theilen kommen, Strafgeld bey den Wührgrabens Kassier zahlen müßte. Endlich wird 14tens dem neu aufgenommenen Herrn Wührgabler auferlegt, daß nach geschehener Vorlesung diser kundgemachten Ordnung, oder vielmehr Richtschnur, wie er sich zu verhalten hat, bey denen dermalen ernennten Wührgrabens Vorgesetzten die von jeher bestimmte Einkaufs oder Auf- nehmungs Tax von jeden innha= benden Fluder pr 1 fl 30 xr erlege. Schlüsslichen hat der neu aufgenommene Herr Wührgrabens Eigenthümer gemäß der alt, löblich, und üblich eingeführten Gewohnheit noch bey damals ernannten Herrn Wührgrabens Vorgesezten mittels rechter Handreichung zu versprechen, daß er alle vorgeschribenen
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