Wührgraben Ordnung

erscheinen, und wenn er Ursach halber nicht dabey verbleiben könte, so solle er nie- mals anstatt seiner eine den Herren Wührgräbleren unanständige Person sitzen lassen. Auch bleibt es 13tens bey der vorhin schon löblich gepflo- genen und von unsern Herren Wühr- grabens Vorfahrern sel: ordentlich ge- haltenen Anordnung, daß jeder Herr Wührgrabler persönlich bey der den darauf- folgenden Tag von denen bürgerl. Herren Wührgrabens Eigenthümern angeordneten Hl: Messe, welche für die Verstorbenen sämentl: Herren Wührgrabens Eigen- thümern gehalten wird, beywohne, und zum Opfer gehe, oder wenn er allen- falls krank oder aus wichtigen Ursa- chen nicht erscheinen könnte, eines von seinem Hauß dies zu verrichten be- stimme, in Unterlassungsfall dessen aber der ausbleibende Herr Wührgrabler 15 Xr, welche für die Armen auszu-

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