Warhaffte Relation wegen der nechst fürgangenen Kays: Religions Reformation im Erzhertzogthumb Oesterreich ob der Ennß.

Warhaffte Relation, Wegen der nechst fürgan= genen Kays: Religions Reformation im Erzher= tzogthumb Oesterreich ob der Ennß. Darinnen zwar kürtzlich / jedoch gantz gründlich außge= führt wirdt / daß der Bawrschafft / und dero Adhærenten daselbst zu ihrem vnheilsamen Auffstandt / hierdurch kein einige erhebliche Vrsach geben worden sey. Der Warheit zur stewer / den Bœsen zur rew / und Menniglich zum Bericht / in offentichen Truck verfertiget. Auß dem Wienerischen Exemplar Nachgedruckt / zu Augspurg durch Andream Aperger / auff unser L. Frauen Thor / 1626.

Loquimini veritatem, unusquisque cum proximo suo. Zachar. 8. v. 6. Deponentes mendacium, Ephes: 4. v. 6. Redet die warheit / ein jeglicher mit seinem rechten: Leget ab die Lügen. Omnis prævaricatio & inobedientia accipit justam mercedis retributionem, ad Hebraeos c. 2. vers. 1. Ein jegliche vbertrettung / vnnd vngehor= sam / empfanget seinen rechten Lohn. Wo newer Krieg ist / da ist auch newes Gschrey. Dasselbig erfahren wir seithero deß vnheilsamen landigen Auffstands der Bawerschafft / im Erzherzogthumb Oester= reich ob der Ennß / bey allerley Stands Persohnen / hin und wider / also im schwung zu gehen / daß fast in allen zusamen= kunfften und Discursen / von nichts anderm / als von disem Vnwesen gered und gehört wird. Etliche verfluchen die Bauren etliche aber die Obrigkeit. Jener discurriert von denen zum Auffruhr sehr geneigten Gemüthern ob der Ennß / welche man nit gar von 30. Jahren hero / nun mehr in das vierdte mahl verspürt habe: Ein anderer wirfft für die so grosse Kayserlich: und Oesterreichische Mildigkeit / umb daß die nechste Rebellions Sachen / ihres vermeinens gar zu gütlich tractirt / vnnd dar= durch zu newen ungelegenheiten gleichsamb anleitung gegeben worden were: So seynd auch nicht wenig / welche dieß ganz abscheuliche Werck / wol gar entschuldi= gen / und zu diesem ende allerley vermeinte Beschwernussen / durch welche man hierzu Vrsach geben haben solte / erdencken und einführen wollen. Der eine exaggeriert den titulierten Gewissenzwang: Der ander aber erhebt das vermeinte un= erträgliche Guarnison Gelt: Der dritte / der Soldatesca ungewöhnliche insolen= zen: Dem vierdten mißfelt die beschehene veränderung des Lands / und desselben wehrende Pfandtsinhabung: Der fünfft beschwärt sich ob denen Officiern: und redet der sechste schon widerumb ein anders: Jn Summa / ein jeder nach seinem willen und passionen. Vnd ob gleichwol dergleichen Discurs vnnd Zeitungen / mit sehr verwun= derlicher unbestendigkeit fast täglich verwechßler / und mit solch ungründlicher vn= gleichheit / außgebreitet werden / daß sich dardurch billich einig verständiger Mann im geringsten nit einnehmen oder verführen lassen solte: So will doch dessen allem ohngeachtet / bey mehrentheils Hoch: vnd Nidern Standts Personen / Geist: vnd Weltlichen / auch Catholischen vn̄ Vncatholischen / diser Wohn nun mehr gänz= lich einwurzeln / und fast allenthalben darfür gehalten werden als ob diß ganze Vnwesen / einig und allein / oder doch maistes thails auß der vorgangenen Reli= gions Reformation entsprungen / und erwecket worden were. Dahero dann gleich / wie sich allerley underschidliche Affecteraignen / und solche Reden offentlich hören lassen / welche nit allein denen zu erstgemeldten hail= samen Religion Reformationswerck / deputirten ansehenlichen Kays: Herrn Commissarien zu grosser verleůmdung / sondern auch der Röm: Kays: Mayest: princepaliter selbsten / so wol unserer geheyligten allein Seeligmachender Catholi= schen Religion zu nicht wenig verunglimpffung reichen: Als ist nun mehr billich hierauff zu gedencken / daß in diser so wichtigen Sachen weiter nicht geirret / die vnschuld geredet / der vngrund mit grund widertriben / das allerhöchste Haupt der

der Christenheit bey gebührlichem Respect erhalten / und in Summa / der rechte warhafftig Reformationsverlauff / der ganzen welt / vorgestellet werde. Ich wollte zwar viel mehr wünschen / daß von den Herrn interessenten, die völlige Reformations acta publiciert, und zugleich auch die ganze Haubt Rela= tion mit allen umbständen / gründlichen verfasset wurde: wie es dann zweiffels ohne noch mit der zeit geschehen wird. Darmit aber dennoch inmittelst vilerley wolmeinenden Herren / nur kürz= lich hierüber erleutterung geben / und so mannigfaltig ungleiche reden / doch etwas gedämpft werden möchten: Als wird ich entzwischen zur Jnterims Relation (je= doch der künfftigen Hauptsächliche unvorgriffen) von etlichen fürnehmen Herrn denen ich hierinnen billich willfahren solle / angetriben / und Gewissenhalber vmb so viel desto mehr ermahnet / dieweil ich disem Reformationwesen zwar im gering= sten mit einiger Pflicht nicht zugethan / aber dennoch demselben mehrern theils gegenwertig gewest / theils aber von denen genugsamblich berichtet bin / so hierin= nen zuvorderist gute wissenschafft tragen und empfangen haben. Beynebens aber erklär ich mich hiemit / daß ich hierinnen keinem einigen Affect nachgeben / noch jechtwas einlauffen lassen wolle / daß etwann mit derzeit vor Gott und der Welt, mit wol verantwortet / auch zum nothfall mit mehrer weitläuffiger außgeführet und demonstriert werden könde: Jnmassen dann / wo von nöhten / deßwegen ein völlig und hauptsächlicher Tractat gar bald hernach folgen solle. Darumben so will ich allein andeuten / was ich eintweders selbst inn aigner Person / gesehen und erfahren / oder doch von andern warhafften Leuthen glaub= würdig gehört habe. Darauff nun zum werck selbsten zu schreitten / so befinde ich die sachen für= nemblich auff zweyen sonderbahren Puncten allerdings zu beruhen. Als Erstens, an Justificierung des vorgenommenen Religion Reformationwercks: Vnnd vors Ander / an gründlicher erleutterung / dessen hierin gebrauchten Proceß Da= hero und darauf dann gleich vor sich selbsten erscheinen wird / daß durch die vor= gangene Reformation zu dem abscheulichen Auffstandt kein einige Vrsach gege= ben worden sey. Das Erst belangent / so ist sich billich hoch zu verwundern / da einiger Mensch also unbedachtsamb gefunden werden solle / welcher dasjenige / was die Röm: Kay: May: als unwidersprechlicher Erblands Fürst / rc. des Erzherzogthumbs Oesterreich ob der Ennß / rc. mit vorgehabten zeitigen Rath vnnd gutem wissen vorgenommen / dennoch in offentlichen Discursen / und ohne allen schew in zwei= fel ziehen / ja wol gar bestreiten dörffen / da doch wissentlichen Rechtens ist / quod instar Sacrilegii sit, improbare vel etiam disputando controvertere id quod Imperator ex certa scientia mandauit, vt est text. elegans in l. Disputare 2. l. decrim. Sacril. & ibid. D.D. Daß der jenige gleichsamb als ein Gottsdieb zuhalten / vnnd zu straffen sey / welcher dasselbig / was der Röm: Kayser / mit gutem Rath und wis= sen= senschafft / anbefohlen / eintweders offentlich schelten / oder doch mit übrigen Di= sputiern in einigen zweiffel ziehen dörffe. Damit aber disem ungebührlichen grüblen begegnet werde / als setz und ver= melde ich beständigst / daß Allerhöchstgedachte Röm: Kays: May: Vnser allerge= nädigster Herr / rc. angezogene hailsambste Religions Reformation / in dero Erb= landt dem Erzherzogthumb Oesterreich ob der Ennß / nit allein mit recht und be= stem fueg / auch ohne einig billiche einred jedermennigklichs / gar wol hab vornem= men können / sondern auch dieselben außheben / wichtig / und beweglichsten Ver= sachen / ganz reiflich und wolbedachtsamb angestellet habe. Zwar will ich nit außführen / durch was mittel und gelegenheiten die neue Vncatholischen Confession zu höchstem nachtheil und præjudicio, unsers Alten Catholischen Glaubens / noch weit nit vor Hundert Jahren / sich erstlich in besag= tes Erzherzogthumb / eingetrungen / und seythero darinnen auß lauter milden und Gnaden vnderschlaiff bekommen. So will ich auch noch der zeit nit anrührung thun / welcher massen schier vor 30. Jahren / weyland Kayser Rudolphus Lobseligster Gedächtnus / eine gleich= mässige Reformation daselbst schon würcklich vorgenommen und angefangen ha= be: ob Er gleichwol hernacher durch die bewuste gefährligkeiten / vnd allerley griff vnd renck / wider allen willen darvon widerumben abgehalten worden. Ich will auch garnit anziehen / was gestalt die ober Oesterreich: Vocatholi= sche Ständt / noch Anno 1608. nicht allein biß in die 40. oder noch mehr Præ= dicanten ins Landt erfordert / und vor sich selbst in dem Landt hin und wider auff= gestelt / sondern auch zu sambt den vnder Ennserischen / gar bald darauff Ihr May: rc. damals König / hernach aber Kayser Matthiasen mildreichisten ange= denckens / mit gewehrter Handt / vnnd allerley starck beschehene betrohungen / zur Religions Tractation und tolleranz, getrungen haben: inmassen auß der Horne= rischen Relation (auff welche ich mich dieß Orths referirt haben wil) mit mehrern zuersehen ist. Dessen aber allem zugeschweigen / so will ich mich allein auff den so hochbe= rübten Religions Frid / welchen sonst die Vacatholische gleichsamb als das H. Euangelim allenthalben im Mund führen gelendet / von auß dem selben so viel vorgezei= get haben / da ein jeder / so wol der Catholischen Religion / als Augspurgischer Con= fession zugethaner Reichsfürst / fueg vund macht haben solle / seine Landts Vnder= thanen / eintweders zu seiner Religion anzumahnen / oder ihnen das jus emigrationis vorzuschlagen / vnd also die Religions Reformation / jedermänniglich vn= verhindert anzustellen. Welcher Kays. Reichs Constitution sich dann die Vncatholische Reichs= ständt bißhero würcklich gebraucht / so wol in viel weg mißgebraucht / und mannig= faltige Reformationes angestellet haben; warumb solten dann Allerhöch gedachte Kays: May: rc. sich dessen / was deroselben Höchstgeehrte Vorfahren auß lauter mildig=

mildigkeit / andern ertheilt / nach genädigsten gefallen mit gleichfals / und zumah= len in dero Erbland / gebrauchen können / und solches fueg und macht haben: Oder seynd vielleicht Jhr May deterioris conditionis, und in dero Erb= herzogthumbe Erbländern dessen nicht berechtiget / was bißhero von underschied= lichen Fürsten / ja wol gar von gemeinen Edelleuthen / in dero Gebieth / ohne schen vorgenommen worden ist? Mir zwar ist selbsten bewust / gestalt ich dann außführlich beybringen kön= de / daß viel der Vacatholischen im H. Römischen Reich / so kaum erlich wenig Dörffer vermögt / dennoch darinnen vielfältige Reformationen vorgenommen / und die Underthanen zu ihrer Religion mit ernst angetriben haben. Allermassen dann allenthalben zusehen ist / wie wenig Platz der Catholischen Religion auff dem Vucatholischen Boden gelassen werde. Und ist wol zu mercken / was Herr Probst zu Stainz / im Herzogthumb Steyer / in seinem intituliertem gründlichen Gegenbericht contra Rungium, gleich im ersten Capiteldes ersten Theils mit folgenden Formalworten glaubwürdig be= zeuget: In den Stätten und Märckten / der drey Landen (Steyer= marckt / Kärnden / und Crain / nemblich so gar under einem Catholischen Erb= herrn und Landesfürsten) hette das Lutherische agenwillium der= massen verhand genommen / daß nit allein die Statt Rath ei= nen Catholischen im Rath / oder zu einem Burgerlichen Ampt/ oder kauffung eines Haus wolten kommen lassen: sondern auch Handwerkszunfft machten Conspirationes und verbündnussen / daß kein Maister einen Handwerksgesellen / so der Catholi= schen Religion zugethan / über 14. tag aufhalten solle / sondern ihne seiner Arbeit entlassen / damit die Catholischen andwerks= leuth / mit gelegenheit hetten / in die Statt und Fünfften einzu= schleichen. Deßgleichen so weren keine zu Burgern auffgenom= men / sie herten dann zuvor sich zur Auspurgischen Confession / durch einen leiblichen Ayd verbunden: auff dem Landt aber wurden die Catholische Onderthanen / mit allerley vubefugten griffen und rencken von ihrem Gottsdienst abgehalten: Dam an den Tägen ihrer Lutherischen Predigen / stelten sie an ver= hör / vergleich / und andere Handlungen / zu dem ende / auff daß / wann die Onderthanen erschinen / sie nachmaln bey ihren Ketze= rischen / in den Schlössern und Häusern angestelten Predigen, verbleiben müssen. Ja viel dergleichen wurden gar darzu be= zwun= zwungen / und da sie nit erschinen / wurden sie umb ihr ausblei= ben mit scharpffen Worten angefahren / und bißweilen in die Reichen geworffen / rc. Frag dich an jetzo selbsten / ob nit dergleichen auch im Landt ob der Ennß durchgehende beschehen sey? Diß aber hab ich alhero desto lieber außschreiben wollen / damit man gleich auß der nechsten Nachbauerschafft augenscheinlich abnehmen möge / wie sich die Bucatholische / wo sie einsmals die oberhandt bekommen / gegen das Catholischen verhalten: dardurch dann auch allda desto kräfftiger geschlossen wird / daß die Kay=May: als Landesfürst / in dern gigenthumblichen Erblanden ja freylich dessen berechtiget seyn / wessen sich angeregter massen / so gar die Buderthanen ohne schew understanden haben. und ob zwar demselben Schluß / und angestelter Reformation zuwider / die Landesfürstliche ertheilte Privilegia, Concessiones, vund Religions befreyungen fürgeworffen werden möchten; so seynd doch dieselben darumben im wenigsten die Orths nichts fürträglichs seytemahlen mit allem in vilerley casibus, besonders aber in Gewissen sachen dergleichen Privilegia, præsertim subditis concessa persuccessores gar wol widerumb auffgehebt werden mögen / vt notant communiter Doctores in cap. Nouit, de judic. & ibid. Felin. n. 9. cum seq. citat, apud Andr. Gail pract. obs. lib. 2. obs. 60. n. 17. Sondern es seynd auch alle und jede der Vacatholischen Privilegia, durch die wissentliche Rebellion / allerdings verwürckt / und vor sich selbsten gefallen / per ea, qua adducit modo citat. Gal. de pac pub. 1. 2. obs. 9. n. 17. cum seqq. vbi nominatim notat, ciuitatem vel vniuersitatem propter commissum rebellionis delictum aduersus Principem, non solum bonis & privilegiis priuari, sed etiam banniri, quinimo funditus everti & solo, damnata eius memoria, aequari posse: Es könde ein Statt oder Gemein der begangnen Rebellion und Auffruhr halben / wi= der ihren Fürsten / nicht allein dero habender zeitlicher Güter und Privilegien würcklich entsetzet / sondern auch in den Bann und Reichsacht erkennet / ja so gar von grund außgestürtzet / und mit ewiger außtilgung deren selben Nahmens / al= lerdings zu Boden gerissen worden. Dann ob wollen umb etlicher Particular Persohnen Missethat willen / da= ganze Landt mit kan gestrafft / noch dero habender Freyheiten entsetzt werden / per text. in cap. Accedentibus de privil. gloss. ibid. in. v. Renunciasse. So ist doch keines wegs zubehaupten / wie man an jetzo gern außdeuten wollt / als wann nemblich die vorübergangene ganz ländige Rebellion allein ein Privat= werck / und etlicher wenig Particular Persohnen obelthat gewesen were: zumah= len nur gar zuwissen / daß ausser der Catholischen Ständen / sich nahen das gan= ne Landt auffrührisch erzeigt / und solchem / nach derselben Sund vund Straf consequenter allerdings thailhafftig gemacht habe: Cum vulgata auctoritatis sit, quod vniuersitas, ciuitas, aut Prouincia sine ulla consili deliberatione vel multitudinis convocatione delinquat, si sit delictum continuatum & actu permanens vt

vt rebellionis crimen modò concurrant collega, cives aut prouinciales: & vel ex= pressa, vel etiam tacita ratificatio populiseu vniuersitatis, siue regentium eam in= terueniat citat. Gail. ind. tract de pac publ. n. 5. & 31. Myns. sing. obs. cent. 4. obs. 78 & 79. adeo vt tacita ratificatio tum demum satis apparere dicatur, si non obsi= stant malis, si non puniant, vel in exilium mittant delinquentes: tunc enim per ta= lem taciturnitatem & conniuentiam delicti participes redduntur, etsi illud nullo communicato consilio sit parratum, Myns. d. obs. 79. fere in fin. Dasselbig hat auß den angezogenen Rechtsstellen diesen Verstandt: Ein Ge= mein / Statt / oder Landt / versündige sich / wann gleich das ganze Volck nit zusam= men gefordert / oder in berathschlagung gezogen werde: nemblich in dergleichen Mißhandlungen / welche ein zeitlang wehren / und fortgesetzt werden: als wie in den Rebellionen und Auffruhren dann es sey alsdann genua / daß die Burger / Gemeinde / oder allein die Vorsteher desselben Orths / zusammen lauffen / und die Auffruhr eintweders mit offentlichen Worten und Wercken / oder doch durch heimbliche anzeigungen recht sprechen / und autheissen. Es werde aber von recht= wegen das jenige schon vor ein heimbliche autheissung gehalten / und vermutet / wann sich die Burgerschafft oder Gemeind / denen auffrührisch und Rebellischen Leuthen nit widersetzet / dieselbe nit abstraffet / oder auß der Statt und Landt ins Ellend verstosset: seytemahlen sich durch dergleichen stillschweigen / conniuenz, und zu sehung / ein ganze Gemeind / Burgerschafft oder Landt / derselben Misse that theilhafftig machen / ob sie gleichwol mit rath vund that niemals darzu ge= holffen. Auß welchem allem dann nun mehr klärlich erfolgt / daß Allerhöchstgedach= te Röm. Kay: May unser Allergnädigster Herr / mehr bemeldte heilsambste Religions Reformation / in dero Erbland dem Erzherzogthumb Oesterreich ob der Ennß / mit recht und bestem fueg / auch ohne ainia billiche einred jedermännig= klichs / gar wol habe vornehmen könden: Auß was hochwichtig vund beweglichen Ursachen aber Jhr May dahin vermögt und angetriben worden seyn: das will sich zwar tanquam secretum Regis, als ein Geheimbus deß Königs zuerforschen nit gebühren / Tob. 12. Es gebens aber dennoch die bißher principaliter offt Aller= höchsternannter Kay: May: so dann auch deroselben vorgemeldter Kays. Herrn Commissarien publicierte Reformationis Patenta, und fürnemblich das erste / von abschaffung der Prædicanten / dahin ich mich dann deßwegen referiert haben will / genugsamblich zuerkennen. Budwird zweiffels ohne Jhr May: als dem aller= höchsten Haupt / eben so starck bey Gott zu verantworten obgelegen seyn / was mas= sen sie dero Underthanen zum rechten Glauben / gelaitet / und den wahren Gottes= dienst befürdert haben / Heb. 13. Als woll sie entgegen zu ruhiger Regierung an= nothwendig erfunden / daß der Religionen sehr schädliche ungleichheit abgestel= let / die Gemüther der Glaubens passionen entlediget / die Buderthanen zu bestän= diger Trew gegen dem Landsfürsten gebracht / und in Summa die bißher lander gar gar zu viel erspürte Rebellionen endlich einsmals verhindert und auffgehebt wer= den möchten. Und beschließlichen / ja fundamentaliter, noch zu allem berfluß= solches umb / mit und auß so viel noch besser fueg / Macht und Gerechtigkeit / all= dieweilen mennigklich bewust / und nun mehr fast Landt und Weltkündig ist / daß offt Allerhöchstermelte Kay: May ihro / gegen denen Ober Ennserischen Voca= tholischen Landständen und Jnnwohnern / rc. in deroselben / ihnen unlängsten er= theilten Allergnädigsten Perdonierung / die Religion und derselben nothwendig Reformation per expressum, bevor behalten: Sie gedachte Vncatholische Stände auch / ohne das allerwenigste widersprechen / sich selbigen reseruat und vorbehalt / krafft deroselben eingelangter aller underthenigister Submission gehorsamst sub= mittirt und undergeben haben. Und ist demnach der erste Puncten / von Justisi. cierung deß vorgenommenen Reformation wercks / verhoffentlich genugsamb er= setzt / demonstrirt und dargethan. Was aber nunmehr den Andern Theil / von deme hierin gebrauchten Pro= ceßantrifft. So kan ich je ohn einigen Affect / bey meinem Gewissen und Trewen anderst nichts bezeugen / als das dises vilberührte Reformationwerck solcher ge= stalt angestellet / und seithero fortgetriben worden sey / daß niemand / und am aller= wenigsten die Bauerschafft / hierauß zu dero abscheulichen Auffstandt einig er= hebliche Ursach im geringsten nicht vorwenden oder rechtmessig prætendiern, we= niger mit bestand und grund justificiern können. Dann Erstens / nach dem mehr Allerhöchstgedachte Kay: May sich der Re= formation halber allerdings entschlossen / haben sie darauff noch im Monath O= ctobri Anno 1620. hierzu den anfang gemacht / und durch ein absonderliches Pa= ten / so anfangs in der Hauptstatt Linz / hernacher aber mit ordnung auch in an= dern Orthen des Landts Publiciert worden / alle Vncatholische Predicanten und Schulmaister auß dem ganzen Land / außschaffen / und forthraisen lassen. Mit was fug / moderation, glimpff und discretion aber selbiges vollzogen / und zu werck gesetzt worden sey / ist nit allen auß dem abzunehmen / daß ihnen den Predicanten zu dem abzug ein geraumer Termin gegeben / und entzwischen / un= angesehen sehr vil bedencken darwider fürgefallen / dannoch ihr gewohnlichs exer= citium (ausser der offentlichen Predigen) gelassen / und niemahln verwehrt wor= den / daß sie under dessen ihre Glaubensgenossen besuchen / oder von denselben be= sucht werden möchten. Dardurch sie dann nit wenig Zehrgelt bekommen und zusammen gesamblet haben: Sondern man hat sie die Predicanten / auch so gar mit gestelten Schiffen ordentlich versehen / mit Paßbrieffen expedirt, und mit allem ihrem vermögen / ohne irrung mennigklichs / frey vund sicherlich abfahren lassen. Dargegen nur gar zuwissentlich ist / wie Buchristlich die Bucatholische= wo sie einmal völlig überhand bekommen haben / mit unserer Geistligkeit und Priesterschafft zuhandlen pflegen / in deme sie nemblich dieselbe gleich alsbalden eusserst verfolgen / deß ihrigen mehrern theils berauben / von allem Gottesdienst ver=

verstossen / und darauff in sehr verzücktem Termin / etwann in wenig stunden oder tagen auß dem Landt verjagen / ja wie vilmahlen beschehen ist / gantz grassamb= lich wol gar erschlagen: wie dann beede / die Nider: und Ober=Oesterreichisch= Vncatholische Ständt / noch zu Kaysers Rudolph / und Königs Matthiasen zeiten / offentlich vermelten / und der obangeregten Hornerischen Relation or schew außrücklich einverleiben lassen / wann es zum Fridbruch komme / so sollen Jhrer May=Religions verwanthe / Prelaten und Geistliche / ihre erste Leuth sein / und werde mit ihnen schwärlich anderst zugehen / als wie es mit ausrot= tung deß Geistlichen Standts in Behaimb vor Jahren ergangen Dessen dann die Ober Ennserische Bauern / quasi ab exemplo, lander vil ab= scheuliche und merckliche exempla verübt / und dardurch den Vncatholischen En= fer / mit deme sie villeicht Gott ein wolgefallen zuthun vermainen / Joan. 16. mennigklich erzeigt haben. Doch von disem allem mit mehrern zu andererzeit. Damit aber entgegen der Catholischen löblichen moderation desto bestän= diger fortgesetzt / und nit allein in andeuter forthweisung der Predicanten / son= dern auch hernacher in dem ganzen Reformationwerck / umb so vil desto besser er= halten werden möchte. Als haben sie Jhr Kay. May auff etliche / von sonderbah= rer discretion, bescheydenheit und hohen Verstand berühmte / wie auch theils in dergleichen Reformationssachen zuvor nutzlich geübte Herrn Commissarios re= soluiert, und denselben hierüber ihren Gewalt / mit gemäßner Instruction, und Spe= cial Befelch auffgetragen / so Mund: als Schrifftlich gefertigt / und underzeich= net geben und zugestelt / auch noch darzu mit offentlichen Kays. Patenten ange= kündet / an Jhrer statt die gemaine durchgehende Reformation zu der Catholi= schen Religion in dem ganzen Landt Oesterreich ob Ennß anzustellen. Nemblich dem Hoch= und Wolgebornen Graffen und Herrn / Herrn Ada= men Grafen von Herberstorff / rc. Als dessen Landts Statthaltern / rc. Dem Hochwürdigen in Gott Edlen und Hochgelehrten Herrn / Herrn Georgen / Abbt / deß Würdigen Klosters Göttweich / rc. auch denen Edlen und Gestrengen Herrn Johann Baptiste Spindlern von und zu Hoffegg / rc. und Constantin Grunde= man von Falckenberg / Allerhöchstgemelter Jhrer Kay. May. Räthen / rc. Obwolen wollenmehlte Herrn Commissarii gar leicht zu erachten und vorzu= sehen gehabt / was für ein groß und beschwärliche Bürdten sie mit solcher Commis= sion auff sich nehmen / und laden wurden / in deme sie schon dazumahlen gar leicht vor Augen stellen können / die beschwärliche raisen / versaumung zu Hauß deß ih= rigen / auffwendung mannigfaltiger Spesen und Unkosten / allerley böse reden / und verleumdungen / manigfaltige feindschafften / und was sie öffters erfahren müssen / Leibs und Lebens gefährigkeiten / so haben sie sich aber zuvorderist dem Allmächtigen Gott zu Ehrn / dann auch zu erhebung und fortpflanzung unsers ge= heiligten alleinseligmachenden Glaubens / der Kay=May zu underthänigstem Gehorsamb / Gehorsamb / und dem Nächsten zum besten / dannoch desselben halsambsten Wercks / nit weigern / sondern gutwilligst underfangen wollen und sollen. Damit aber dieselbig Commission mit ordnung angestellet / und mit desto besse= rem Nutz angefangen wurde / ist für ein notturfft erachtet worden / daß man Jh= rer May. Allergnädigstes Vorhaben zuvor dem Volck durch fürterliche vortrag etwas erleutern / und dasselbig hierdurch zur bekehrung desto mehr disponiern sol= te. Derentwegen so hat erstlich gedachter Herr Prelat zu Göttweig / noch in Dominica 5. Aduentus zu der ganz häuffig versambleten Pfarrmenia zu Linn / eine schöne ansehenliche Predig gehalten und ausgeführet / wer doch eigentlich der Rö= mische Kayser als respective diß Orths / Erblandtsfürst / rc. und wer die Vnder= thanen sein? Waß jenem vund disem gebühren? Vund was beeder Pflicht / Ambe vund Beruf erfordere? Nemblich es sey der Römische Kayser der jenig wachtsame Vorsteher / welcher vor dem strengen Richterstul Christi / am Jüngsten tag / Rechenschafft geben muß für der Vnderthanen Seelen / und der von seines Ampts Stands / und Höchster Obrigkeit wegen schuldig sey / allen Fleiß und sorg auff die wahre Religion und Seeligmachenden Glauben zuhaben / und zutragen / rc. Dannenhero so seye sich mit zunerwundern / warumb Höchster= nente Röm. Kay: Mayest. nit allein alles Vicatholisches Exercitium in derosel= ben Erzherzogthumb nothwendig ein und abgestelt haben wollen / sondern auch daß dero Erb underthanen zu der Alleinseligmachenden Catholischen Religion und Glauben sich bequemen sollen / Allergnädigst resoluiert, rc. Dagegen aber stehe der Vnderthanen Ambt und Beruf in deme / daß sie gehorsamb sein sollen der Obrigkeit / und sonderbahr der Hohen und Landesfürstlichen Obrigkeit. Und dieß zwar nicht allein in lauter Politisch / sondern auch in andern Geistlichen Sa= chen / wo die Obrigkeit nichts wider Gott / und die Christliche Erbarkeit / sondern was zu Gottes Ehr / zu der Vnderthanen Heil und aufnehmung aller Christlichen Tugenten / racht / da seyen die Underthanen in ihrem Gewissen verobligiert / demselben Underthänig nachzukommen. Weil dann der Römische Kayser als Landesfürst / nichts wider Gott / oder die billigkeit / sondern allein diß befehle / daß dero Vnderthanen hören / und sich in deme underweisen lassen sollen / was die A= postolische Kirchen von Sechszehenhundert Jahren hero gelehrt / und darinnen unser liebe vhralte Vorfahrer / die alte Oesterreicher / wie auß ihren Stiftungen / Klöstern / Beneficien / Kirchen und Capellen augenscheinlich zusehen / daß eben andächtig verzehrt / und seeligklich geendet haben: demnach seyen sie die Under= thanen hierinnen gehorsamb nachzufolgen schuldig und können alsdann rech= sagen / mit den Gottseligen Lehrer Hugone de S. Victore: Herr sein wir betrogen worden / so hast du uns betrogen: Dann du hast uns befohlen die Kirchen zuhö= ren / unserer von Gott vorgesetzten Obrigkeit zufolgen / die haben wir gethan; Solten derwegen umb Gottes willen thun / was sie desselben tags der H. Joannes vermahne zu thun / Dirigite vitam Domini, richtet den weeg des HErrn / daß ist sich beraitten /

beraitten / die grosse Gnaden Gottes / und die gröste Wolthat ihrer erlösung zu em= pfahen / die sie anderstwo nit / dann allein in der wahren Kirchen Gottes / und in dem Catholischen Glauben finden könden / rc. Welches alles dann Er Herr Pre= lat mit vilerley stellen der H. Schrifft also klärlich ersetzet hat / daß derselbige Predig / wie hernach vernommen werden / nit ohne sonderbahren Nutz abgangen ist. Jngleichem hat auch Herr Graff Statthalter / rc. schon zuvor im Schloß der ganzen erforderten Burgerschafft dergleichen vortrag gethan / und dieselbe auß allerley erheblichen versachen / zur accommodation vund sonderlich zu fleissig anhörung der Predigen / tremherzig ermahnt / mit dem versprechen / sie werden zum Catholischen Glauben nit genötigt werden / sie sollen allein fragen und anhören wann sie den guten willen mitbringen / so sollen sie lieblich / und sanftmütig un= derwisen werden / in allen Glaubens Artickeln / rc. Welcher Geist: und Politischer Fürtrag nach dem er angedeuter massen der Burgerschafft ganz zierlich beschehen / haben sich alsdann die gesambte Herren Commissarii / auff die Kay= instruction dahin verglichen / und entschlossen / in de= nen Landsfürstlichen Siben Stätten ein anfang zumachen / und anfänglich de= roselben Magistrat mit Catholischen tauglichen Subiecten zubesetzen. Welches aber / damit es desto schleuniger zu werck gerichtet / und vollzogen werden möchte: seynd dessen vorhero die Stätt erinnert / und wegen der Catholischen Personen / so zu den Aemtern gebraucht werden könten / getreue Bericht und ordentliche Ver= zeichnuß begehrt / und abgefordert worden. Darauff sich besonders die zween Ober Herrn Commissarij noch im Monath Januario Anno 1625 auff die Raiß gemacht / und gleich anfangs auff Steyr / als die vornembste Statt / von dannen aber nacher Welß / Vecklabrugg / und Gmunden begeben. Und nach deme nun mehrgedachter Herr Prelat / von Göttweig / rc. Fast in jeder Statt / benandtlich aber zu Steyr in Conuersione S. Pauli, zuvor ein / außführlich / auch pro loco ac festo sehr taugliche Predig gehalten / und die Gemüther hierdurch etwas bessers disponiert und gerichtet gehabt: Ist alsdann zu gelanen Tagen und Stunden ledes Orths die ganze völlige Burgerschafft samtlich auff daß Rathauß beruf= fen worden / und hat hochgedachter Herr Statthalter hierauff / mit einer kurtzen / doch zierlichen Red / inmassen da dieselbe hernacher von de Vacatholische selbst ge= rühmet worden / sehr beweglich vn mit grossem alimpff daß ohngefährlichen inhalts ausgeführt / welcher massen die Röm. Kay. May unser Allergnädigster Herr von Erblandtsfürst / schon lang hero mehrers nichts liebers erwünschet / als daß dieß liebe Vatterlandt endlich zu beständigem Friden / ruhe und einigkeit gebracht / die alte vertrauen under den Anderthanen von neuen erweckt / und alles widerumb in den Stand gesetzt werden möchte / wie es vor disem bey unserer lieben Voreltern Fridenszeit gewesen. Alldieweilen es aber allem ansehen nach ehunder nie gesche= hen kunde / als wann die ungleichheit der Religionen hinweck genommen / und männiglich zu ainerley außlegung des Worts Gottes / zu einerley Sacramen= ten / ten / und zu einerley Kinder: und Mannszucht angehalten werde: Hierumben so haben sich demnach diser viler andern hochwichtigen Vrsachen halber / Aller= höchstgedachte Kay=May dahin Allergnädigst resoluiert, deroselben geliebtes Erblandt / das Erzherzogthumb Oesterreich ob der Ennß / zu dem vhralten Rö= misch / Catholisch / Apostolischen Glauben anzumahnen / und widerumben würck= lich zubringen / in welchem Jhr May als der Christlichst / mit allen Tugenden höchstgeziert / und darumben von Gott mit so vilen ansehenlichsten Victorien be= gabte Potentat / nach deroselben rhumwürdigsten Voreltern Exempel / zuleben und zusterben begehrten / und darinnen die Seeligkeit ohngezweiffelt zuerlangen getraueten / rc. Damit aber die Burgerschafft hierauff ob solcher Religions veränderung destoweniger abschewen haben solten / so stellet Er Herr Statthalter sich selbsten vor ein Spiegel / und sonderbar Exemplar / in dem Er mit grossem eyffer vermel= det / welcher massen Er zuvor eben in diesem Glaubens Jrrthumb / und villeicht mehr hefftiger / als der Burger keiner gesteckt und gelegen: aber dannoch durch Gena= den Gottes nunmehr daraus erledigt / und zum wahren Liecht der allein seeligma= chenden Catholischen Religion geführt worden wäre: Dardurch Er sich dann dem Allmächtigen Gott absonderlich so hoch verpflicht erkenne / daß wann Er gleich von seinen Knien niemahlen aufstehen solte / dennoch kein einig anzeigung seiner schuldigen danckbarkeit geben könde. Daher er dann versach genommen / die gesambte Burgerschafft / umb so vil desto mehr zu anhörung der Catholischen Predigen und besuchung deß Gottsdienst anzumahnen: mit deme authertzigem anhang / daß ihnen an guter information, und Christlichen Lehrern / von welchen sie in zweyffelhafftigen sachen nach genügen onderricht werden möchten / nit er= manglen wurde: wie dann auch in diesem Religionswerck keiner bereyet / oder widerwillen getrungen werden solte. Mit welchen vund vielen andern dergleichen ganz glimpfflichen Worten / demnach Herr Statthalter den fürtrag vollendet / und hierdurch der Burger= schafft ein zimbliche gute nigung gemacht: hat Er alsdann das Hauptwerck vorgenommen / und die Pflicht der alten Bucatholischen Stattbeampten und Vorgeher auffgehebt: Darauff die neue Catholische Burgermaister und Statt= richter promulgien lassen: Vund weil dazumal zugleich auch an jedem Orth ein Statt Anwalt ernennet / so man seythero auß erheblichen versachen widerumb licentiert, seynd dieselben im Nahmen der Churf. Durchl. als Pfandinhabers diß Landts / rc. in das Glübt genommen / und hernacher neben den Burgermai= stern von Stattrichtern der ganzen Burgerschafft von Gemand vorgestelt worden. Es ist aber allda nit zu gedencken / was etliche villeicht ihnen selbst einbilden möchten / als wann man nemblich die Vacatholische / gleich also gähling aller Ehrn gäntzlich entsetzet / und zu keiner stell weiter nit zugelassen haben solte: Sonder es ist hierinnen bey anstellung der Aembter auch die moderation beschehen / das nit

mit wenig der Vacatholische / vornemlich aber die geweste Burgermaister / Rich= ter vund der gleichen Raths Persohnen / wieder von neuem in die Rathsmittel gezogen worden seind / nit allein auß man der Catholischen / sondern vorderist zu erhaltung mehrers alimpff / und damit benebens die wol hergebrachte Gericht und Stattbräuch / deren dann die Alte beambte besser erfahren / desto füglicher er= alten werden möchten. Als man nun verstandener massen die mutation, mit gedachten vier Stätte / glücklich vollendet und zu Werck gesetzt / haben sich darauff wolernante Herrn Commissarii auff die Hauptstatt Lintz gewendet / und daselbsten gleich im Mo= nath Februario / wie dann auch hernacher zu Ennß / ebenmässiger gestalt nach ge= haltner Predig / die Herr Prælat an beeden Orthen rühmlich verrichtet / die Statt Aembter verändert / und mit Catholischen tauglichen Subjecten, so weit die not= churfft erfordert / besetzet. Allein mit Freystatt hat es darumben ein längern still= stand haben müssen / dieweil damalen alda sehr gefehrliche Jnfection und Kranck= heiten grassiert, und mennigklichen darein zukommen abgeschröcker. Vnder des= sen aber / und damit nichts versaumbet wurde / ist dennoch ein ordenlicher Priester zum Predigen dahin verordnet / auch sonsten in übrigen alle gute disposition in temporalibus gemacht worden. Entzwischen hat man in Märckten und auff dem Landt auch nit gefeyret / sondern es seind benebens thails durch die deputierte Keys. Herrn Commissarios selbsten / theils aber durch deroselben subdelegaten, jedoch allzeit mit zuziehun= der Geistlichen Obrigkeit / die verschlossene Pfarrkirchen hin und wieder eröffnet / die vacierende Pfarren besetzet / und die Catholische Priesterschafft / an under= schiedlichen Orthen / investiert und eingeführet worden. Welches doch alles mit solcher bescheydenheit geschehen / daß man nit allein die Landstandt derselben pra= tendierter Lehen: und Vogtsgerechtigkeit halber / (welche gleichwol Jhr May. in denen Perdons reseruaten außrücklich suspendiert und vorbehalten) dennoch dises Acts halber / ohne nachtheil und præjudicio zuhalten versprochen / sondern auch deren hierzu beruffter Pfarrmenig / absonderlich vorgehalten hat / daß nemb= lich die Pfarr besetzung gar nit zu einigem Gewissenzwang / sondern allein dahin angesehen sey / damit ein ordentlicher Pfarrherr zur stellen stehe / bey deme sie das H. Evangelium und Wort Gottes anhören / die liebe Kinderlein tauffen lassen / und andere dergleichen Pfarrliche verrichtungen / als mit copulationen, von begräb= nussen / suchen können / rc. Es hat aber dise wolgebrauchte bescheydenheit so vil nit vermögt / daß die grob. und halfertigkeit der Bayern hierdurch allerdings gewunnen / oder in dem zaumb heiten gehalten werden können: Dann nach dem schier zumend des Monaths Jenners in obberührtem 1625. Jahr / die Pfarr Nadernbach durch deputierte Herrn Commissarios hat besetzt werden wollen / haben sich die Bayern daselbst nit allein sehr trutzig widersetzt / sondern auch mit etlichen grossen Stainen auff den auff den neuen Pfarrherrn zugeworffen / den Freythoff eingenohmen / die Kirchen versperrter verwachet / daß Wirthshaus under dem Ambiß mit grossen Tremblen umbstanden / den Glockenstrauch angetrohet / und in summa sich solcher gestalt er= zeiget / daß wolermelte Herrn Commissarii schon dazumahlen anderst nichts / als einer offentlichen Auffruhr / und Lebensgefahr zuerwarten gehabt. Und obwoln Herr Statthalter gar bald hernacher die Fürnembste Rädlführer würcklich er= greiffen / und auff Linz in verhaftung bringen lassen / hat Er dannoch dieselbe al= le / wider männiglich verhoffen / völligklich perdoniert, und sich allein dahin be= mühet / damit sie in der H. Catholischen Religion under dessen onderwisen / und durch dergleichen glimpffliche mittel desto eher gewunnen werden möchten. Wel= ches gleichwie es diß Orths gelungen / also hat es doch anderwerts gar wenig ge= nutzet: Seithemahlen sich bald hernacher der gefährliche Auffstandt / zu Zwispal= ten desto scharpffer eraignet / destwegen dann Herr Statthalter / denselben / wie gern er gleich gewalt / dannoch ungestraffet nit wol verbleiben lassen können. Des= sen gleichwol unden weiter meldung beschehen solle. Als nun disem allem nach die Kay: Herrn Commissarii sambtlich betrachtet / daß durch die langmütige mittel / niet allein kein nutzen geschaffet / sondern auch die Gemüther je lenger je mehr verstocket und verbittert wurden / in sonderbahren bedencken / dieweil mehrern theils eintweder ausser Landts zu den Prædicanten außgelauffen / oder daheimb in ihren Häusern / ja wol gar durch die Landtleuth / der Pfleger / Diener / Frauen / Magd / und Dirnen in Schlössern selbst privat Predigen und Postillen gelesen und angestelt / und dardurch die Catholischen Pre= digen hindan gesetzt / sich auch fast ein jeder die Catholische informationen anzu= nehmen / vor seinen Glaubensgenossen geschwert / und niemandt gern den anfang machen wollen: Hierumben so seynd wolermeldte Herrn Commissarii auff ande= rewea zugedencken umb so viel desto mehrers angetriben worden. Auch dannen= hero und solchem nach das Kays. General Reformations Patent dero habenden instruction gemäß / an die hand genommen / und dasselbig darauff den 12. Octo= bris / obberührtes 1625. Jahrs offentlich publiciern / und anfangs zwar in der Hauptstatt Linz auff der Canzel ablesen / hernacher aber gewöhnlicher massen mit Trommeten am Platz promulgier, vund an die Kirchenthur anschlagen lassen: ingleichen dann allenthalben im Landt beschehen ist. Und hat vor verrichter publicierung eben denselben tag / so auff einen Son= tag eingefallen vorgedachter Herr Prælat von Göttweig / rc. zu der ganzen ver= sambleten Menia Volcks / ein sehr schöne außführliche Predig gehalten / darinnen Er den H. Maximilianum / gewesten Bischoffen zu Ennß / und Apostolum der= selben Oerther / per prosopopiam selbst redent eingeführt / mit erklärung / daß die Catholisch Religion eben der jenig Glauben seye / welchen Er der H. Maximilia= nus vor vierzehen Hundert Jahren / in dem selben Landt verkündigt / gepredigt von gehalten / auch unsere liebste Vorfahrer dardurch auß dem blinden Haydenthumb bekehrt

kehrt habe. Welches dann ermelter Herr Prelat mit solcher energie verrichte. und dermassen also kräfftig aufgeführt / daß dieselbig Predig / von männiglich hochgehalten / und von vilen also zu Hertzen gefasset worden ist / daß sie gleich dar= auff zwo Fürnehme Vncatholische Personen bey ihme Herrn Prelaten destwegen erzeigt / und dahin angemelt / wann Er ihnen sein Proposition / daß nemblich der H. Maximilian / eben das jenig / was an jetzo wir Catholische / gelehrt und ge= glaubt habe / mit mehrern beybringen werde / so sey ihnen die Römisch Catholisch Religion weiter nit zuwider. Darüber sich dann Er Herr Prelat willfährig der begehrten erleuterung anerbotten: und auch hernacher würcklich gelaistehet. So vil nun erst angeregtes Reformations General Patent belanget / ist dassel= big männiglich in handen: und bestehet hauptsächlich in denen Zwölf folgenden Puncten und Artickeln. Als Erstens / was massen es allerdings bey voriger auß= schaffung der Predicanten und Schulmeister verbleibe. Zum andern / daß den Landtleuthen das Predigen / Singen / conventicula, vn andere exercitia vermein= ter Religion abgeschafft; Jngleichem auch dem Gemeinen Mann und Weibern / daß außlauffen zu Vncatholischen Predigen / und bey demselben ihr vermeintes communiciern, copulien, und Kinder Tauffen / hinfür weiters zusuchen gänz= lich verbotten seye; vund das hergegen vielmehr jedermann in die Catholisch Kir= chen gehen / und in der H. wahren Religion sich informiern lassen solle. Zum Dritten / denselben H. Gottesdienst und Predigen. Son= und Feyertäglich zube= suchen. Zum Vierten / daß männiglich die Fasttäg / und viertzigtägige Fasten zuhalten schuldig / daß auch die Burgerliche Magistratus bey ihren stellen in der Kirchen sich finden lassen / und dem Gemeinen Mann mit gutem Exempel vor= gehen sollen. Zum Fünfften / daß sie bey den Zünfften und Handtwercksordnun= gen den alt gebräuchigen H. Gottesdienst / und Zier mit den Fahnen wider auff richten. Zum Sechsten / die Sündliche ordnungen underm H. Gottsdienst / welche Son= und Feyertäglich bevorderist in den Jahrmärkten und Kirchtägen / mit spilen / essen und trincken / und andern ungebührlichen sachen / fürgehen / ab= stellen. Zum Sibenden / daß besagte Burgerliche Magistratus, vund deroselben vndergebene / ihre Kinder von den Vocatholischen Orthen abfordern / und an andere Catholische Orth / innerhalb 6. Monathen ordnen / von desthalben relation übergeben. Zum Achten / Vorderist die Löbl. Vncatholische Landstand sampt. lich / mit weniger ihre Kinder ohne vorwissen Jhrer May an keine Bucatholische Orth ferner verschicken / und zumahlen der bereich verschickten / wo sie sich der zeit aufhalten / ein warhaffte Listen innerhalb 6. Wochen einlieffern sollen. Zum Neundten / sey denen / so in ihrer vermeinten Religion verharren / vermög der Reichs Constitutionen, und Religions Friden / das jus emigrationis, inner dem bestimbten Termin / als von Dato desselben Patents / biß auff vast kommende Ostern deß 1626. Jahrs / gegen bezahlung deß zehenden Pfennings Nachsteur, offen gelassen. Zum Zehenden / daß die alte / Landleuth / derer Voraltern vor 50 Jahren Jahren würckliche Landtleuth / in diesem Land gewest / ihrer Persohnen halb zwar connivenz oder tolleranz haben / aber dannoch deß Exerciti und dero Kinder hal= ber dem Achten Artickel underworffen sein / vund beynebens inner eines halben Jahrsfrist Catholische Diener halten und auffnemmen sollen. Zum Aifften / gleichermassen auch mit der Landtschaft Officiern und Dienern / welche sich zur Catholischen Religion nit zu accommodern gedacht / ein solches zu observier. Zum Zwölfften / daß alle und jede Sectische Bücher zu Handen der Herrn Re= formations Commissarien gelissert / und das von den Buchführern dergleichen weiter nicht mehr eingeführt werden sollen: Jtem das bemelte den Politische Ständt voriger beschehener Kays. Resolution vund verordnung gemäß / ihrer Geistlichen Voggeyen / Lebenschafften und Güter halb / die gründliche umbstand und beschaffenheit inner obbemeltem Termin der 6. Wochen / lauter berichten / und ebner gestalt / welche dergleichen Geistliche Güter / in proprio possedir vund zu= nen ihres tituli possessionis inner nachgesetzten Verminrichtig anzeigen thun / und dero instrumenta und titulos oberschicken sollen / rc. Alles mehrern Jnhalts des vorbemelten gedruckten und offentlich publicierten und promulierten Reforma= tion Decrete. Gleichwol ist dannoch hernacher durch ein neues absonderliche Patent / underm Dato Linz den 23. Martij Anno 1626. der jenig Termin / so beym Achten / Zehenden und Zwölfften Puncten auff 6. Wochen gesetzt gewest / auß gnaden weiter dilatiert, und dahin erstreckt worden / daß er sich gleichfals auff die Osterliche zeit verstanden. Wie nun alle diese Artickel verhoffentlich ganz Christlich / und auff der Röm. Ken May. Allergnädigste intention allerdings gegründet seind / Allerhöchster= nente Jhr May auch zweiffels ohne deroselben Erbonderthanen / fürnemblich auf dero beschehene Submission vund expresse reservatum (darinnen das Religi= onwesen außrücklich vorbehalten worden) recht und wol vorschreiben können von mögen: Alsoo weiß ich mich gar im geringsten / solch jemahlen eintweders selbst gesehen / oder von andern glaubwürdig gehört / nic zu erinnern / ob solten sich die ge= sambte Herrn Commissarii in denen Reformations anstellungen wider dieselbe Puncten etwann vergriffen / oder unverantwortlich gehandelt haben: Dann sie ein für allemal das ganze Werck ainia und allein dahin gerichtet / und angesehen gewest / damit angezogenes Kays. Reformation Patent / gebührlich vollzogen wer= den könde Darauf dann ferner die Sectische und verbottene Bücher / in krafft des Zwölften Artickels / allenthalben abgefordert / und jedes Orths absonderlich verpetschierter auff daß Rabbauß hinderlegt worden sein; Jngleichen hat man die Burger und Vorderthanen / zu anhörung der Predigen angehalten / und zu die= sem end fast an allen fürnemsten Orthen neue Canzlen auffgericht: die Predi= gen gemehret / die Geistligkeit zum bescheidenlichen Eyfer ermahnet / und so vil nur müglig / das exemplarische eben allenthalben bey den selbigen befürdert. So seind auch zu gewissen zeiten / benanntlich aber an Sonn und Feyertagen Nachmit= tagson=

taa sonderbahre Catecheses oder Kinderlehren angestellet / und das Alter sowol als die Jugen darzu anermahnet / und in Gewissensachen der nothurfft nach un= derrichtet worden. Es haben sich auch die Geistliche / zuvorderist aber die Herren PP. Societatis Iesu, und Herrn PP. Capuciner / wie auch etliche andere Ordens= Persohnen absonderlich beflissen / damit sie privatim mit den Bucatholischen in Discurs / und etwas freundtligkeit gerathen / möchten / deswegen dieselbe mit ge= legenheit besucht / und in den strittigen Artickeln / sanftmütig underwisen. An welchem Orth dann oftgemelter Herr Abbt von Göttweig von jedem unvestio= niertem indicio billich hochgerühmet werden kan und soll. Welcher / ob wohlen er under dessen mit vilerley gefährlichen Leibs zuständen beladen gewest. So hat er sich doch niet allein keiner unruhe / einer arbeit / keines unkosten / im geringsten mit tauren lassen / dardurch Er seine Commission zu vollziehen / und das Politisch Re= formation werck Allerhöchstermelte Kay: May. Allergnädigster gegeben ver= ordnung gemäß / zubefürdern gewust: Sonder Er hat sich auch noch darüber der Geistlichen exerciren, und deß Seelen nugens und Ambts dermassen eyfferig be= flissen / daß er fast an allen fürnembsten Orthen deß Landes selbst in agner Person / und mit mercklichem ungen / summa cum mansuetudine geprediget: wie Er dann auch allerley gelegenheiten / mit den Vocatholischen zu conversiren, gesucht / die= selbe freundlich angeredt / mit liebe tractirt, und in summa gar nichts erwinden lassen / dardurch ein nuten heute geschafft werden mögen. Und zwar diß alles mit solcher discretion und bescheydenheit / daß ihme destwegen sie die Vacatholischen onderschidlich Orthen selbst gezeugnuß geben haben / und noch warhafftig geben müssen. Es hat auch zu mehrer beförderung / deß Ober=Oesterreichischen See= lenschnitts / auß seinem selbst alanem Gottshaußzween desselben Fürnehme Conventuales, so beede Theologiæ Doctores, auch sehr berühmt / und eines Trem= plarischen wandels sein / in das Land mit sich hinauff geführt / und dardurch un= derschidliche Tanzien / besonders zu Wels / Ennß / und Freystadt verschen lassen. Jnmassen es dann alda an erwünschtem nuten gar mit ermangelt. Welches ich doch allein darumben und zu dem end vermelde / alldieweilen ich gar wol weiß / wie ungleich und ungütlich von etlichen Reformationsfeinden hierüber eingesprengt werden wolte. Diß zwar ist mit ohne / daß die gesambten Herrn Commissarii hauptsächlich dahin getrachtet / und in krafft dero habender Kay: Instruction ihre muligkeit da= hin angewendet / damit das außgeschribene Kay: Reformations Patent / so weit nur immer möglich / mit mütlichster sanftet und discretions, vollzogen / und in allerschuldigste obacht genommen werden wöchte: Dahero dann sie weniger mit können noch sollen / als gegen den ungehorsamben Persohnen / mit gebührli= der demonstration vorzugehen insonderheit diejenigen / so wider der Kay=May= erste verordnungen gehandelt / und trutziger weiß die Sectische Predigen / ben vermeinte Nachtmal ausser Landts besuchet / dargegen die Catholische= verächter verachtet / die Kinder zu ausländischer Tauff geführet / und so gar wider die ange= stellte Reformation / ja wider das allerhöchste Haupt der Christenheit / die Röm. Kay=May: aß dero unwidersprechliche Erblandesfürstliche Obrigkeit selbsten ganz schimpfflich / ungehorsamb vund auffrührische reden außgestossen haben / durch geziemende mittel zum schuldigsten Gehorsamb zu weisen und anzuhalten. Welche abstraffungen gleich wie sie billichst vorzunemmen gewest / also wird man selbige meines erachtens in recht gründlicher erforschung der umständen / gar leichtlich dahin befinden / daß solche straffen eintweders nit so groß / oder wo sie wann was schärffer / allein wider die jenigen exequirt worden / welche sich deme so balsamben Reformations Patent vermessentlich widersetzt / und desselben man= cherley Puncten verstockter weiß vertretten / oder zu statuierung eines Exempels / anderwerts hierzu hochgetrungene Vrsachen geben haben Nach deme aber der angesetzte Oesterliche Termin nunmehr nahent außge= loffen / und also nach beschehener abschaffung der Prædicanten schon über die anderthalb völlige Jahr verflossen geweßt: Darneben man doch befunden / wa= massen sich under dessen zwar etlich Personen würcklich bekehrt: Aber dannoch die maiste dahin gedeutet / daß sie tails in der Halßarrigkeit verbliben / mehrthal= aber ihr offentliche Erklärung zum Catholischen Glauben / nun darumb mit gern laisten wollen oder dörffen / umb daß sie sich eintweder auf Menschlichem Respect vor ihren Befreundten und Benachbarten scheuhen / oder sonst von ihren Vaca= tholischen Obrigkeiten einer Ungnad befahren / Ja auch wol gar etwan vor einen Enterbung oder Enviehung deren verhofften Erbschafften / befürchten müssen: Als haben sich endlich wolgemelte Herrn Commissarii eines andern wegs von da= hin verglichen / daß sie nunmehr nach gungsamber / und so lang hero beschehener Information in Krafft der Kays. Instruction, was mehrers zur Verfahrung schreitten / und bey so beschaffener Sachen / das ganze Werck hierdurch maturier wolten. Derowegen sich darauff fürnemblich Herr Prælat von Göttweich (als welcher auch hierinnen seinen sonderbaren Eyffer treflich erzeigt, fast in alle Stät und Märckt nach und nach gelegenlich begeben: und anfangs zwar die sammtlich erforderte Burgerschafft des Kays. allergnädigsten Willens nochmal ganz glimpflich erinnert: und dieselbe als dann mit queherziger Aufführung des zeitlich und ewigen Wolstand zur Catholisch allein Seeligmachenden Reli= gion / abermahl ere herzig ermahnet. Als er aber hernach die gesambte Gemande abtretten / und ein jeden Burger absonderlich für kommen lassen: hat er denselben widerumb faussemütig und freundlich zugesprochen / und seines Willens halber / zwar sehr glimpflich aber dannoch mit Ernst befragt / Ober sich neublich Jhrer Kays. May geheiligter alten Religion / eintweders gehorsamblich zu accommo= dern, oder in seiner neuen Opinion verstockter massen zuverharren gedencke Wie nun die Antwort mit fleiß vermerckt / und ad notam genommen worden: Als hat man ihne hierauff / in Krafft deß obangezogenen Reformation Decrets / ein= weder

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