Vorwärts Nr. 3, 24. Jahrgang, April 1991

KÜRZUNGEN VON MIETZINSBEIHILFEN ! AUCHWAG-MIETER BETROFFEN! In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen Beziehern von Mietzinsbeihilfen diese entweder gekürzt oder zur Gänze eingestellt wurden. Anspruch auf Mietzinsbeih il fe haben bekanntlich Mieter mit geringem Einkommen, deren Hauptmietzins infolge Durchführung von lnstandhaltungsarbeiten durch Gerichtsbeschluß oder durch Einhebung eines Instandhaltungs- und Verbesserungsbeitrages erhöht wurde. Die Mietzinsbeihilfe war somit als soziale Maßnahme gedacht, um einkommensschwache Mieter von zum Teil oft enormen Hauptmietzinserhöhungen zu entlasten. Ursache für die zunehmenden Kürzungen, bzw. Einstel lungen von Mietzinsbeihilfen ist die Tatsache. daß die Einkommensgrenzen, die für alleinstehende Personen jährlich S 100.000, -, für 2 Personen S 125.000,- und für jede weitere Person zusätzlich S 8.500,- betragen, seit 1984 nicht mehr erhöht wurden. Durch die seit 1984 eingetretenen Pensionserhöhungen, die ja nur eine Abgeltung der ständigen Teuerungen, keineswegs aber eine Erhöhung der Kaufkraft darstellen, ergibt sich in immer mehr Fällen , eine Erhöhung der Einkommensgrenzen, was wie schon eingangs angeführt, eine Kürzun,g oder auch eine gänzliche Einstellung der Mietzinsbeihilfe zur Folge hat. Eine Erhöhung der Einkommensgrenzen ist somit unerläßlich. Der Mieterschutzverband Österreichs fordert daher, und zwar rückwirkend ab 01 . 01 . 1991 eine entsprechende Erhöhung der Einkommensgrenzen, um den ungerechtfertigten Kürzungen und Einstellungen der Mietzinsbeihilfen entgegenzuwirken. Martin Grasser BESEITIGUNG DER UMWELTBELASTUNG DURCH SPERRE RESTHOFSTRASSE Oktober 1990: Protestversammlung der Tabor-Bewohner gegen die Aufhebung der Sperre Resthofstraße für den Durchzugsverkeh Bei einer Protestversammlung im Oktober des Vorjahres verlangten die Betroffenen die Sperre der Resthofstraße für den Fahrzeugverkehr. Dazu erklärte der zuständige Stadtrat Helmut Zagler wörtlich: ,,Wir müssen einen Interessenausgleich finden". Laut Verkehrszählung fuhren vor der Sperre 1.088 Fahrzeuge- nach der Sperre 567. 15 Prozent Zunahme wäre eine verkraftbare Menge, so Zag ler, sollte der Verkehr aber mehr zunehmen, soll wieder abgesperrt werden. WO BLEIBT DAS VERSPRECHEN HERR STADTRAT? Durch die Aufhebung der Sperre in der Resthofstraße nahm der Fahrzeugverkehr um mehr als 15 Prozent, die nach Zagler erträglich wären, zu. Nach den Verkehrszäh lungen der Aktionsgemeinschaft Tabor, die 1.500 Betroffene vertreten, hat der Fahrzeugverkehr wesentlich zugenommen und zwar um 32 Prozent. Durch den starken Fahrzeugverkehr im Wohngebiet Tabor vor allem in der Puch-, Porsche-, Ressel- und Resthofstraße sind die Bewohner von äußerst starken Lärm- und Umweltbelastungen betroffen. Daher sind sie für die Sperre der Resthofstraße, um den Durchzugsverkehr zu unterbinden. Die KPÖ-Gemeinderatsfraktion verlangte vom Verkehrsausschuß der Stadt Steyr die sofortige Sperre und die Realisierung ihres Verkehrsvorschlages für das Wohngebiet Tabor, da die Zufahrt zu den Geschäften und Betrieben mit einem kurzen Umweg von nur 500 Metern - über die Mannlicherstraße - leicht möglich ist. Diese Verkehrsmaßnahme ist notwendig, um die Lärm- und Umwerw belastung in diesem engverbauterP Wohngebiet zu mildern. Die vom KPÖ-Sprecher verlangte Sperre wurde am 4. April 1991 von SPÖ und ÖVP abgelehnt. STDP! VERKEHRSINFARKT KPÖ für: -NORDSPANGE- - 4. ENNSBRÜCKE - UMFAHRUNGGUSSWERKSTRASSE JETZT!

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2