Wührgraben Ordnung

Anzeige Welche einen neu aufzunehmenden, oder in das bürgerl: Wührgraben Eigenthum eintretenden, und Respektive Herrn Wührgräbler nach alt, und löblich eingeführter Gewohnheit der Respektive Herrn Wührgraben Vorfahrern ordentlich vorgelesen werden solle, auf daß er sich darnach zu richten, und zu verhalten wisse. Und zwar 1tens Gleichwie die Respektive Herren Vorfahrer als Besitzer des bürgerl: Wührgrabens, und Eigenthümer in der k:k: und landesfürstl. Cammer Guts Stadt Steyr denen neu in das Wührgrabens Eingenthum eintretenden Wergadens Inhabern auferlegt haben, also auch ferners Selben auferlegt wird, daß er sich bey unsern damals ernennten Respektive Herrn Wührgrabens Vorgesezten ordentlich nach geschehner Ansage von Wührgrabens Zimmermaister melde, und ihnen seinen Tauf und Zunahmen wie das Fluderwerkgaden welches er erkauft, ererbet, oder durch rechtmässige Befugnus an sich gebracht habe, ansange, und mit denen Herrn Wührgrabens Vorgsesezten nach alten Wührgrabens Gebrauch ordentlich angelobe,

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