Wührgraben Ordnung

Wührgräbleren zeitlich aufgebrochen werden; auch die zwo Fallen (wan es die Noth erheischet, und der nachfolgenden Zeugsstatt nicht schädlich ist) sollen zu rechter Zeit, damit dem daraus entstehen könenden Schaden vorgekommen wird, aufgezogen und nach Umständen eröfnet werden. 11tens Sollen die Herren Wührgrabler in der 3ten Zeugstatt, als beym Kupfer und Pfannenhamer Werkgaden mit Einlegung des vorgerichten Köttenbaum bey dem kleinen Ablaß nicht zu voreilig seyn, weil sie bey dem kleinen Wasser dadurch den daraufolgenden zween Zeugstötten, schädlich sind, und mit Einlegung des gleichbesagten Köttenbaums ( wenn die 3te Zeugstatt ohne demselben genug Wasser hat) das denenselben nachfolgenden Zeugstätten zufliessende, und zugehörige Fluder Wasser über die Wühr ununtz hinausdringen, und denen darauf folgenden entziehen. 12tens Hat jeder Herr Wührgrabler bey dem gewöhnlich angedingten Mahl, welches allzeit nach gepflogener Rechnungs Aufnahm gehalten wird, selbst persönlich zu

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