Warhaffte Relation wegen der nechst fürgangenen Kays: Religions Reformation im Erzhertzogthumb Oesterreich ob der Ennß.

verstossen / und darauff in sehr verzücktem Termin / etwann in wenig stunden oder tagen auß dem Landt verjagen / ja wie vilmahlen beschehen ist / gantz grassamb= lich wol gar erschlagen: wie dann beede / die Nider: und Ober=Oesterreichisch= Vncatholische Ständt / noch zu Kaysers Rudolph / und Königs Matthiasen zeiten / offentlich vermelten / und der obangeregten Hornerischen Relation or schew außrücklich einverleiben lassen / wann es zum Fridbruch komme / so sollen Jhrer May=Religions verwanthe / Prelaten und Geistliche / ihre erste Leuth sein / und werde mit ihnen schwärlich anderst zugehen / als wie es mit ausrot= tung deß Geistlichen Standts in Behaimb vor Jahren ergangen Dessen dann die Ober Ennserische Bauern / quasi ab exemplo, lander vil ab= scheuliche und merckliche exempla verübt / und dardurch den Vncatholischen En= fer / mit deme sie villeicht Gott ein wolgefallen zuthun vermainen / Joan. 16. mennigklich erzeigt haben. Doch von disem allem mit mehrern zu andererzeit. Damit aber entgegen der Catholischen löblichen moderation desto bestän= diger fortgesetzt / und nit allein in andeuter forthweisung der Predicanten / son= dern auch hernacher in dem ganzen Reformationwerck / umb so vil desto besser er= halten werden möchte. Als haben sie Jhr Kay. May auff etliche / von sonderbah= rer discretion, bescheydenheit und hohen Verstand berühmte / wie auch theils in dergleichen Reformationssachen zuvor nutzlich geübte Herrn Commissarios re= soluiert, und denselben hierüber ihren Gewalt / mit gemäßner Instruction, und Spe= cial Befelch auffgetragen / so Mund: als Schrifftlich gefertigt / und underzeich= net geben und zugestelt / auch noch darzu mit offentlichen Kays. Patenten ange= kündet / an Jhrer statt die gemaine durchgehende Reformation zu der Catholi= schen Religion in dem ganzen Landt Oesterreich ob Ennß anzustellen. Nemblich dem Hoch= und Wolgebornen Graffen und Herrn / Herrn Ada= men Grafen von Herberstorff / rc. Als dessen Landts Statthaltern / rc. Dem Hochwürdigen in Gott Edlen und Hochgelehrten Herrn / Herrn Georgen / Abbt / deß Würdigen Klosters Göttweich / rc. auch denen Edlen und Gestrengen Herrn Johann Baptiste Spindlern von und zu Hoffegg / rc. und Constantin Grunde= man von Falckenberg / Allerhöchstgemelter Jhrer Kay. May. Räthen / rc. Obwolen wollenmehlte Herrn Commissarii gar leicht zu erachten und vorzu= sehen gehabt / was für ein groß und beschwärliche Bürdten sie mit solcher Commis= sion auff sich nehmen / und laden wurden / in deme sie schon dazumahlen gar leicht vor Augen stellen können / die beschwärliche raisen / versaumung zu Hauß deß ih= rigen / auffwendung mannigfaltiger Spesen und Unkosten / allerley böse reden / und verleumdungen / manigfaltige feindschafften / und was sie öffters erfahren müssen / Leibs und Lebens gefährigkeiten / so haben sie sich aber zuvorderist dem Allmächtigen Gott zu Ehrn / dann auch zu erhebung und fortpflanzung unsers ge= heiligten alleinseligmachenden Glaubens / der Kay=May zu underthänigstem Gehorsamb / Gehorsamb / und dem Nächsten zum besten / dannoch desselben halsambsten Wercks / nit weigern / sondern gutwilligst underfangen wollen und sollen. Damit aber dieselbig Commission mit ordnung angestellet / und mit desto besse= rem Nutz angefangen wurde / ist für ein notturfft erachtet worden / daß man Jh= rer May. Allergnädigstes Vorhaben zuvor dem Volck durch fürterliche vortrag etwas erleutern / und dasselbig hierdurch zur bekehrung desto mehr disponiern sol= te. Derentwegen so hat erstlich gedachter Herr Prelat zu Göttweig / noch in Dominica 5. Aduentus zu der ganz häuffig versambleten Pfarrmenia zu Linn / eine schöne ansehenliche Predig gehalten und ausgeführet / wer doch eigentlich der Rö= mische Kayser als respective diß Orths / Erblandtsfürst / rc. und wer die Vnder= thanen sein? Waß jenem vund disem gebühren? Vund was beeder Pflicht / Ambe vund Beruf erfordere? Nemblich es sey der Römische Kayser der jenig wachtsame Vorsteher / welcher vor dem strengen Richterstul Christi / am Jüngsten tag / Rechenschafft geben muß für der Vnderthanen Seelen / und der von seines Ampts Stands / und Höchster Obrigkeit wegen schuldig sey / allen Fleiß und sorg auff die wahre Religion und Seeligmachenden Glauben zuhaben / und zutragen / rc. Dannenhero so seye sich mit zunerwundern / warumb Höchster= nente Röm. Kay: Mayest. nit allein alles Vicatholisches Exercitium in derosel= ben Erzherzogthumb nothwendig ein und abgestelt haben wollen / sondern auch daß dero Erb underthanen zu der Alleinseligmachenden Catholischen Religion und Glauben sich bequemen sollen / Allergnädigst resoluiert, rc. Dagegen aber stehe der Vnderthanen Ambt und Beruf in deme / daß sie gehorsamb sein sollen der Obrigkeit / und sonderbahr der Hohen und Landesfürstlichen Obrigkeit. Und dieß zwar nicht allein in lauter Politisch / sondern auch in andern Geistlichen Sa= chen / wo die Obrigkeit nichts wider Gott / und die Christliche Erbarkeit / sondern was zu Gottes Ehr / zu der Vnderthanen Heil und aufnehmung aller Christlichen Tugenten / racht / da seyen die Underthanen in ihrem Gewissen verobligiert / demselben Underthänig nachzukommen. Weil dann der Römische Kayser als Landesfürst / nichts wider Gott / oder die billigkeit / sondern allein diß befehle / daß dero Vnderthanen hören / und sich in deme underweisen lassen sollen / was die A= postolische Kirchen von Sechszehenhundert Jahren hero gelehrt / und darinnen unser liebe vhralte Vorfahrer / die alte Oesterreicher / wie auß ihren Stiftungen / Klöstern / Beneficien / Kirchen und Capellen augenscheinlich zusehen / daß eben andächtig verzehrt / und seeligklich geendet haben: demnach seyen sie die Under= thanen hierinnen gehorsamb nachzufolgen schuldig und können alsdann rech= sagen / mit den Gottseligen Lehrer Hugone de S. Victore: Herr sein wir betrogen worden / so hast du uns betrogen: Dann du hast uns befohlen die Kirchen zuhö= ren / unserer von Gott vorgesetzten Obrigkeit zufolgen / die haben wir gethan; Solten derwegen umb Gottes willen thun / was sie desselben tags der H. Joannes vermahne zu thun / Dirigite vitam Domini, richtet den weeg des HErrn / daß ist sich beraitten /

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