am Brunnen“ usw.) sowie die fünfstellige Kennziffer enthalten. Ein verschlossener Briefumschlag hat außen die gleiche fünfstellige Kennziffer und innen den Namen und die genaue Anschrift des Einsenders zu enthalten Alle diesen Bedingungen widersprechenden Einsen¬ dungen werden grundsätzlich von der Entscheidung des Dreisgerichtes ausgeschlossen. Die Offnung der Briefumschläge erfolgt erst bei Zusammentritt des Dreis¬ gerichtes. Die Bilder, die für den Wettbewerb bestimmt sind, müssen bis zum 31. Dezember 1939 durch die Post an die Werbezentrale der Steyr=Daimler¬ Puch Aktiengesellschaft Wien 1, Schwarzenbergplatz 18 mit deni Dermerk „Wettbewerb“ eingesandt werden; maßgebend für den richtigen Einsendetermin ist der Poststempel. Wir bitten, die Bilder so zu verpacken, daß sie beim Transport keinesfalls Schaden nehmen und un¬ versehrt zur Beurteilung vorgelegt werden können. Für die besten Aufnahmen werden von einem Preisgericht, dessen Entscheidungen endgültig und un¬ anfechtbar sind, folgende Preise bestimmt: 1. Dreis: ein Duch=Motorrad 200 in RM 575•— Werte von 2. Dreis; ein Luxus=Steyr=Waffenrac (Damen o. Herren) im Werte von RiNl 80•— 3. Dreis: ein Duch=Markenrad im Rm 70.- Werte von 4. bis 30. Dreis; je ein Etui, enthaltend einen Quali¬ tätsfüllhalter und einen Qualitätsdrehstift in RM 324“ Werte von Rit 12·— Gesamtpreise im Werte von Rm 1049·— Alle Teilnehmer des Wettbewerbes erhalten über ihre Teilnahme eine Bescheinigung sowie einen Almanach mit den besten Bildern des Wettbewerbes. Dreisrichter sind die Herren: Amtsrat A. Lichal, Reichsfachschaft Deutscher Werbefachleute=ASRDW., Beauftragter für die Ostmark, Herr Josef äschenbrenner, Gaufachwart für Rad¬ fahren im NS. Reichsbund f. Leibesübungen, Dipl.=Ing. Ernst Demar, Architekt und Graphiker, Dipl.=Ing. I. Schoenecker, Steyr=Daimler=Puch Aktiengesellschaft. Das Dreisgericht entscheidet mit Stimmenmehrheit; bei etwaiger gleicher Stimmenzahl entscheidet der von den Mitgliedern des Preisgerichtes am Beginn ge¬ wählte Dorsitzende des Preisgerichtes. Das Preisgericht tritt spätestens 14 Tage nach Ein¬ endeschluß zusammen. Die Entscheidung wird spätestens 5 Wochen nach dem Einsendeschluß getroffen. Die Preisträger werden von der Firma schriftlich verständigt. Das Ergebnis des Wettbewerbes wird überdies durch eine Anzeige im „Dölkischen Beobachter“ Wien veröffentlicht. Als Mindestzahl der Einsendungen wird die drei¬ fache Anzahl der gesamten Preise festgelegt. Die Preise werden den Einsendern direkt zugesandt. Mit der Verteilung der drei ersten Preise erwirbt die Steyr=Daimler=Duch Aktiengesellschaft gleichzeitig die Urheber= und Veröffentlichungsrechte der preis¬ gekrönten Bilder, der Originalplatte oder des Original¬ films. Alle übrigen preisgekrönten Aufnahmen gehen in das Eigentum der Steyr=Daimler=Duch Aktienge¬ sellschaft über, die über das etwaige Veröffentlichungs¬ recht mit dem Einsender ordnungsgemäß Verein¬ barungen treffen kann. Die Firma behält sich vor, ihr werbekräftig er¬ scheinende Bilder auch dann anzukaufen, wenn sie nicht prämiiert wurden. Bei der Überlassungsver¬ pflichtung wird gleichzeitig vereinbart, daß nicht nur das eingesandte Lichtbild mit allen Rechten der Ver¬ vielfältigung, sondern auch die Originalplatte oder der Originalsilm inbegriffen ist. Spätestens 5 Wochen nach dem Einsendeschluß werden alle nicht prämiierten Bilder dem Einsender durch die Dost zurückgesandt. In allen Sweifelsfällen erteilt die Werbeabteilung der Steyr=Daimler=Duch Aktiengesellschaft auf Wunsch gerne schriftliche Auskünfte.

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