Warhaffte Relation wegen der nechst fürgangenen Kays: Religions Reformation im Erzhertzogthumb Oesterreich ob der Ennß.

verdiente Straff fürnehmen wollen: Alldieweilen aber entgegen unmöglich und unverantwortlich fallen wollen / dise so grosse / schwere und gefährliche Mißhand= lung ganz ungestrafft verbleiben zulassen; Also hat er diß alles solcher gestalt tem= periert, daß er an statt aller / nur etlich wenig / so das Loß getroffen / und zwar an statt der hohen Rechtlichen Pein / allein mit dem Strang bestraffen vund justificieren dero todte Cörper aber / erst hernacher / andern zum Exempel / an gehörige Orth stecken lassen: Also daß an ihme Herrn Statthalter / als einem Sanfftmü= ligen Regenten / viel mehr das autia mildte Gemüth (wie es dann auch gegen de= nen auffrührischen Bauren zu Nadernbach überflüssig erzeigt als der bißhero falsch außgeschryene Blutdurst / zuersehen ist. Was nun fürs achte ganz unverschambt außgesprengt wird / als heiten die Catholischen denen / so sich in einerley Gestalt zu communiciern gewagert / das allerheiligste Sacrament / durch ein darzu gemachten Canal oder Rör mit ge= walt eingeblasen. Das ist nicht allein ein grobe Gottslästerliche Falschheit: sonder es lieffe auch dergleichen That denen Catholischen Ordnungen schnur stracks zu= wider. Sintemalen wir zu dieser Hochwürdigsten Communion niemandt jema= len kommen lassen / der nit zuvor in Glaubenssachen annasamblich underrichtet / darinnen bestättigt / und durch die ordentliche demütige Beicht vorhero gereinigt und gebeyliget worden ist. Es bezeuget auch ein fürnehmer Vacatholischer Herr selbsten / daß er von vielgedachtem Herrn Prælaten von Göttweig gehöret habe, Es wäre von dem jenigen Priester nichts zuhalten / welcher ohne vorhergangene gnugsame Jnstruction ausser des Nothfals / einigen Vicatholischen nur zur Beicht lassen und absoluiern, zugeschweigen gar communiciern wolte. Ich bin zwar schließlich gar nicht gemaint / alles das jenige recht zusprechen und zu justificiern, was under wehrunder Reformation / von einer oder der andern Privat Persohn vorgenommen / oder wider gebühr etwann gehandlet worden sein möchte: Wie dann leicht zu vermuthen / daß in einem so wichtig und weitläuffi= gem Werck / nicht alles so gar verhütet / und im Zaum gehalten werden kan: Es wird aber ein jeden das seinig zu verantworten obligen: Vund seynd dergleichen Privat Mißhandlungen so wenig auff die Reformation zuziehen / als wenig die Herrn Reformations Commissarii dieselbe aut haissen / oder auff beschehene Kla= nochmals ins künfftig ungestrafft verbleiben lassen werden: dann der gemainen Regel nach sagt man: Wo kein Kläger / da ist auch kein Richter. Wann dann solchem allem nach nunmehr gnugsamb / Ja oberflüssig erse get / und außgeführt worden: Daß die Röm. Kays. May unser aller Allergnädi¬ gister Herr / in dero Erblandt dem Erzherzogthumb Oesterreich ob der Ennß / die ganze hailsame Religions Reformation / niet allein mit recht und bestem fueg / ohn= verhindert allerley fürgewenter Priuilegien / oder Concessionen / auch ohne billiche Einredt jedermennigkliches / gar wol vornehmen könten: Sondern auch dieselbe auf hohen wichtig und beweglichsten Vrsachen ganz reiflich und wolbedacht= samb zu Werck richten: Und seythero durch deroselben oftgedachte Herr Refor= mations Commissarien solcher gestalt fortsetzen lassen / daß in allen und jeden of= fentlichen Handlungen / als in abschaffung der Predicanten / in Ersetzung der Pfarren / in veränderung der Statt Magistraten / in allen Fürträgen und Predi= gen / rc. ein sonderbahrer Glimpff und Bescheidenheit gebraucht worden. Vund dahero die darwider vermeintlich eingewendte iniuriosische Antastungen / lauter unverschambte Gedicht / und allein von den Reformations Feinden gespannene Verleumdungen sind. Also erfolget disem allem nach / für sich selbsten / was ich Hauptsächlich zu schliessen mich anfang erbotten / Daß nemblich / durch dise mehrermelte Kaserl. Reformation im Landt Oesterreich ob der Ennß / der Barschafft daselbst / und dero Adhærenten / zu ihrem unhal= samen Auffstandt / (zumalen vund bevorab / weilen gedachter Barschafft / wie vor verstanden / ratione Reformationis Religio= nis, das allerwenigste / noch zur Zeit nicht zugemuthet worden) kein einige erhebliche Orsach geben worden sey. Hergegen aber / wohero sich sonsten diser so leidige Auffstandt erhebt / und angespannen / was er für Authores, Directores, und Fautores habe / oder wohin derselbe eigentlich angesehen seyn möchte: daß werden nicht allein sie die Rebelli= sche Bauren / sondern auch dero Adharenten und Favoriten mit der Zeit vor Gott und der Welt / selbst schwärlich verantworten müssen da sie die Rebellische Bauren / als wann etliche auß ihnen in wehrender Burgerlicher Reformation / ungefährlich und guter mainung gefragt / ob sie ins künftig / sich nicht auch zur H. Catholischen Religion anweisen lassen wolten ha= ben die tecke und trutige Antwort geben / Sie wären weder Catholisch zuwerden / oder sich informiern zulassen / noch auch das Land zuraumen / nicht gedacht vund dannoch nichts desto weniger bey ihren Gütern / und in ihrem vorigem Jrrthum im Landt zu bleiben und zuverharren / zuleben / und sterben / gäntzlich entschlossen. Jnmassen sie dann darauff samt dero auffrührischen Adhaerenten / auch in termi= nis solches ihres boßhafftigen Jntents / für sich allein vund ihres Glaubens Mit= genossen nicht verbleiben: sondern auch noch darzu / der Catholischen Herrschaff= ten / und Klöster / auch in denen Stätten / die fromme / gehorsame / unschuldige / und Catholische Burger und Vnderthanen / durch Betrohung Mordt / von Brandts / Verliehrung alles Guts / Leibs und Lebens / und dergleichen Tyrannische verge= wältigungen / wider ihren Willen / genöttiget / gezwungen / zu sich gezogen / von fein an die Spitzen gestellt. Was gestalt sich ferner darauff / alle Schlösser und Pfarrhoff / im ganzen Landt / Ja auch theils Kirchen / und die mehristen Stätt und Märckt / de facto occupiert, spoliert, ganz außgeplündert / theils verbrendt / zerschlagen / und vio= liert,

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