Wührgraben Ordnung

Wührgrablern das Eigenthum angefangen, warum eine Wührgraben Ordnung errichtet worden, und wie solcher gefallen, und an- genohmen werde. So wird ihm hiemit in Nahmen der samentl: Herren Wührgrablerns Eigenthümer 3tens Angedeutet, und versichert, daß Ihm widerum von jenen (welches denen Respective Herren Wührgrablern insge- samt eigenthumlich, und welches zu Betrei- bung der verschiedenen hiesigen bürgerl. Werkgaden, und Wührgrabens Zeugstätten hergeleitet, und benuzet wird) reichen Steyrfluß Wasser, dasjenige Fluderwasser ( welches seine Vorfahrer von jeher genossen und von Anbeginn seiner Fluderwerkgaden ordnungmässig zugetheilet worden) zugesichert und dergestalten zu benuzen eingeraumet wird, daß dem neu anerkennten Herrn Wühr- grabler, wan ihm von einen andern Wühr- grabler, oder Nachbarn, auf was immer eine Art, und Weise etwas von demjenigen

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