Warhaffte Relation wegen der nechst fürgangenen Kays: Religions Reformation im Erzhertzogthumb Oesterreich ob der Ennß.

vt rebellionis crimen modò concurrant collega, cives aut prouinciales: & vel ex= pressa, vel etiam tacita ratificatio populiseu vniuersitatis, siue regentium eam in= terueniat citat. Gail. ind. tract de pac publ. n. 5. & 31. Myns. sing. obs. cent. 4. obs. 78 & 79. adeo vt tacita ratificatio tum demum satis apparere dicatur, si non obsi= stant malis, si non puniant, vel in exilium mittant delinquentes: tunc enim per ta= lem taciturnitatem & conniuentiam delicti participes redduntur, etsi illud nullo communicato consilio sit parratum, Myns. d. obs. 79. fere in fin. Dasselbig hat auß den angezogenen Rechtsstellen diesen Verstandt: Ein Ge= mein / Statt / oder Landt / versündige sich / wann gleich das ganze Volck nit zusam= men gefordert / oder in berathschlagung gezogen werde: nemblich in dergleichen Mißhandlungen / welche ein zeitlang wehren / und fortgesetzt werden: als wie in den Rebellionen und Auffruhren dann es sey alsdann genua / daß die Burger / Gemeinde / oder allein die Vorsteher desselben Orths / zusammen lauffen / und die Auffruhr eintweders mit offentlichen Worten und Wercken / oder doch durch heimbliche anzeigungen recht sprechen / und autheissen. Es werde aber von recht= wegen das jenige schon vor ein heimbliche autheissung gehalten / und vermutet / wann sich die Burgerschafft oder Gemeind / denen auffrührisch und Rebellischen Leuthen nit widersetzet / dieselbe nit abstraffet / oder auß der Statt und Landt ins Ellend verstosset: seytemahlen sich durch dergleichen stillschweigen / conniuenz, und zu sehung / ein ganze Gemeind / Burgerschafft oder Landt / derselben Misse that theilhafftig machen / ob sie gleichwol mit rath vund that niemals darzu ge= holffen. Auß welchem allem dann nun mehr klärlich erfolgt / daß Allerhöchstgedach= te Röm. Kay: May unser Allergnädigster Herr / mehr bemeldte heilsambste Religions Reformation / in dero Erbland dem Erzherzogthumb Oesterreich ob der Ennß / mit recht und bestem fueg / auch ohne ainia billiche einred jedermännig= klichs / gar wol habe vornehmen könden: Auß was hochwichtig vund beweglichen Ursachen aber Jhr May dahin vermögt und angetriben worden seyn: das will sich zwar tanquam secretum Regis, als ein Geheimbus deß Königs zuerforschen nit gebühren / Tob. 12. Es gebens aber dennoch die bißher principaliter offt Aller= höchsternannter Kay: May: so dann auch deroselben vorgemeldter Kays. Herrn Commissarien publicierte Reformationis Patenta, und fürnemblich das erste / von abschaffung der Prædicanten / dahin ich mich dann deßwegen referiert haben will / genugsamblich zuerkennen. Budwird zweiffels ohne Jhr May: als dem aller= höchsten Haupt / eben so starck bey Gott zu verantworten obgelegen seyn / was mas= sen sie dero Underthanen zum rechten Glauben / gelaitet / und den wahren Gottes= dienst befürdert haben / Heb. 13. Als woll sie entgegen zu ruhiger Regierung an= nothwendig erfunden / daß der Religionen sehr schädliche ungleichheit abgestel= let / die Gemüther der Glaubens passionen entlediget / die Buderthanen zu bestän= diger Trew gegen dem Landsfürsten gebracht / und in Summa die bißher lander gar gar zu viel erspürte Rebellionen endlich einsmals verhindert und auffgehebt wer= den möchten. Und beschließlichen / ja fundamentaliter, noch zu allem berfluß= solches umb / mit und auß so viel noch besser fueg / Macht und Gerechtigkeit / all= dieweilen mennigklich bewust / und nun mehr fast Landt und Weltkündig ist / daß offt Allerhöchstermelte Kay: May ihro / gegen denen Ober Ennserischen Voca= tholischen Landständen und Jnnwohnern / rc. in deroselben / ihnen unlängsten er= theilten Allergnädigsten Perdonierung / die Religion und derselben nothwendig Reformation per expressum, bevor behalten: Sie gedachte Vncatholische Stände auch / ohne das allerwenigste widersprechen / sich selbigen reseruat und vorbehalt / krafft deroselben eingelangter aller underthenigister Submission gehorsamst sub= mittirt und undergeben haben. Und ist demnach der erste Puncten / von Justisi. cierung deß vorgenommenen Reformation wercks / verhoffentlich genugsamb er= setzt / demonstrirt und dargethan. Was aber nunmehr den Andern Theil / von deme hierin gebrauchten Pro= ceßantrifft. So kan ich je ohn einigen Affect / bey meinem Gewissen und Trewen anderst nichts bezeugen / als das dises vilberührte Reformationwerck solcher ge= stalt angestellet / und seithero fortgetriben worden sey / daß niemand / und am aller= wenigsten die Bauerschafft / hierauß zu dero abscheulichen Auffstandt einig er= hebliche Ursach im geringsten nicht vorwenden oder rechtmessig prætendiern, we= niger mit bestand und grund justificiern können. Dann Erstens / nach dem mehr Allerhöchstgedachte Kay: May sich der Re= formation halber allerdings entschlossen / haben sie darauff noch im Monath O= ctobri Anno 1620. hierzu den anfang gemacht / und durch ein absonderliches Pa= ten / so anfangs in der Hauptstatt Linz / hernacher aber mit ordnung auch in an= dern Orthen des Landts Publiciert worden / alle Vncatholische Predicanten und Schulmaister auß dem ganzen Land / außschaffen / und forthraisen lassen. Mit was fug / moderation, glimpff und discretion aber selbiges vollzogen / und zu werck gesetzt worden sey / ist nit allen auß dem abzunehmen / daß ihnen den Predicanten zu dem abzug ein geraumer Termin gegeben / und entzwischen / un= angesehen sehr vil bedencken darwider fürgefallen / dannoch ihr gewohnlichs exer= citium (ausser der offentlichen Predigen) gelassen / und niemahln verwehrt wor= den / daß sie under dessen ihre Glaubensgenossen besuchen / oder von denselben be= sucht werden möchten. Dardurch sie dann nit wenig Zehrgelt bekommen und zusammen gesamblet haben: Sondern man hat sie die Predicanten / auch so gar mit gestelten Schiffen ordentlich versehen / mit Paßbrieffen expedirt, und mit allem ihrem vermögen / ohne irrung mennigklichs / frey vund sicherlich abfahren lassen. Dargegen nur gar zuwissentlich ist / wie Buchristlich die Bucatholische= wo sie einmal völlig überhand bekommen haben / mit unserer Geistligkeit und Priesterschafft zuhandlen pflegen / in deme sie nemblich dieselbe gleich alsbalden eusserst verfolgen / deß ihrigen mehrern theils berauben / von allem Gottesdienst ver=

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